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Kann ich (schon) wegen Krankheit gekündigt werden?
Ich habe folgendes Problem:
Ich arbeite in einer ziemlich großen Firma mit über 400 Mitarbeitern. Die Wahrscheinlichkeit das man sich da ansteckt ist also relativ hoch, gerade zu der Jahreszeit. Jetzt ist mein zusätzliches Manko auch, das ich anscheinend bei allem "Hier!" schreie. Sprich, ich hab gerade im Winter oft die totale Seuche. Über das ganze Jahr kamen (Bis Jetzt) 17 Krankheitsfälle zustande. Alle aber nicht durch kurzzeitiges Fehlen sondern immer auf längeren Zeitraum. das heißt ich war drei mal zu je einer Woche krank geschrieben, bisher! Nun, das letzte mal krank geschrieben war ich vor 2 Wochen, wegen entzündeten Nasennebenhölen. In dieser einen Woche habe ich das nicht richtig weg bekommen, nun hat es sich verschleppt. Ist auf die Bronchien übergegangen und bereitet mir gerade höllische Atemnot sowie eine entzündete, verstopfte Nase (und auch immernoch/wieder die Nebenhölen).
Noch ein paar Punkte zu meinem Arbeitsverhältnis:
- Ich arbeite nun seit dem 15.05.2009 in dieser Firma
- Ich hatte in meiner Probezeit (vor ca. einem Jahr) schon ein Gespräch wegen meiner Krankheitstage (da waren es aber ein bisschen weniger, im letzten Jahr.
- Ich bin seit dem 01.08.2009 bin ich von der Zeitarbeitsfirma weg und habe einen Vertrag bei meinem jetzigen Arbeitgeber, da hatte ich auch nochmal 6 Monate Probezeit.
- Seit dem 01.02. habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Angenommen ich fehle nochmal eine Woche, dann habe ich 23 Fehltage. Und ich habe die Hoffnung das ich dann bis zu meinem großen Weihnachtsurlaub ( der am 17.12.2010 beginnt) nicht mehr fehlen werde.
Weiss jemand ob so eine Kündigung wegen Krankheit dann rechtens wäre?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
LG Shiva
14 Antworten
- SternchenLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Eine Kündigung wegen häufiger Krankheit ist rechtens, weil dem Arbeitgeber dadurch Nachteile entstehen.
Wer so häufig krank ist, sollte sich mal richtig durchchecken lassen und Vorsorge treffen.
- TriPo2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
@Vera und Sonja: sorry Mädels, aber ihr erzählt Schrott. Eine Kündigung wegen Krankheit ist durchaus rechtens - v.a. wenn eine negative Gesundheitsprognose vorliegt. Sogar wenn ein Mitarbeiter alkoholkrank ist (was als Suchterkrankung NICHT kündigungszulässig ist), kann er bei negativer Gesundheitsprognose entlassen werden - dafür müssen zwar einige Punkte eingehalten und erfüllt werden, aber es geht!
Und die negative Gesundheitsprognose kann man in diesem Fall sogar recht gut zusammen konstruieren. Die Mitarbeiterin ist mit labiler Gesundheit unzuverlässig, längerfristige Aufträge können ihr nicht übertragen werden, weil immer wieder die Gefahr besteht, dass sie kurzfristig und über einen längeren Zeitraum ausfällt. Wo ist der Benefit einer solchen Mitarbeiterin für das Unternehmen? Kollegen müssen die Arbeit immer wieder mit machen, Termine können nicht eingehalten werden usw. Dies stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens dar. Wenn dann noch die Zumutbarkeit geprüft wird und diese negativ ausfällt - v.a. nachdem es ja immer wieder andere Krankheiten sind und somit kein Krankengeldbezug mögliich ist... Wenn die Firma den Platz anderweitig besetzen wollte, seh ich ehrlich gesagt sogar gute Chancen, dass sie mit einer Kündigung durchkämen.
