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Was darf ich von meinem Weihnachtsgeld bei Bezug von aufstockenden Hartz IV behalten?
Hallo zusammen,
wer kann mir helfen bei meiner Frage? Bin alleinerziehende Mutter, gehe halbtags arbeiten und bekomme aufstockend Hartz IV. Nun habe ich doch tatsächlich 500 Euro netto Weihnachtsgeld von meinem AG erhalten und bin mir nicht sicher, was ich davon behalten darf.
Ich habe zwei Paragraphen gefunden und zwar § 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit UND § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen. Hat jemand Erfahrung damit? Ich muss morgen früh mit meiner Gehaltsabrechnung zur ARGE und habe leider nichts passendes gefunden, obwohl ich seit mindestens 4 Stunden recharchiere. Ihr seit meine letzte Hoffnung.
@ Helmut:
Selbstverständlich habe ich es der ARGE bereits angegeben, dass ich Weihnachtsgeld von meinem AG bekommen habe. Ich möchte niemanden bescheißen!!! Ich möchte nur wissen, ob ich einen Teil meines schwer verdienten Geldes behalten darf! Des weiteren habe ich mich bereits über 4 Stunden erkundigt, bevor ich hier meine Frage gepostet habe. Ich suche nach Erfahrungsberichten und Wissen und nicht nach Menschen, die andere Menschen vorverurteilen. Danke trotzdem.
@ Firstrose
Ich habe meinen AG garnicht danach gefragt, weil es mir unangenehm wäre ihn mit meinen persönlichen Belangen zu konfrontieren und ich möchte auch ehrlich bleiben, ich bin ja dankbar für die Hilfe von der ARGE, alle sonstigen Leistungen müsste ich ja auch angeben.
Ich habe einfach gehofft, meinem Sohn und mir dieses Jahr etwas mehr bieten zu können :-)
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Behalte alles und gib es nicht an !!
Der Staat bescheißt alle,also mache es genau so !
Quelle(n): Meine ehrliche Meinung!!! - FirstroseLv 4vor 1 Jahrzehnt
das wird leider komplett angerechnet. alles geld was reinkommt musst du nach argegesetz zum leben verwenden und dann erst bekommst du hatz4 leistungen.
konnte deine AG dir das denn nicht in die hand geben oder als sachleistung?
sorry für dich.
- Wolke7Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Die 500 Euro Weihnachtsgeld kannst du ja behalten, dafür wird dir der HartzIv Satz wieder gegen gerechnet...
das wird wohl so ähnlich berechnet wie bei einem 400 Euro Job bei HartzIV....Eventuell behälst du dann 160 Euro über....
- ?Lv 5vor 1 Jahrzehnt
warum versuchst du, darauf selbst eine Antwort zu finden. Die bescheiÃen dich nicht. Gib es an, wie es deine Pflicht ist!