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Für was eine Privat-Haftpflichtversicherung gut?

Was wären so typische Schäden die von einer Privat-Haftpflicht übernommen werden und welche nicht?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Privat-HP-Versicherung zahlt Schäden, die du aus Unachtsamkeit am Eigentum anderer verursachst. In der Regel ist die Versicherungssumme (also die Maximalsumme) bei 1 oder 2 Mio. pro Schaden. Familienmitglieder sind in der Regel mitversichert.

    Beispiel für einen großen Schaden: Du/Dein Kind läuft aus einem Weg heraus auf die Straße und bleibt direkt am Bordstein stehen. Ein herannahendes Auto, das nicht weiß, dass dein Kind stehen bleibt, will es nicht überfahren und macht eine Vollbremsung. Dahinter fährt noch ein Tanklaster, der ebenfalls bremst und das Steuer verreißt, so dass der Laster nicht nur noch zwei weitere Autos platt macht, sondern dabei auch seitlich den Tank aufreisst. 20.000 Liter Heizöl laufen aus und versickern z.T. in der Kanalisation, zum Teil im Erdreich. Die gerammten Autos sollten noch dein geringstes Problem sein. Das Öl hat sich im halben Kanalnetz verteilt und muss gebunden werden, das verseuchte Erdreich ausgebaggert und gereinigt etc. Da bist du schon ganz schnell bei einer 6-stelligen Schadensumme.

    Aber es geht auch eine Nummer kleiner. Du brauchst nur im Café etwas zu gestikulieren (soooo groß war der Fisch, den ich gefangen habe), während hinter dir die Bedienung mit einem Tablett heißer Schokolade vorbeikommt. Die Frau am nächsten Tisch hat eine weiße Daunenjacke an, die danach große, brauen Schokoladenflecken auf dem Rücken aufweist.

    Was die Privat-HP-Versicherung nicht übernimmt, sind Fehler, die du bei deiner Arbeit machst, dafür brauchst du eine Berufs-HP. Extra versichern kann man dagegen die Büroschlüssel. Beim Verlust der SChlüssel muss unter Umständen für mehrere 10 T€ die Schließanlage ausgetauscht werden.

    Auch wenn es viele Fälle gibt, in denen der Versicherer die Zahlung verweigert: er prüft, inwieweit die Forderung überhaupt gerechtfertigt ist, und klärt mich dann darüber auf (siehe unten, Beispiel Supermarkt), dass ich gar nicht der ursächliche Verursacher bin, also gar nicht zahlen muss.

    @leinadbhv: Falsch, genau dann zahlt die Haftpflicht nicht. Wenn du dir etwas ausleihst, dann geht das (vorübergehend) in dein Eigentum über. Hatte das Problem mal mit einem Fotoapparat, den ich von einer Bekannten für den Urlaub geliehen hatte und der prompt runterfiel. Versicherung hat die Zahlung verweigert mit o.g. Begründung.

    Was anderes ist es, wenn meine Bekannte mir beim Ablegen des Schiffes ihren Fotoapparat in die Hand drückt, ich möge doch ein Foto machen, das Schiff ruckt und ich lasse den Fotoapparat in die Fluten fallen.

    @johnD: wenn ich im Supermarkt ausrutsche, dann dürfte in der Regel der Supermarkt daran schuld sein, weil die Putze den Gang feucht gewischt hat, ohne ein Warnschild hinzustellen, weil ein Glas Essiggurken zerbrochen ist und die Putze noch nicht weggewischt hat etc. In diesem Fall wäre nämlich der Supermarkt mit dem Zahlen dran und nicht ich.

    Quelle(n): Mein Versicherungsvertrag, mein Versicherungsvertreter und mein Schriftverkehr mit der Versicherung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Vorweg: Die Privathaftpflicht-Vers. sollte für jeden Bürger" Pflicht" sein.Wie leicht kann man etwas unabsichtlich beschädigen oder gar zerstören ! Dabei können die Kosten eine Höhe erreichen,die einen normalen Menschen leicht finanziell ruinieren kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für alle Schäden, die du anderen Personen zufügst, solange du nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich vorgehst. Beispiel für einen Kleinschaden: Du bist bei Bekannten und rauchst, im Eifer des Gefechts fällt die noch glühende Asche deiner Zigarette auf den Teppich und brennt ein Loch in ihn.

    Großschaden: Du übersiehst mit dem Fahrrad fahrend ein Kleinkind und schädigst es bleibend.

