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kleinhonk

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  • Wie teuer darf eine Kopie für Abrechnungsbelege sein? Wann besteht ein Anspruch auf Übersendung von Kopien?

    Wir haben die Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten. Der Vermieter bietet die Überprüfung der Abrechnungsbelge bei ihm selbst an. Je Kopie will er jedoch den Betrag von 1 € ansetzen.

    Ist der Vermieter verpflichtet die Kopien an den Mieter zu übersenden gilt als Höchstbetrag für eine Kopie 0,26 € lt. gefestigter Rechtsprechung. Ich bin gewillt, diese Rechtsprechung analog anzuwenden und den Vermieter nur diesen Betrag je Kopie zu ersetzen.

    Weiterhin gibt es ja seit einem BGH Urteil aus 2006 grundsätzlich keinen Anspruch des Mieters mehr auf Übersendung von Kopien zu Nebenkostenabrechnung, es sei denn der Grundsatz von Treu und glauben gebietet es, weil die Prüfung beim Vermieter dem Mieter nicht zumutbar ist. Ich habe in einer Kommentierung gelesen, dass dem Mieter die Überprüfung beim Vermieter bereits dann nicht zugemutet werden kann, wenn der Vermieter in einer andere Stadt wohnt. Dies wäre bei uns der Fall und ich könnte die Prüfung vor Ort umgehen. Hat da jemand Erfahrungen, Urteile oder Anhaltspunkte?

    4 AntwortenMiete & Wohneigentumvor 1 Jahrzehnt
  • Verkürzte Pendlerpauschale, dafür Kürzung anderer Freibeträge? Schröpfung des "kleinen Mannes" oder gerecht?

    Die Politiker überlegen die Pendflerpauschale wieder einzuführen. Jedoch nur mit 20 bis 25 ct pro Entfernungskilometer. Dafür soll aber an anderer Stelle gestrichen werden um 2,5 Mrd Euro zu sparen. Die Kürzung soll den "Normalbürger" treffen (z.B. Kürzung des Werbungskostenpauschbetrages).

    Über die Abschaffung der Pendlerpauschale wird wohl im Jahr 2008 vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden.

    Den Medien nach dient die geplante Wiedereinführung mit 20 - 25 ct. vor allem dafür, damit dieser Punkt nicht zum Wahlkampfthema 2009 wird.

    5 AntwortenDeutschlandvor 1 Jahrzehnt