Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Eintrag ins Führungszeugnis beim 2. Laden-diebstahl?

Hallo,

Ich wurde vor rund 2 Jahren , mit 14 , bei einem Ladendiebstahl erwischt.

Damals waren es Artikel im Wert von ca. 40 €.

Ich musste zur Polizei, habe meine Tat zugegeben , und die Sache war gegessen.

(Abgesehen davon , dass ich 50€ an den Laden zahlen musste).

Das Jugendamt & die Polizei versicherte mir, dass nichts davon in meinem Führungszeugnis stehen wird.

Vor 2 Tagen wurde ich jedoch zum 2. mal erwischt.

Diesmal handelte es sich jedoch "nur" um einen Wert von ca.5€,

was natürlich egal ist, Diebstahl bleibt Diebstahl,

jedoch bin ich jetzt schon 16.

Das ganze bereue ich natürlich,war einfach dumm ! -.-

Kann mir evtl. jemand sagen ob dieser Ladendiebstahl jetzt in meinem Führungszeugnis stehen wird? ...

Liebe Grüße.

Update:

&Ja ich wurde angezeigt.

außerdem möchte ich Sozialpädagogik studieren, und habe deshalb Angst , dass ich mir jetzt wegen dieser Dummheit alles versaut hab, denn ich glaube nicht dass ich in einem SOZIALEN Beruf später, mit einem Diebstahl im Führungszeugnis gut ankomme.

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das ganze bereue ich natürlich,war einfach dumm!

    Das meinst Du aber nur, weil Du erwischt wurdest.

    Ich hoffe, dass es im Führungszeugnis stehen wird.

    Übrigens: Wie oft hast Du geklaut uns bist NICHT erwischt worden?

  • Andrea
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich hoffe es. Der Wert ist wurscht, Diebstahl is Diebstahl und gehört bestraft !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Warum klaust Du erst wenn Du dir danach Sorgen machst? Heißt es nicht man sollte vor dem Schaden klug sein oder sich nicht erwischen lassen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du wirst zwar die Konsequenzen für dein tun verantworten

    müssen. Aber da der Abstand zwischen 2 Jahren steht kommt

    es "nicht" in das Führungszeugnis !!!!

    Deine Taten sind zu harmlos, als das sie in das Führungzeugnis

    eingetragen würden. Mit harmlos möchte ich aber nicht die Tat beschönigen,

    sondern nur darauf hinweisen, das man wirklich schlimmere Sachen machen

    muss bis es so weit kommt.

    Ich hoffe nur, das du das in Zukunft lässt, bevor du richtig in schwirigkeiten gerätst.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich hab zwar keine ahnung ob es im Führungszeugnis stehen wird aber ich gönne es dir einfach mal! Kleptopmanen kann keiner leiden. Geh mal zum Psychater, der kann dir sicherlich helfen deine Kleptomanie zu überwinden.

    Quelle(n): Ein gesundes Ego und mein klarer Menschenverstand!
  • vor 1 Jahrzehnt

    Da du beim ersten mal nicht richtig verurteilt wurdest, kann gar nichts im Führungszeugnis stehen.

    Solltest du jetzt verurteilt werden, steht es auch nicht im Führungszeugnis da die Strafe dafür zu gering sein wird. Solltest du dann allerdings nochmal verurteilt werden, steht es auf jeden Fall drinne (egal wie gering die Strafe ist). Wenn dir also ein sauberes Führungszeugnis wichtig ist, solltest du ab sofort nichts mehr machen.

  • ?
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    Also ich finde sch..., dass Du das Klauen nicht lassen kannst. Wie vereinbarst Du das denn damit, dass Du Irgendwann Sozialpädagoge werden willst?

    Zu den Fakten wurde schon richtig gesagt: Jugendstrafen werden nicht ins Führungszeugnis eingetragen, weil man den Jugendlichen wegen einer Dummheit nicht die Zukunft verbauen will.

    Wenn Du allerdings bei einer Behörde arbeiten möchtest, brauchst Du ein erweitertes Führungszeugnis für Behörden. Da würde es drinstehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du Pech hast kommt dieser Diebstahl in das Führungszeugniss das war wohl sehr dumm

  • vor 1 Jahrzehnt

    Straftaten werden im Bundeszentralregister erfasst. Hier kann man verschiedene Führungszeugnisse anfordern. In den Führungszeugnissen für Arbeitgeber, Studium usw. werden Jugendstrafen nicht aufgeführt. Selbst schwere Körperverletzung usw. werden Anderen nicht bekannt gegeben. Die Polizei hat natürlich andere Einsichtmöglichkeiten und erhält Kenntnis von Deinen Straftaten.

    Frage Dich doch einfach mal, warum Du einen sozialen Beruf erlernen möchtest, wenn Du Mein von Dein nicht unterscheiden kannst? Vielleicht wäre bei Dir die Schulung von sozialer Integration notwendig, bevor Du Dich sozial für andere einsetzen möchtest? Oder siehst Du Dein Verhalten als Selbstreflektion um Dich später besser in Deinem Wunschberuf einbringen zu können?

  • vor 1 Jahrzehnt

    na dann hast du ja eine große karriere vor dir - - man man was seit ihr nur für leuchten.

    aber jeder greift mal in die kiste.

    ok du brauchst dir wegen deies studiums keine sorgen machen, ins führungszeugnis kommt auch nichts - du wirst eine schriftliche verwarnung bekommen (kommt meistens vom staatsanwalt)

    aber dann lass die finger davon - weil wenn es dann mal sozialstunden werden dann .....

    also kopf hoch - wird schon gut gehen.

    viel erfolg

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.