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Kann ich meinen führerausweis verlieren, wenn ich mit einem mitgefahren bin, der keinen hatte?
vorfall in der SCHWEIZ
also ich war mit einem freund weg und der hatte keinen führerausweis. er fuhr ich hab getrunken. dann beim nachhause weg hat uns die poliei angehalten und der hatte keinen führer ausweis. sie haben ihn befragt und mich. sie fragten mich ob ich wusste dass er keinen führer ausweis hatte, ich sagte nein. er hat das ebenfalls bei seinen befragungen bestätigt. nach paar fragen wo wir waren und so, gab der polizist mir meine sachen zurück und sagte mir kann nich wirklich was passieren. jetz aber war mein freund bei der polizei und und hat dort wieder seine aussage gemacht. jetz aber ruft mich die polizei auch an und will, dass ich dort hin gehe um mit denen zu sprechen, obwohl ich eigentlich alles schon gesagt habe. am telefon aber hat der polizist gesagt, dass sie noch nicht wissen, ob mir etwas passieren kann oder nicht. kann ich meinen führerschein verlieren?
Zusätlich:
Das Argument mit dem Freund ist mir schon klar. Aber es ist nicht irgendwie mein bester Freund oder so. Wir haben uns zufällig getroffen in einer Bar und haben dann spontan entschlossen weiterzugehen. und da bin ich nicht irgendwie auf die gedanken gekommen nachzufragen, ob er eine erlaubnis zu fahren hat oder nicht.. oder?
für alle klugscheisser: in der schweiz ist der offizielle name "führerausweis".
@ tetrazep
es war nicht mein auto!
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
ich weis nicht wie dass in der Schweiz gehandhabt wird, doch in deutschland, musst du deiner Sorgfaltspflicht genüge tun und vor Fahrtantritt, dich davon überzeugen ( vorzeigen der Fahrerlaubnis, Führerausweis ) das der den du dein fahrzeug bewegen lassen willst, dieser im Besitz eben diesem Dokument ist.
In Deutschland nennt es sich "durch Unterlassung der Sorgfaltspflicht" die Fahrt ohne Fahrerlaubnis ermöglicht.
In Deutschland ein Straftatbestand, der aber nicht den Verlust der Fahrerlaubnis beinhaltet. Gibt 7 Punkte und ca. 1 Monatsgehalt an Geldstrafe. Wohlgemerkt, in Deutschland.
"TM"
Fragesteller...........wessen Auto war es??? denn wenn es das Auto deines "Bekannten" ist, kann man dir absolut keinen Vorwurf machen. Den niemand frägt einen der ein Auto besitzt, nach seinem Führerschein, da man davon zwingend ausgehen muss, das dieser im Besitz eines solchen ist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich weià nicht, wie das in der Schweiz gehandhabt wird.
Hierzulande ist es so, dass man nur belangt werden kann, wenn man weiÃ, dass der Fahrer keinen Führerschein besitzt.
Da es sich bei dem Fahrer um deinen Freund handelt, wird man deiner Aussage nicht unbedingt Glauben schenken müssen. Freunde wissen normalerweise so ziemlich alles über ihre Freunde ...
@lenny: In der Schweiz heiÃt der Führerschein so. Musst dich lieber informieren, als nur blöden Kommentar dazu abgeben:
"In der Schweiz lautet die offizielle Bezeichnung Führerausweis."
- kaf52riLv 5vor 1 Jahrzehnt
es ist dir verboten, wissentlich mit einem nichtführerscheinbesitzer als lenker mitzufahren..
wissentlich ... also bleib bei deiner aussage, und im übrigen ist es dir hoch anzurechnen, daà du nicht selbst gefahren bist.!
meine meinung ... keine konsequenzen...
- gipsycatLv 5vor 1 Jahrzehnt
Definitiv JA!! DU BIST DRAN!
Du hättest dich, laut geltendem Recht,vergewissern müssen das der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt!
Ganz egal, wie es dazu kam - that s it!
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Jo die anderen haben recht weil du weist ja vllt nicht das er kein führerschein hat xD
Weil es ist sein unberechenbares benehmen nicht deines ^^
und wenn du es doch wusstes und ihn vllt überedes hast dann stecks du bisl im dreck sag ich mall
aber hatt er das zB aus eigenem willen gemacht dann passirt einfach nix weil er fährt einfach ohne ausweis nicht du er sitzs vorm Steuer nicht du du bist nur So zusagen ein blinder passagier
Quelle(n): Meine Quelle ist Meine Eigene Erfahrung - KometLv 7vor 1 Jahrzehnt
Schweizer Recht kenn ich nicht.
In Deutschland würde dir nichts passieren, solange beide einvernehmlich sagen, dass du nicht wusstest, dass er keinen Führerschein hat.
Ich denke, dass wird bei den Shcweizern ähnlich sein. Die Aussage musst du noch einmal wiederholen, damit die eine ganz offizielle Aussage für die Ermittlungsakte haben. Das ist so üblich.
- vor 1 Jahrzehnt
dir passiert NICHTS-du bist von ausgegangen dass er nen führerschein hat(er hat ja deine aussage auch bestätigt)und er war nüchtern!
hätte er ebenfalls getrunken(egal ob führerschein oder nicht) dann hättest du deinen auch abgeben müssen!
- Rive GaucheLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der "Führerausweis" ist mt dem 30.4.1945 erledigt! Möge es für immer so bleiben!
Der Führerschein sollte Euch aus anderen Gründen entzogen werden!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein. Es gibt nämlich keinen Führerausweis.
- vor 1 Jahrzehnt
Auf jeden fall zumindest wenn er ein unfall baut und du darine verwickelt bist keine chance.