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Wer kennt sich, mit Verlustvorträgen aus?
Ich habe wie die letzten fünf Jahre, auch dieses Jahr nur Verluste vorzuweisen, als meine Tätigkeit als Immobilienmakler. Nun werde ich evtl. nächstes Jahr heiraten. Kann mein Partner (ebefalls selbstständig als Apothekerin) dann von meinem Verlustvortrag profitieren?
3 Antworten
- Johnny BravoLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nach der Hochzeit werdet Ihr gemeinsam veranlagt. Das heißt dass Deine Einkünfte und die Deiner zukünftigen Frau zusammengerechnet werden. Von diesen Einkünften werden dann die Sonderausgaben abgezogen und dann auch Dein Verlustvortrag berücksichtigt.
Das im Grunde Ungerechte an der Sache ist dass die Verluste immer bis auf ein zu versteuerndes Einkommen von 0,00 Euro runtergerechnet werden und nicht (mehr) begrenzt werden können bis man den Grundfreibetrag erreicht hat. Das ist der Betrag ab dem man keine Steuern zu zahlen braucht.
Auf jeden Fall ist hier steuerlicher Rat mehr als angebracht da es doch sehr viele legale Möglichkeiten gibt um das Beste zu erreichen.
Aber im Grunde ist es schon so dass Dein Verlustvortrag in einer gemeinsamen Steuererklärung berücksichtigt werden wird.
- OLv 7vor 1 Jahrzehnt
sollange ihr nicht verheiratet seit, und steuerlich gemeinsam veranlagt werdet, nein
ansonsten würde ich solche Fragen einem Fachmann stellen, dem Steuerberater