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e301 aus Spanien für Arbeitslosengeld?

Hallo, habe hier folgende Frage:

Ich habe aus Spanien, da ich als Saisonarbeiterin dort gearbeitet hab, das Formular e301 was ja jetzt U1 heisst, und mir vom spanischen Arbeitsamt ausgefüllt wurde, mitgebracht, es ist auf spanisch, und am Arbeitsamt hier hat man mir gesagt: "Das ist ja auf spanisch, damit kann ich nichts anfangen" was kann ich jetzt tun?

3 Antworten

Bewertung
  • Paul
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hier erst einmal die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme:

    "Falls Sie im europäischen Ausland (EU, EWR, Schweiz) Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, können Sie diesen Leistungsanspruch unter Umständen zur Arbeitsuche nach Deutschland mitnehmen. Die Mitnahme von Ansprüchen muss bei der Arbeitsverwaltung im Ausland beantragt werden und ist in der Regel nur möglich, wenn Sie dem ausländischen Arbeitsamt bereits mindestens vier Wochen für eine Vermittlung in Arbeit zur Verfügung gestanden haben. Ihr Anspruch auf die Leistungsmitnahme wird mit dem Portable Document U2 bzw. dem Formular E303 bescheinigt."

    Auf einem der Links wird der Unterschied zwischen 301 und 303 erklärt.

    Hier kannst du dir das dafür nötige Merkblatt 20 herunterladen und überprüfen, inwieweit du alle Voraussetzungen erfüllst:

    http://www.ba-bestellservice.de/bestellservice/the...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Komisch!

    Aber kommt ein Ausländer zum Amt und meint: "Nix verstehen!" Dem wird geholfen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist nicht dein problem, denn du bist deiner pflicht nachgekommen, und hast das formular ausgehändigt. Das ist eher ein problem der Verständigung der Arbeitsämter auf der ebene der EU.

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