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Darf ein Hausverwalter ein Zustellverbot für Stadtzeitung aussprechen?
Ich wohne in einem Mehrparteienappartmenthaus (ca 25 Nachbarn), wo komischerweise die wöchentliche Stadtzeitung nicht verteilt wird. Daher fragte ich beim Verlag nach, und erhielt die Auskunft, dass der Verwalter 1989 ein Zustellverbot erteilt hat.
Durfte der das eigentlich? Hat ja auf alle Mieter Auswirkungen, und ich bin seither bestimmt nicht der Erste und Einzige, der sich über das Zustellverbot ärgert.
Und falls er durfte, müsste das nicht allmählich verjährt sein? Die Fluktuation hier im Haus ist überdies so hoch, dass alle paar Monate alle Mieter komplett neu zu sein scheinen.
Ich finde das so sinnlos und wünsche mir, dass mir hier jemand ein paar Argumente an die Hand geben könnte, damit der Verwalter (der auch Hausbesitzer ist) zumindest mir den Empfang der Stadtzeitung ermöglicht.
5 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hausverwalter ist nicht gleich Hauseigentümer, wenngleich dies hier wohl der Fall ist. Der alleinige Eigentümer - oder die Eigentümergemeinschaft - kann dies bestimmen. Wenn dies schon 1989 geschehen ist, ist auch dies bereits als konkludentes Verhalten anzusehen.
Mir scheint Sie sind Mieter, demnach müssen Sie beim Verlag eine eigene Bestellung aufgeben. Wären Sie Miteigentümer, können Sie dies auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen und darüber beschließen lassen.
Ich vermute mal, dass Sie den Eigentümer nicht gefragt haben weshalb er dies angeordnet hat...
Es wird sich aufgeregt, dann wird der Verlag angerufen, dann wird im Forum nach Rechtsberatung gesucht und es wird ÜBER den Eigentümer geredet... Wie wäre es, wenn man (mal) MIT dem Eigentümer redet ?
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du hast das Recht die Stadtzeitung zu bekommen kann man dir nicht verbieten
- Janet MLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn diese kostenlosen Zeitungen ordnungsgemäà zugestellt werden, darf der Vermieter das nicht verbieten, denn das ist Bevormundung!
Anders sieht es wohl aus, wenn die Boten die Zeitungen nur vor die Tür knallen und die bei jedem Windzug wild in der Gegend rumfliegen, zB. oder sonst das Haus verunreinigen.
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- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn die Zeitungen ordentlich in den Briefkästen eingeworfen werden kann der Verwalter nichts dagegen haben. Auch die Mieter die keine Zeitung wollen dürfen die Zeitung nur in den PApierkorb werfen. Liegt sie woanders im Haus oder Hof hat der vermieter Recht