Quelle(n): Bin selbst Personalerin, aber gerne hier nochmals die gesetzlichen Grundlagen zum Selberlesen: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Ha... - ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Leider kann Dich der Arbeitgeber wegen dauernder Krankheit kündigen, wenn er der meinung ist das keine Gesundung in Aussicht steht.Nachtrag :
Informationen zum Thema Kündigung - Kündigung wegen Krankheit
von Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der Frage, was man unter einer krankheitsbedingten Kündigung bzw. einer Kündigung wegen Krankheit versteht, unter welchen Voraussetzungen sie sozial gerechtfertigt ist und welche Fallkonstellationen die Rechtsprechung dabei unterscheidet.
AuÃerdem finden Sie Hinweise dazu, wann eine Kündigung wegen Krankheit in jedem Fall unwirksam ist und was man als Arbeitnehmer bei Erhalt einer krankheitsbedingten Kündigung tun bzw. welche Fehler man vermeiden sollte.
von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?
Ist die Kündigung während einer Krankheit zulässig?
Wann kann Ihr Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?
Muss der Arbeitgeber vor der Kündigung eine Abmahnung aussprechen?
Welche Fallkonstellationen gibt es bei der Kündigung wegen Krankheit?
Wann ist eine Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen zulässig?
Wann ist eine Kündigung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit zulässig?
Wann ist eine Kündigung wegen langandauernder Krankheit zulässig?
Wann ist eine Kündigung wegen Leistungsminderung zulässig?
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung auf jeden Fall unwirksam?
Was tun bei einer krankheitsbedingten Kündigung?
Wo finden Sie mehr zum Thema Kündigung wegen Krankheit?
Was können wir für Sie tun?
Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis unter das KSchG (Kündigungsschutzgesetz) fällt und Sie daher allgemeinen Kündigungsschutz genieÃen, braucht Ihr Arbeitgeber nicht nur für eine auÃerordentliche, sondern auch für eine ordentliche Kündigung einen vernünftigen Grund, damit die Kündigung wirksam ist.
Das KSchG bietet dem Arbeitgeber drei Gründe an, nämlich die Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers, die Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers und die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen. Die krankheitsbedingte Kündigung ist der wichtigste Unterfall der Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers (personenbedingte Kündigung).
Als "krankheitsbedingte Kündigung" bezeichnet man daher eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, mit der einem Arbeitnehmer, der durch das KSchG geschützt ist, (trotzdem) in rechtlich zulässiger Weise ordentlich gekündigt werden kann, falls der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.
Ist die Kündigung während einer Krankheit zulässig?
Nach dem Arbeitsrecht der ehemaligen DDR (§ 58d Arbeitsgesetzbuch der DDR) war die Kündigung eines Arbeitnehmers während einer Krankheit ausgeschlossen, d.h. als Arbeitnehmer war man vor dem Ausspruch einer Kündigung während der Dauer einer Krankheit sicher. Dies war nach bundesdeutschem Recht niemals so und ist auch heute anders: Das KSchG schützt den Arbeitnehmer entgegen einer weitverbreiteten Ansicht mitnichten vor einer Kündigung, die während einer Krankheit ausgesprochen wird.
Umgekehrt gilt: Die Krankheit des Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Grund für eine Kündigung durch den Arbeitgeber sein.
Wann kann Ihr Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?
Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist (fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam):
Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heiÃt "negative Gesundheitsprognose".
Es muà feststehen, daà die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.
SchlieÃlich muà eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muà zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muà ergeben, daà ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe Punkt 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.
Wie gesagt müssen diese drei Voraussetzungen allesamt vorliegen. Fehlt auch nur eine, ist die Kündigung unwirksam.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Zur Unterstützung von Sam W und den anderen mit den unpopulären Antworten:
1. man kann wegen Krankheit gekündigt werden
2. man kann während Krankheit gekündigt werden
3. ausschlaggebend ist die Zukunftsprognose und die ist nach dem was hier in der Frage geschrieben wurde, eher schlecht. : Zitat
"Jetzt ist mein zusätzliches Manko auch, das ich anscheinend bei allem "Hier!" schreie. Sprich, ich hab gerade im Winter oft die totale Seuche.
