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Erben bei Alg2 Bezug?

Nach einer langen schweren Krankheit bin ich arbeitsunfähig und beziehe nun leider Alg2 also Hartz4.

Nach dem Tod eines Elternteils geht es nun um den Erbanteil.Ich habe noch drei Geschwister wobei ein Bruder von mir das Elternhaus überschrieben bekommt.

Wie ist das nun mit dem mir zustehenden Erbteil?

Wird das wegen Hartz4 Bezug gepfändet, oder soll ich auf meinen Erbteil verzichten?

Ich bitte dringend um einen Rat was ich in dieser Angelegenheit tun kann bzw. wie ich mich nun verhalten soll.

Im voraus vielen Dank!!!

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wieso drauf verzichten?

    Selbst wenn das gehen würde: schonmal dran gedacht die Steuerzahler, die Dein Hartz4 bezahlen ein klitze kleines Bischen zu entschädigen?

    Nein, ich habe nichts gegen Hartz4, war auch mal davon abhängig und ich bin mir sicher, dass Du einer von denen bist, die gerne wieder arbeiten würden, aber dennoch kann ich diese Einstellung nicht verstehen.

    (P.S.: Ist mir schon klar, dass kein Steuerzahler was davon sehen wird, ich hoffe man versteht trotzdem was ich meine.)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie schon geschrieben wurde...... du darfst das Erbe nicht einfach ausschlagen! Wenn du das machst, obwohl du dann einen gewissen Geldbetrag bekommen hättest, dann wird dir das Hartzgeld gekürzt oder sogar für monate gestrichen.

    Jetzt muss ich aber mal darauf zurück kommen, was das Überschreiben des Hauses betrifft.

    Wann wird das Haus überschrieben? Bekommt das noch lebende Elternteil lebenslanges Wohnrecht?

    Das Überschreiben hat nämlich einige Tücken:

    Wenn das Elternteil lebenslanges Wohnrecht bekommt, dann wird vom Wert des Hauses (kommt auf das Alter der Person an) ein Festbetrag abgezogen. Weil es nunmal den Wert des Hauses mindert.

    Die Restsumme muss dann auf die verbleibenden Geschwister verteilt werden. Der der Haus überschrieben bekommt, muss dann also die Geschwister auszahlen!

    Wenn es also ein altes Haus ist, bleibt meist gar nicht mehr soooo viel übrig. Und nach dem Gesetz darfst du einen bestimmtes Sparguthaben besitzen, ohne dass dir etwas gekürzt oder gestrichen werden darf. Wie hoch der Betrag genau ist, solltest du bei einem Anwalt für Sozialrecht erfragen.

    Übrigens gibt es nach der Überschreibung noch eine gewisse 10 Jahresfrist, in der so einiges passieren kann....

    Sei es, dass dein Bruder/deine Schwester das Haus doch nicht halten kann, dann fällt es an dein Elternteil zurück usw....

    Oder das Elternteil muss in eine Pflegeheim und die Rente reicht dafür nicht aus, dann wird auch auf das Haus zurück gegriffen, solange diese 10 Jahre nicht rum sind...

    Da werdet ihr euch genau beim Notar informieren müssen, was genau zu beachten ist, und wer welche Summe zu bekommen hat. Und wenn dein Bruder/deine Schwester euch nicht auszahlen kann, dann wird es eh nichts mit dem Überschreiben (außer ihr verzichtet drauf).

    Setzt euch nochmal alle zusammen... macht einen Beratungstermin beim Notar...und dann schaut mal, was für euch in Frage kommt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    also "gepfändet" wird da von der ARGE schon mal garnichts. Die stellen einfach

    nur fest, dass Du dann Kohle zur Verfügung hast (bist ja verpflichtet, denen die

    Erbschaft mitzuteilen) und Du kriegst halt solange kein Hartz4 mehr, bis Du

    wieder pleite bist ;-)

    Sehr komplexes Thema... hier wird das einigermassen verständlich angerissen:

    http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/gut-berat...

    Wenn es sich dabei um eine nennenswerte Summe handelt, würde ich jedenfalls

    einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Sicher ist sicher.

    LG Alex

  • Jerry
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Verpfändet wird nichts, aber dein ALG2-Anspruch ist bis auf weiteres futsch.

    Als Bezieher von Hilfsleistungen ist es dir nicht erlaubt, mögliche Einkommen, also auch eine (positive) Erbschaft, abzulehnen. Wenn du damit über deinen Vermögensfreibetrag kommst, verlierst du deinen Anspruch bis auf weiteres und mußt von der Erbschaft leben.

    Sorry, aber abgesehen davon, dieses Einkommen zu melden, kannst du nicht viel machen.

    P.S.: Wenn du langfristig arbeitsunfähig bist, solltest du nicht eigentlich Sozialhilfe beziehen, und nicht ALG2 (was an der Antwort aber auch nichts ändern würde, außer daß der Freibetrag auf 1600 Euro sinkt)?

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Gepfändet wird dir nichts aber angerechnet...

    Ausschlagen wenn es um Wertsachen oder Geld geht darfst du nicht nur wenn es sich lediglich um schulden handelt.

    Du mußt es nach der annahme des erbes bei der arge angeben...die arge kann auch Akteneinsicht nehmen.

    Gibst du es nicht an ist das betrug und wird mit geldstrafe geahndet!

    Die Erbschaft in dem Monat des Zuflusses als Einkommen und danach als Vermögen angesehen wird und alle Aufwendungen, welche mit der Erbschaft verbunden sind, müssen davon abgezogen werden. Dazu gehören u.a. Erbschaftssteuer, Schulden, des Erblassers, Bestattungskosten, usw.

    Gegenstände oder Sachwerte können nur (mit ihrem Verkaufserlös) berücksichtigt werden, wenn deren Verwertung möglich ist und keine besondere Härte darstellt.

    Wenn das Erbe in vollem Umfang als Einkommen angerechnet wird, musst Du von diesem Geld genau so lange leben, wie dieses auf dem selben Niveau wie mit ALG II möglich wäre. Die ArGe wird Dir genau vorrechnen, wie lange Du mit dem Geld auskommen musst und wann Du demnach frühestens wieder Leistungsanspruch hast. Beispiel: Du hast einen Anspruch auf 1.000,-- Euro monatl. ALG II und erbst 12.000,-- Euro. In diesem Fall musst Du genau 12 Monate mit dem Erbe auskommen und kannst erst dann wieder einen neuen ALG II Antrag stellen. Allerdings müssen wenn das Erbe als Einkommen angerechnet wird, auch die entsprechenden Einkommensfreibeträge berücksichtigt werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst das Erbe zwar annehmen aber dafür kein Hartz 4 mehr bekommen du musst erst von dem Erbe runter leben wenn dann das Erbe aufgebraucht ist und du es dem Amt nachweißen kannst dann erst steht dir wieder Hartz 4 zu

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du über 30 Jahre alt bist stehen dir bis zu 22500 Euro pro Monat zu und du solltest darauf achten etwas darunter zu bleiben. Du solltest auf keinen Fall auf deinen Erbteil ganz verzichten.

    Du schaffst das schon ! Nicht den Kopf hängen lassen.

    Quelle(n): Internet
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