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Erfahrungen mit dem P-Konto?

Da ich mehrere Pfändungen aus meiner Selbständigkeit auf meinem Konto habe, hat mich der Sachbearbeiter beim Amtsgericht darauf aufmerksam gemacht, doch ein P-Konto zu eröffnen. Also habe ich mich ein bischen schlau gemacht, habe aber immernoch Fragen.

Wenn ich heute mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lasse, muß ich dann für das darauf liegende Geld, dass vor der Antragstellung eingegangen ist, immernoch eine Freistellung beantragen oder ist es dann auch gleich unter Pfändungsschutz?

Explizit: Ich habe am 15. mein Mini-Gehalt bekommen, bräuchte aber für jede einzelne Pfändung einen Beschluss. Für die vom Finanzamt und der vom Hauptzollamt bräuchte ich diese auch extra.

Daher meine Frage, ob es mit dem P-Konto dann etwas einfacher geht?

Update:

Wie lange hat bei euch die Umwandlung in ein P-Konto gedauert?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja es wird einfacher, der Pfändungsfreibetrag etwas um die 900€ bleiben Dir zur freien Verfügung, also Du brauchst nicht jedesmal zum Amtsgericht latschen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das P-Konto ist eine Spezialform des Girokontos. Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet auf Wunsch bzw. Antrag des Kunden, ein bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln(Gesetzliche Pflicht ab dem 1.7.2010).

    *

    Basispfändungsschutz über monatlich 985,15€

    *

    Unabhängig von der Art der Einkünfte

    *

    Nicht verbrauchtes Guthaben wird auf den Folgemonat übertragen!

    * Erhöhung des Freibetrags bei

    Unterhaltsverpflichtungen

    Kindergeldbezug

    Sonstigem gesundheitlich bedingtem Mehraufwand

    * Keine Kontosperrungen mehr möglich!

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