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Sind kurzfristige Beschäftigungen für Studenten sozialversicherungsfrei?

Ich bin Student und darf normal nicht mehr als 400E/Monat verdienen oder eben 20Std/Woche um sozialversicherungsfrei zu bleiben

Jetzt habe ich aber eine Vollzeitstelle angenommen die nur 35 Tage dauert, also eine kurzfristige Beschäftigung. Diese ist ebenfalls sozialversicherungsfrei

Gibts das einen Konflikt zwischen Studentenstatus und dieser Beschäftigung?

PS: Eine kleine Zusatzfrage habe ich noch: Ist bei einem Sutdentenjob das Brutto auch das Netto? Normal schon, da ich ich ja vom Lohn nichts abführen muss

Gruß

Chris

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es spielt bei einer "Kurzfristigen Beschäftigung" keine Rolle, dass du Student bist.

    Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich.

    Pauschalabgaben

    Kurzfristige Beschäftigung

    Für kurzfristige Minijobs zahlen Arbeitgeber Abgaben in Höhe von maximal 1,08 Prozent des Verdienstes an die Minijob-Zentrale. Das sind in der Regel 0,41 Prozent zur Insolvenzgeldumlage und 0,67 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Der Umlagebetrag zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit in Höhe von 0,6 Prozent entfällt jedoch, wenn die kurzfristige Beschäftigung auf eine Dauer von nicht mehr als vier Wochen angelegt ist.

    Das Arbeitsentgelt unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht!

    Studenten und Steuern

    Studierende haben steuerlich keinen Sonderstatus, sie werden steuerrechtlich genauso behandelt wie andere Arbeitnehmer auch. Für sie gelten aber auch alle steuerrechtlichen Vergünstigungen wie Werbungskosten oder Sonderausgaben, etwa Aufwendungen für das Studium.

    Achtung, die steuerliche Gleichbehandlung ist nicht zu verwechseln mit den für Studenten bestehenden Vergünstigungen in der Sozialversicherung!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du bekommst nicht Brutto ausgezahlt. ,Du bekommst aber die Steuern im Jahresausgleich zurück

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