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auto abschleppen.....?
da die frage irgendwie verschwunden ist.... nochmal!
also: angenommen ich hätte eine panne mit meinem wagen...dürfte eine person ohne führerschein oder auch eine minderjährige person das abzuschleppende auto lenken?
paul: wer ist denn "geeignet" ? wäre eine vierzehnjährige z.B geeignet? und wenn die person die lenken soll einen unfall baut.... das verstehe ich nicht...
4 Antworten
- PaulLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs muss eine für dieses Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzen. Im gezogenen Fahrzeug muss eine Person sitzen, die in der Lage ist, das Fahrzeug zu lenken und die Bremsen zu bedienen (keine gültige Fahrerlaubnis notwendig).
Das gezogene Fahrzeug ist nicht zulassungspflichtig, nicht steuerpflichtig, nicht versicherungspflichtig - da jedoch der Nothilfegedanke vorliegen muss, wird das Fahrzeug in der Regel zugelassen, versichert und versteuert sein.
update
in der interpretation der bestehenden vorschriften ist es im falle eines unfalls vom gericht zu beurteilen, ob der lenker des abgeschleppten fahrzeugs "geeignet" ist. alleine einen unfall mit dritten bauen kann er nicht, da er ja am vordermann hängt. da bei abgeschaltetem motor der bremskraftverstärker außer kraft ist, könnte man bei einem 14 jährigen zu dem schluss kommen, dass er nicht in der lage ist, das aufrollende kfz zu kontrollieren, vorausgesetzt es kommt durch dieses aufrollen zu einem unfall mit dritten
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Stimmt, mein Fahrlehrer meinte auch das, wenn die person geeignet ist, sie dieses Fahrzeug Lenken und Bremsen darf/muss :). und ich glaube sogar ab dem 12 oder 14 Lebensjahr.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein