Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Wer kennt sich mit Bankangelegenheiten beim Tod des Kontoinhabers aus?

Mein Schwiegervater ist vor weniger Tagen verstorben. Ein eindeutiges Testament liegt vor (zugunsten seiner Ehefrau). Er hat ein Bankkonto, bei dem nur er Inhaber ist, aber er hat 2 Kontobevollmächtige eingesetzt. Müssen wir damit rechnen, dass das Bankkonto nun vorläufig gesperrt wird, zumindest bis die Erbfrage endgültig geklärt ist? Können die Bevollmächtigten noch von diesem Bankkonto Bargeld abholen oder Überweisungen tätigen? Wird die Witwe damit rechnen können, dass das selbe Konto auch in Zukunft bestehen bleibt (mit der selben Kontonummer) und auf sie umgeschrieben wird? Für möglichst sachgerechte Hinweise bin ich Ihnen und Euch verbunden.

Update:

Nachsatz aufgrund der bislang abgegebenen Antworten:

Die Bankvollmacht gilt über den Tod des Verstorbenen hinaus!

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Vollmacht ist nicht gleich Vollmacht. Und ich habe auch schon erlebt, dass dei einer großen deutschen Bank beim Todesfall meine Vollmacht nicht mehr aufzufinden war.

    Rein rechtlich gibt es drei Vollmachten

    - Vollmacht über den Tod hinaus

    - Vollmacht bis zum Todesfall

    - Vollmacht im Todesfall

    Das kann aber in jeder Bank anders gelebt werden. Also zunächst die Art der Vollmacht prüfen.

    Die Witwe muss damit rechnen, dass das Konto nicht auf sie umgeschrieben wird. Aber auch das kann im Einzelfall anders gelebt werden.

    Also unterm Strich:

    nichts genaues weiß man nicht, da Banken den Todesfall unterschiedlich leben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Teilweise kann ich Brian W. Ashed recht geben. Es gibt verschiedene Arten von Kontovollmachten. Leider schreibst Du nichts darüber, welche Art von Kontovollmachten erteilt wurden. Deshalb ist es schwer, eigentlich unmöglich, sachgerechte Hinweise zu geben. Denn jede Art von Kontovollmacht hat unterschiedliche rechtliche Konsequenzen. Gerät man dann noch an einen inkompetenten Sachbearbeiter der Bank/Sparkasse ... Bei uns war es so, dass der älteste Bruder meines Mannes und seine Frau Kontovollmacht über den Tod hinaus von meiner Schwiegermutter hatten. Erst mit Hilfe eines Anwalts war es überhaupt möglich, dass die Nachlassverbindlichkeiten wie Beerdigungskosten usw. vom Konto meiner verstorbenen Schwiegermutter beglichen werden konnten, trotz eindeutigem Testament. Ich würde gern weiterhelfen, aber dazu fehlen mir detaillierte Informationen hinsichtlich der Kontovollmachten.

  • Ilse
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    als meine Mutter gestorben ist mussten wier zur Bank und Vorweisen, dass wier die erben sind nur dann wurde uns Kontoeinsicht gewährt.

    ich denke mit einer Vollmacht kann mann auch jetzt noch Geld von dem Konto abheben, es sei denn die Ehefrau lässt dass Konto sperren.

    Bei der Dresdner Bank war es so, dass mann eine neue Kontonummer bekommt, ich weiss aber dass es bei der Sparkasse nicht so ist, dort kann mann die Kontonummer behalten, es ei denn es hat sich mitlerweile geändert,wass ich nicht glaube.

    hoffentlich konnte ich Dier ein bischen helfen

  • vor 1 Jahrzehnt

    In den meisten Fällen reicht das Testament. In seltenen Fällen braucht man ein Erbschein. Kontovollmachten erlöschen, wenn sie nicht über den Tod hinaus geschlossen wurden. Das Konto wird umgeschrieben

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.