    Natürlich gibt es viele Ausschlüsse, trotzdem sollte es die 50 bis 100 Euro im Jahr wert sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ob eine haftpflicht versicherung gut ist, stellt sich wie bei allen versicherungen erst bei einem schadensfall heraus. ich bin bei der züricher und soll im neuen jahr 43,87€ zahlen, wegen ein paar euros zu einer günstigeren zu wechseln, halte ich nicht für sinnvoll :D

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Böhser Onkel,

    die Privathaftpflichtversicherung ist zur Absicherung von Schadensersatzforderungen Dritter das heißt Schadensersatzforderungen welche andere an Dich stellen. Als Deckungssumme empfehle ich die höchstmögliche am Markt angebotene (mindestens 10 Millionen,--€)

    Sie schützt in drei Positionen:

    1.) Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen

    2.) Abwehr von unberechtigt hohen Schadensersatzforderungen

    3.) Regulierung von gesetzlich berechtigten Schadensersatzforderungen

    nicht übernommen werden:

    - Schadensersatzforderungen an geliehenen oder gemieteten Sachen

    - Schadensersatzforderungen durch berufliche Tätigkeit auch ehrenamtlich, hierfür gibt es gesonderte Versicherungen

    - Schadensersatzforderungen zwischen den im Vertrag eingeschlossene Personen

    - Schadensersatzforderungen bei Verwandten 1. Grades welche im eigenen Haushalt wohnen

    zu1.) unberechtigt können Schadensersatzforderungen sein, wenn ein erhebliches Mitverschulden des geschädigten vorliegt: z.B. Du fährst mit dem Fahrrad einen Fußgänger an, die ging aber bei roter Ampel über die Straße oder wie hier schon erwähnt die Schmierseife am Boden im Supermarkt.

    zu 2.) Dir fällt tatsächlich wie auch hier erwähnt Zigarettenglut auf den Teppich in der Wohnung eines Bekannten. Der will einen neuen Teppich haben. Er wird nur den Zeitwert bekommen.

    zu 3) Du gehst bei Rot über die Fußgängerampel, die Straßenbahn muss eine Vollbremsung machen, und mehrere Fahrgäste sind verletzt. Deine Privathaftpflicht ersetzt nach Prüfung den Schaden.

    Auf das Verhalten der Versicherung hast Du so gut wie keinen Einfluss. Im Gegenteil, Schuldeingeständnisse gefährden die Regulierung.

    Grob fahrlässig von Dir verursachte Schäden sind meistens eingeschlossen, Ausnahme hier z.B. der Mietsachschaden an der gemieteten Wohnung.

    Eine Private Haftpflicht hat weltweite Deckung.

    Es können noch diverse Zusätze eingeschlossen werden.

    Bei Familie z.B. Einschluss nicht Haftungsfähiger Kinder, Gefälligkeitsschäden(Du hilfst beim Umzug), Forderungsausfalldeckung(Du wirst geschädigt, der Andere hat keine Haftpflicht und kann auch nicht gleich bezahlen, Deine Haftpflicht springt hier für ihn ein)

    So, es gäbe noch eine ganze Menge an Informationen zu diesem Thema. Mehr findest Du bei Finanztest oder einem nach §34e zugelassenen Versicherungsberater.

    Quelle(n): einene Fachkompetenz, Fälle im Mandantenbereich
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    du hast z.B.,eine Vitrine wo die viel glas hat ,,nun machst du die tür auf vergisst zu schliessen und läufst dagegen=Hier zahlt die Versicherung.Mensch die hausrat und Haftpflicht kosten ca 15 euro monatlich.Sie heisst degewo in spandau

    Quelle(n): mache dich schlau
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich sichert diese Versicherung dich vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die du Dritten zufügst und für die du nach dem Gesetz verantwortlich bist.

    Ein typischer Haftpflichtschaden: Du wirfst eine Zigarette achtlos weg und es entsteht ein Brand.

  • Martin
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du unbeabsichtigt entweder was runterwirfst, zertrittst oder sonstwie kaputt machst.....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Typischer Schaden: du rutschst im Supermarkt aus und fährst mit deinem Einkaufswagen gegen einen Stapel Dosen, der einem anderen Kunden auf den Fuß fällt. Komplizierter Bruch, 2 Operationen, 2 Wochen Krankenhaus, 8 Wochen Verdienstausfall, seine Firma und seine Krankenkasse wollen von dir als Verursacher 27.000 Euro. Die Versicherung zahlt.

    Sie zahlt nicht, wenn du mit den Handys deiner Kumpel Weitwurf trainierst und sie zu Bruch gehen - das ist Vorsatz.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Haftpflichtversicherung ist für Schäden da die du anderen zufügst.

    Z.B leihst du dir ein Fernseher von jemanden und der fällt dir runter - Versicherung zahlt dann.

    Versicherung zahlt natürlich nicht wenn du etwas bewusst kaputt machst.

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