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Mahnbescheid trotz Ratenzahlung: Widerspruch einlegen?
Es geht um eine Gesamtforderung laut Zahlungerinnerung vom Mai 2010 in Höhe von 158 €.
Der Gläubiger erklärte sich mit Ratenzahlung à 20 € ab Juli 2010 einverstanden. Ich richtete Dauer-Auftrag ein, so daß immer pünklich die Raten gezahlt wurden.
Im Oktober erhielt ich "Gelben Brief" mit Mahnbescheid von besagten Gläubiger. Forderung inkl. Gebühren: 163,71 €.
Da ich nun vor Wut und Fassungslosiglkeit und kann keinen klaren Gedanken fassen, kann ich auch keine Erklärung finden wie sowas zustande kommt?
Was soll ich jetzt machen? Widerspruch einlegen?
ich danke euch jetzt schon mal für Antwort :-)
Nachtrag: Die Ratenzahlung wurde telefonisch vereinbart. Leider hab ich Namen der Person mit der ich das besprach nicht notiert....
Zahlungen gingen nicht zurück.
wer muß im Falle eines Widerspruches am Ende die Gerichtskosten tragen?
Hauptforderung: 93,00 €
Kosten 53,00 €
Zinsen 12,71 €
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163,71 Summe
Die Forderung ist für Mitgliedsbeitrag 2008 bei Lohnsteuerhilfeverein
10 Antworten
- idril_arienLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hast du die Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich?
Widerspruch würde ich auf jeden Fall einlegen.
@ anitram
Erst kommt noch der Antrag auf Vollstreckungsbescheid, bei dem ebenfalls 14 Tage Einspruch eingelegt werden kann. Besser ist es aber, gleich dem Mahnbescheid zu widersprechen. Aber es ist richtig, daß angekreuzt werden muß, dem Anspruch insgesamt.
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Das ist natürlich schlecht. Leg trotzdem Widerspruch ein. Danach muß die Gegenseite das schriftlich begründen. Du kannst als Gegenargument die Kontoauszüge vorlegen und das Telefonat anführen. Auch, wenn du den Namen nicht mehr wei��t und das nicht schriftlich hast. Zu einer mündlichen Verhandlung kommt es bei so geringen Beträgen nicht.
Wenn bei dir das Geld knapp ist, hol dir einen Beratungsschein, kostet so um die 10 € und laß dich von einem Anwalt beraten.
Welche Summe wurde denn als Hauptforderung eingesetzt?
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Die unterliegende Partei hat die Gerichtskosten zu bezahlen.
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Gut, sie scheinen die eingegangenen Beträge weitgehend abgezogen zu haben, müßten ja 80 € sein, wenn du jeden Monat bezahlt hast.
Du hast jetzt die Wahl das auf einmal und komplett zu zahlen oder du setzt dich durch. Ist natürlich ein gewisses Risiko dabei. Ich schätze deine Chancen 50 : 50. Aber das mußt du selbst entscheiden. Sie haben immerhin die Ratenzahlung ein paar Monate geduldet.
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ein Mahnbeischeid wird vom zugestellten Gericht nicht nach Rechtmäßigkeit geprüft, sondern nur überbracht.
Bei diesem kleinen Betrag bezweifle ich eine Klage seitens des Vereins, auch wenn es grundsätzlich möglich wäre.
Da die Forderung mit den zusätzlichen Kosten nicht mehr der ursprünglichen Vereinbarung entspricht, würde ich Widerspruch einlegen. Dieser MUSS binnen 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides abgegeben werden.
Widerspricht man nicht, akzeptiert man die gesamte Forderung und muss eventl. mit einer Pfändung rechnen.
Da der Gläubiger seine Zahlungswilligkeit nachweisen kann, würde ich zu einem Widerspruch raten.
Bei einer Hauptforderung betragen die Gerichtskosten 75,-- €, wenn ein Urteil gefällt wird. Bei einem Vergleich betragen sie 25,-- €. Dazu kämen die Anwaltskosten.
Da bei dieser Summe das Amtsgericht zuständig ist, benötigt man selbst keinen Anwalt - spart also diese Kosten. Würde man einen Vergleich eingehen kann man mit zusätzlichen Kosten von ca. 280,-- € rechnen, wenn man selbst einen Anwalt hinzugezogen hat. Bei einem Vergleich teilen sich die Gerichtskosten und jeder muss seinen Anwalt zahlen. Derjenige der bei einem Urteil verloren hat, trägt die gesamten Kosten des Verfahrens - also die ca. 280,-- € plus die Kosten des Anwalts der Gegenseite.