In dieser einen Woche habe ich das nicht richtig weg bekommen, nun hat es sich verschleppt. Ist auf die Bronchien übergegangen und bereitet mir gerade höllische Atemnot sowie eine entzündete, verstopfte Nase (und auch immernoch/wieder die Nebenhölen)."
Hoffentlich bekommt das der AG nicht in die Hände.
4. Ãblicherweise sind mehrere (ab 3) Jahre mit erheblichen Fehlzeiten (idR 42 Kalendertagee) + negative Prognose ein Anlass zur Kündigung
Bei der Fehlzeit und der kurzen Dauer des Beschäftigungsverhältnis, muss man sich aber ernsthaftt Sorgen machen.
Gute Besserung
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Schon interessant was ihr für einen Müll geschrieben wird....
Natürlich kannst du wegen Krankheit gekündigt werden und sogar während einer Krankheit. Dennoch ist eine Kündigung wegen Krankheit nicht so einfach, es muss sich um die gleiche handeln und deine negative Prognose vorliegen, sprich keine Chance auf baldige Genesung. Oder auch häufige Kurzerkrankungen, die aufgrund ein labilen Gesundheitssystem hervorgerufen werden.
Kurzfristige Erkranken von Woche und zusätzlich "nur" Erkältungskrankheiten ist kein Kündigungsgrund, kein Arbeitsrichter wird diese Kündigung akzeptieren. 23 Fehltage sind zwar über den momentanen Durchschnitt, aber nicht extrem hoch, auÃerdem ist es absolut üblich, dass sich die Kollegen in der kalten Jahreszeit gegenseitig anstecken, selbst einer mit robuster Gesundheit.
- BimpeLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hallo Shiva,
so leid es mir für dich tut, dir kann wegen einer negativen Krankheitsprognose gekündigt werden.
Allerdings ist der Arbeitgeber hier in der Beweislast und muss wirklich eine handfeste Begründung für die Prognose haben.
Wenn du Mittel triffst, dich vor weiteren Ansteckungen zu schützen, z.B. indem du einen Mundschutz während der Arbeitszeit trägst, macht das, falls es vor's Arbeitsgericht kommen sollte, einiges aus.
Nachtrag:
Falls dir dein Arbeitgeber den Mundschutz verbieten sollte, solltest du drauf drängen, daà das schriftlich niedergelegt wird. Dann bist du zumindestens wegen einer negativen Prognose fast unkündbar.
Quelle(n): Ehemaliges BR-Mitglied - vor 1 Jahrzehnt
P.S : ich wurde auch während meiner Krankheit gekündigt .
Es besteht keine Möglichkeit,daà ich den Job wieder ausüben kann
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn du krank geschrieben bist, wirst du deshalb nicht gekündigt.
Er kann aber deine Tauglichkeit für deinen Beruf feststellen lassen. Bei 17 mal krank in diesem Jahr ist das schon möglich. Wenn festgestellt wird, dass du den Anforderungen nicht mehr erfüllen kannst, kann er schon kündigen.
Wenn er es unbedingt möchte, findet er auch einen Grund ohne das Wort krank überhaupt zu benutzen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Was erzählt ihr hier für ein Blech? Mitarbeitern kann wegen Krankheit gekündigt werden, aber auch nicht so eibfach. Du brauchst auf jeden Fall ein Minmum von 30 Fehltagen pro Kalenderjahr. In der Regel muss zuerst eine WiedereingliederungsmaÃnahme angeboten werden und die Kündigung wird dann nach deren Scheitern ausgesprochen.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Theoretisch nicht, aber man kann einen Grund suchen das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Wegen Krankheit kann man nur kündigen, wenn absehen kann, dass Deine Krankheit auf Dauer bleibt.