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U25, schwanger! Eigene Wohnung? Ab wann?
Ich frage hier für eine gute Freundin, sie ist bald im 3. Monat schwanger und 18, wohnt mit ihrer Mutter, Mutter's Freund und ihrem 11-jährigen Bruder zusammen.
Ihr Zimmer ist so ca. 11 bis 14 m² "groß", was für sie und das kommende Baby definitiv zu klein ist.
Zudem muss der Bruder jeden Morgen zur Schule und der Freund der Mutter muss arbeiten, d.h. das man ihnen das Baby nicht zumuten könnte.
Abgesehen davon ist die Wohnung ca. 60m² groß und hat nur 3 Zimmer, somit schlaffen ihre Mutter und dessen Freund im Wohnzimmer und hätten durch das Baby noch weniger Privatsphäre, als sie jetzt schon haben.
Könnte Isabell (um die es hier geht) eine eigene Wohnung beantragen und auch genehmigt bekommen?
Ab wann sollte sie diesen Antrag stellen? Also ab welchem Monat?
Würde sie schon noch während der Schwangerschaft umziehen?
Also so zum 3. oder 4. Monat?
Und welche Richtlinien gibt es in Berlin für Größe/Mietpreis?
LG
PS: Die ganze Familie bezieht ALGII.
10 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
sie darf auf jedenfall ausziehen, und für 2 personen eine eigene wohnung nehmen in höhe vonn 444€ wenn sie in berlin wohnt. das problem hatte ich auch gerade nur das ich ein anderes alter habe.
- ?Lv 5vor 1 Jahrzehnt
was ist eigentlich mit dem vater des erwarteten babys?
-- - --
übrigens: für ein kind was noch nicht auf der welt ist, bekommt man "keinen wohnraum zugerechnet"
gehört der freund der mutter offiziel zum haushalt? für vier personen könnten sie alle gemeinsam eine gröÃere wohnung suchen...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn sie sowieso schon Hartz4 bezieht, kann sie eine Wohnung beantragen. Genauere Details gibt es von der ARGE
Quelle(n): Dafür zahl ich Steuern..... - vor 1 Jahrzehnt
ich war damals 20, als ich mutter wurde und auch alg 2 empfänger. ich habe über 1 jahr mit meinem kind in einem 11 qm kleinen zimmer gelebt, in dem babybett, kleiderschrank, wickelkommode und mein bett untergebracht waren. wir hatten auch nur eine knapp 60 qm groÃe 3-raum-wohnung. meine mutter musste ebenfalls im wohnzimmer schlafen, ging jeden morgen zur arbeit und mein bruder war schüler. das ging alles. auch mit baby.
ich habe mir dann eine 56 qm groÃe 3-raum-wohnung gesucht und als ich die wohnung beim jobcenter einreichte, wurde sie mit dem vermerk "zu groà für EINE person" abgelehnt. mein kind galt zu dem zeitpunkt noch nicht als person, da es unter 2 war. mir hätte lediglich eine 50 qm kleine 2-raum-wohnung zugestanden. ob das in berlin auch so ist, weià ich nicht. aber weil es hier keine kleinen wohnungen gibt und mein kind auch ein eigenes zimmer bekommen sollte, bin ich trotzdem in die 3-raum-wohnung gezogen. die miete wurde nur anteilig (für 50 qm) übernommen, bis zum 2. geburtstag meines kindes.
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- Lord WappingLv 7vor 1 Jahrzehnt
Vielleicht sollte man sich erst Kinder anschaffen wenn man Arbeit hat und sie sich und eine eigene Wohnung leisten kann. Wie Ed Kong so richtig sagt: Frechheit dass wir fuer grob fahrlaessige Sozialfaelle ueber unsere sauer verdienten Steuern sowas mitfinanzieren sollen!
- Mia.WallaceLv 4vor 1 Jahrzehnt
also meine Freundin war damals mit 19 schwanger..keine Ausbildung, keine Arbeit..zog mit ihrem Freund (dem Kindsvater) in eine 3-Raum Wohnung, Hartz4 wurde allerdings nicht für ein Kind mit berechnet, da es noch nicht auf der Welt war..und für 2 Personen zahlt das Amt, glaube 400€ Warmmiete und die Bude darf 60m² groà sein.. naja..zumindest machen jetzt beide endlich nach 2 Jahren mal eine Ausbildung, der Kleine kann nämlich auch nicht haben was er gern hätte..
@mademoiselle.. wenn du schwanger bist kannst du ausziehen! da ist es egal ob du noch unter 25 bist, bei meiner Freundin gings ja auch... ;o)
Quelle(n): ein Freund arbeitet beim Jobcenter - johnny´s mamaLv 5vor 1 Jahrzehnt
in brandenburg kann man schon in der schwangerschaft in eine gröÃere wohnung ziehen! du kannst dann schon auf einer fläche wohnen die für 2 menschen (mutter und kind) berechnet wird!
das ist von bundesland zu bundesland anders geregelt! erkundige dich bei deinem zuständigen jobcenter!
und natürlich kannst du dann auszeihen, auch wenn du noch keine 25 bist!
- MartaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Schön zu hören, was man alles einem Baby nicht "zumuten kann"... Aber wieso kümmert man sich nicht darum selbst?? Noch ein Menschlein, der in die schöne Harz4 "Zukunft" reinwächst mit solchen Mutti und GroÃeltern... wenn man weiss, wie man lebt und dass man dem Kind nichts bieten kann, wieso verdammt verhütet man nicht richtig???
Ich verstehe nicht, wieso ich mir solche Gedanken gemacht habe, studiert habe, gearbeitet habe, in ein eigenes Haus gezogen bin, bevor ich schwanger wurde... wenn man für alles nur einen Antrag stellen muss... Gott bin ich blöd...tststs...
Entschuldigt, aber solche Leute könnte ich erstmal jeden Morgen schütteln, damit denen klar wird, dass das Geld, was jeden Monat vom Amt kommt nicht denen "zusteht", sondern sie es nur deswegen bekommen, weill wir andere dafür arbeiten gehen!
- vor 1 Jahrzehnt
nein! so gut ich weis darf mann leider ab 25 eine eigene wohnung haben,
oder sie muss verheiratet sein.
- ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
... sie muss sich wohl an eine Mutter-Kind heim wenden... Da wird sie eben aufgefangen, kann das Kind behütet werden bis sie zu Schule/Arbeit/Ausbildung geht...
...ODER ist sie Schwanger auf Staatskosten, und sollte d Staat für sie, Kind, Wohnung sorgen????
Der Staat ist sehr behilflich für junge Mütter und die Sozialarbeiter/innen helfen gerne ... Sie muss nicht ihre Leben jetzt nun auf Sozialhilfe einrichten sondern ganz besonders darauf zu achten d sie gutes Vorbild für d Kind wird....