Der Schuldner sollte Widerpruch ohne Begründung gegen die gesamte Forderung des Mahnbescheid einlegen und sich schriftlich vom Verein die Höhe der Restforderung geben lassen. Dazu sollte er eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung aufsetzen und unterschreiben lassen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Widerspruch einlegen das ist dein gutes Recht wenn du pünklich zahlst was soll das denn wenn du wieder ein gelben Brief bekommst , der Gläubiger soll mal zufrieden sein wenn er seine Rate bekommt
- schnuppeLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ja das ist Ärgerlich, aber Ratenzahlungen müssen immer schriftlich angeboten werden.Telefonisch ist das schlecht für dich, zumal Du nicht mehr weißt mit wem Du gesprochen hast.Auf jeden fall
solltest Du Widerspruch einlegen sonst hat man sofort einen Titel gegen dich und man kann vollstrecken.Das heißt Pfänden. Die Gerichtskosten mußt Du leider auch tragen.Lege auch noch Kopien von den Zahlungen die Du geleistet hast bei.
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- Lord WappingLv 7vor 1 Jahrzehnt
Jessas - "Wut und Fassunglosigkeit" wegen der Lappalie, es kann sich ja um einen harmlosen Fehler handeln. Allerdings schon dusselig, bei so einer Sache sich nicht mal Notizen zu machen und sich auf das gesprochene Wort zu verlassen - lernt ihr denn nie?
- anitramLv 4vor 1 Jahrzehnt
Du musst unbedingt Widerspruch einlegen!!!!!!!!! Dazu genügt ein Kreuzchen an der Stelle: ich widerspreche dem Anspruch insgesamt. Unterschrift nicht vergessen und dann zurück ans Mahngericht; geht auch per Fax; Faxbestätigung als Beleg. Oder- per Einschreiben.
Wenn Du jetzt nicht widersprichst, kommt der Vollstreckungsbescheid. Dann hat der Gegner einen 30 Jahre gültigen Titel, mit dem er Dir das Konto dichtmachen oder Deinen Lohn pfänden kann oder den Gerichtsvollzieher vorbeischickt. All das ist mit zusätzlichen Kosten für Dich verbunden.
Du bist mit dem Widerspruch auf der sicheren Seite; der Gläubiger muss dann nämlich vor Gericht ziehen und Dich verklagen; Du kannst dann Deine Ratenzahlung nachweisen, womit die Klage abgewiesen wird. Ich hoffe, dass Du die Ratenzahlungsvereinbarung auch in Schriftform vorliegen hast....
Weiteren Schriftverkehr musst Du nicht führen....lass den Gläubiger ganz einfach auflaufen.....Das Gericht prüft generell nicht, ob ein Irrtum oder sonstwas vorliegt. Da ist jegliches Geschreibe überflüssig.
Jetzt habe ich Deinen Nachsatz gelesen. Es bleibt trotzdem dabei, dass Du Widerspruch einlegst. Wenn der Gegner dann klagt, kannst Du vortragen, dass Du seit Juli Raten gezahlt hast und legst Kopien der jeweiligen Kontoauszüge bei. Irgendwie muss der Gläubiger Deine Zahlungen ja verbucht haben......oder sind Zahlungen an Dich zurückgegangen?
Es stimmt natürlich, dass erst der Antrag auf Vollstreckungsbescheid kommt, auf den man dann noch Einspruch einlegen kann; es ist allerdings meist so, dass ein Schuldner auch hierauf nichts macht. Deshalb sollte man schon beim Mahnbescheid tätig werden und die Folgen der Untätigkeit vor Augen haben. .
Manchmal ist ein Gläubiger auch zu faul, gleich die Klage zu schreiben und gibt nach dem Widerspruch erstmal Ruhe.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Schreib (per Einschreiben) nett zurück, dass hier offensichtlich ein Irrtum vorliegt.
Dazu legst du Kopien der mit dem Gläubiger geschlossene Ratenvereinbarung und Belege (Kontoauszüge) der pünktlich erfolgten Ratenzahlungen bei.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du nichts schriftliches in den Händen hast, bleibe ruhig und zahle alles. Es gibt sonst nur mehr Kosten die Du zu tragen hast. zum Beispiel die Gerichtskosten
- exenterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Rein rechtlich gesehen kannst Du nur Widerspruch einlegen, sofern die erwähnte Ratenzahlung beweisbar ist. Andererseits ist es ziemlich lächerlich wegen so einer Summe eine Ratenzahlung anzustreben.
- orbitLv 5vor 1 Jahrzehnt
auwei das klingt sehr nach einem Inkasso-Betrug ... wie sicher sind denn diese Schulden? ich hatte letztens auch so ein Fall da wollte ein InkassoVerein 600€ von mir -von einem Gläubiger den ich höchstens aus der Werbung kenne. hab auch gleich bei diesem Gläubiger direkt angerufen und es stellte sich, wie ich es natürlich schon wusste(ich weiß doch was ich so alles unterschreibe im Leben) das nicht im Ansatz irgendetwas von mir oder geschweige denn irgend ähnliche Daten vorhanden waren...