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Wie ist das mit den Sonderurlaubstagen bei Geburt eines Kindes? Siehe Details?

Folgender Sachverhalt

Ein Kollege weiß, dass die Geburt des Kindes innerhalb der nächsten Wochen (laut Stichtag) bevor steht.

Im Vorfelde hatte er sich schon schlau gemacht, wie er es hinbekommen könnte, mehr als nur diese 2 Tage zu Hause bleiben zu können, weil er noch eine ältere Tochter zu Hause hat, um die sich ja jemand kümmern müsste.

Nach vielem Hin - und Her wurde ihm ja klar, dass er nur Anspruch auf eine Haushaltshilfe hätte, aber selber nicht auf Kind krankgeschrieben werden könnte...

Aber wie gut, dass man ja zum entsprechenden Zeitpunkt eine Erkrankung hat (angeblich hätte er sich bei seiner Tochter angesteckt). Natürlich ist diese Krankschreibung genau auf die Woche gefallen, in der der Stichtag war.

Nun zieht sich die Geburt in die Länge. Der kleine Mann will ja einfach nicht so recht zur Welt kommen und die werdende Mutter ist schon mehrere Tage drüber...und seine Krankschreibung endet ja erstmal am Samstag.

Nehmen wir mal an, er holt sich "vorsichtshalber" noch eine Krankschreibung für eine Woche und das Baby kommt HEUTE zur Welt (also Gelber Schein für die nächste Woche liegt schon bereit). Wie ist das dann mit den Sonderurlaubstagen...??

Kann er die auch noch nehmen, wenn die Geburt selber schon länger als 7 Tage her ist?? Denn er kann sich doch nicht während der Krankschreibung die Sonderurlaubstage geben lassen, oder? Wäre doch irgendwie Quatsch..

Also die Grundsätzliche Frage lautet:

In welchem Zeitraum zum entsprechenden Ereignis kann man sich die Sonderurlaubstage geben lassen?

Wer weiß es etwas genauer??

Bin gespannt auf die Antworten.

Falls noch etwas unklar ist (vom Text her), dann einfach mal nachfragen!!

Update:

Die Sonderurlaubstage hat er noch nicht genommen!

Es verärgert die Kollegen wegen der "angeblichen" Krankheit nur so, weil sie total unterbesetzt sind und wie wild schuften müssen.. - und dieser besagte Kollege macht soetwas nämlich öfters.. er wird dann immer krank, wenn es ihm gut in den Kram passt.. also direkt vor oder nach seinem Urlaub usw...

Update 2:

@ Tellertaxi1977

Tja, wenn die Vorgesetzten das nur mal machen würden.... - aber der Führungsstil ist da eher "luschig". Auf Beschwerden gibt es nur Gespräche... nix mit Abmahnungen oder so...

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Sonderurlaub ist nicht für die eigentliche Geburt gedacht, sondern für die anschließenden Amtsgänge um das Kind anzumelden (was heutzutage aber meistens schon die Krankenhäuser übernehmen)!

    Aber auch wenn er zum Zeitpunkt der Geburt krank geschrieben ist stehen ihm diese Tage zu (dann halt direkt im Anschluss), zwei Tage finde ich übrigens noch viel, mein Mann hat damals nur einen Tag bekommen!

    Und wenn Kinder zu betreuen sind und die Mutter dies aus Krankheitsgründen nicht machen kann, weil sie z.B. im Krankenhaus liegt, dann kann der Arzt sehr wohl den Vater aus diesem Grund krank schreiben wenn es keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung gibt (wie z.B. Omas und Opas)!

    Was ich von dem Kollegen gar nicht gut finde und was natürlich auch für viel Unmut bei den anderen Kollegen sorgt ist dass er sich, von euch vermutet, krank schreiben lässt auf Krankheit hin!

    Das ist echt nicht o.k.!

    Stellt sich mir die Frage warum er nicht arbeiten geht? Wenns bei seiner Frau los geht kann sie anrufen und er kann doch dann gehen, dafür hat doch dann jeder Verständnis. Dann anschließend seine zwei Tage Sonderurlaub und die Sache ist vom Tisch!

    Des weiteren verfügt er wohl auch noch über regulären Urlaub und wenn alle Stricke reißen kann man bei einem absoluten Notfall, auch unbezahlten Urlaub nehmen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kenne das eigentlich so, dass man es mit seinem Arbeitgeber so regelt, dass man die Sonderurlaubstage nimmt, wenn das Baby da ist. Also ziemlich spontan. Während einer Krankschreibung können natürlich keine Sonderuerlaubstage genommen werden. Wenn sich dein Kollege so offensichtlich zur Geburt des Kindes krankschreiben lässt, kann das jedoch auch als Krank mit Ansage gewertet werden. Das kanne eine Abmahnung nach sich ziehen.

  • Lisa P
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Sonderurlaub steht einem ja zu, damit man ZUR Geburt des Kindes frei nehmen kann, oder sehe ich das falsch? Also geht es meines Erachtens danach nicht mehr, man ist ja auch nicht gezwungen diesen zu nehmen!

    Sonderurlaub für z. Bsp. eine Hochzeit kann ja sicher genausowenig danach oder davor sondern nur dazu genommen werden, alles andere wäre ja Quatsch!

    Das ist jetzt natürlich nur eine Vermutung und kein Wissen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also ich habe es so verstanden, dass die Sonderurlaubstage bereits genommen worden sind aber gleichzeit eine Krankmeldung vorliegt. In diesem Fall gibt es noch Anspruch auf die Sonderurlaubstage.

    Es ist allerdings üblich, dass man die Sonderurlaubstage dann bekommt wenn man sie auch braucht. Also erst ab Geburt in diesem Fall.

    Mir wäre das persönlich alles zu kompliziert und ich hätte die Krankmeldung einfach verlängert.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Meines Wissens gibt es für Sonderurlaubstage nur eine einzige Frist: sie müssen im entsprechenden Kalenderjahr abgegolten werden. Natürlich ist es üblich, diese Tage "zeitnah" zu nehmen, d.h. in diesem Falle z.B. wenn die Frau aus dem Krankenhaus kommt.

    Aber wie gesagt, eine kalendarische Frist gibt es für diese Tage nicht, außer eben dem Kalenderjahr.

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