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Krankenkassenbeitrag in der Gesetzlichen für Selbstständige?
Meine Frau möchte sich in einen bestehenden Betrieb als einer von drei Gesellschsftern einkaufen. Erwarteter Gewinn: ca. 12.000 Euro im Jahr.
Sie hatte vorher keinen Job und war über mich Krankenversichert. Muß sie sich überhaupt Krankenversichern? Gibt es eine Untergrenze bei Ihren Verdienst sodas sie bei mir Mitversichert bleiben kann?
3 Antworten
- Helmut TangoLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich lebe wieder im Ausland. Wollte als Gesellschafter in einer Fa. mit gutem Gewinn einsteigen. Und dann kam das Problem.
Bin über 55 kam von Spanien und ging zur AOK. Dort sagte man mir ich solle mich Privat versichern. Habe auch eine gefunden aber die vollten 560Euro von mir haben. Monatlich. Hatte später eine Sache mit meinem Rücken. Mit der"Basis"Prämie wollte mich kein Arzt behandeln nur gegen Bar. Gut ich bin wieder zurück nach Spanien und wurde behandelt. Jetzt wollte ich das Papier E-104 mit diesem könnte ich mich bei der AOK anmelden, das hat aber einen Haken. In dem Moment gebe ich meine Spanische Krankenversicherung auf und muss sehen wie ich zurecht komme. Dieses habe ich nicht gemacht. Bleibe in Spanien.
Dieser Bericht gehört zwar nicht zu Ihrer Frage aber auch ich wollte mich selbsttändig auch wenn es nur als Teilhaber ist. Aber die Deutschen Gesetze sind dagegen. Schade es wäre ein Steuerzahler mehr geworden.
Es gibt hier gute Ärzte und Medikamente sind wesentlich preiswerter als in Deuschland.
Quelle(n): Der gute Wille war da, aber die Gesundheitsreform ist dagegen. Schade das ich nicht als Asylant aus dem Congo komme, bei denen sieht es besser aus als bei EU Bürgern die mit Geld in die marode Wirtschaft einsteigen wollen - ?Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Hallo Nixwiewech,
würde die Frage gerne beantworten. aber dazu fehlen Angaben zu der Art der Beteiligung und Tätigkeit. Die schnellste billigste und auch wirklich sichere Methode ist zu Deiner gesetzlichen Krankenkasse zu gehen, und dort unter Angabe aller Firmendaten zu fragen. Ich würde zusätzlich noch einen staatlichen Rentenberater der deutschen Rentenversicherung konsultieren, um zu klären ob hier ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen vorliegt.
Viel Erfolg mit der neuen Tätigkeit.
PS.: Ach ja wenn es sich hier wirklich um eine selbständige Tätigkeit handelt und auch die 12.000,--€ Einkünfte erzielt werden, ist dies für einen möglicherweise bestehenden Rechtsschutzvertrag eine meldepflichtige Ãnderung des Risikos
Quelle(n): eigene Fachkompetenz - vor 1 Jahrzehnt
Hallo, ob sie weiterhin mitversichert sein kann, weiss ich nicht. Aber, sie muss sich versichern. Es gibt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Jeder Mensch der in Deutschland lebt ist pflichtversichert. Wenn man sich jetzt nicht anmeldet und z.B. in 2 Jahren wieder bei irgend einer Versicherung anklopft, dann muss man die Beiträge der vergangenen 2 Jahre nachzahlen! Ist kein Witz - das hab ich im Bekanntenkreis miterlebt !
Deine Frau kann sich freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse mit dem Mindestbeitrag versichern, oder sie kann eine private Versicherung wählen. Der Mindestbeitrag ist sowas um 130 €/Monat glaube ich. Wenn sie wirklich nur 12.000 € Gewinnanteil hat, würde ich die gesetzliche Versicherung einer privaten vorziehen.
Ich könnte mir aber auch vorstellen, das sie bei diesem geringen Einkommen noch bei Dir mitversichert sein kann. Das musst Du bei deiner KK erfragen.