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Eine Frage zur Reisekrankenversicherung?
In Allgemeinen Bedingungen steht folgendes:
"Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem uns
Ihr unterzeichneter und zurück gesandter Antrag zugegangen ist und Sie die Vertragsbedingungen
erhalten haben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf hat die unten beschriebenen Rechtsfolgen. Er ist zu richten an:
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG, Willi-Hussong-Straße 2, 96444 Coburg
E-Mail: info@huk-coburg.de
Widerrufsfolgen
Mit Zugang Ihres Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz. Soweit Sie auf den zu zahlenden Versicherungsbeitrag
hingewiesen wurden und zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz
vor Ende der Widerrufsfrist beginnt, müssen Sie uns den auf die Zeit bis Zugang des Widerrufs
entfallenden Teil des ausgewiesenen Versicherungsbeitrags bezahlen. Das Gleiche gilt, wenn
Sie bereits Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben. In beiden
Fällen erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Kalendertagen, den
auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil eines bereits gezahlten Beitrags.
Nur wenn Sie noch keine Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen
haben und ein Hinweis auf den zu zahlenden Versicherungsbeitrag oder Ihre Zustimmung zum
vorzeitigen Versicherungsbeginn fehlen, erstatten wir Ihnen zusätzlich den gesamten für das
erste Jahr des Versicherungsschutzes bereits gezahlten Beitrag zuzüglich Zinsen."
Der Jahresbeitrag beträgt 8 Euro.
Nun stellen Sie sich bitte vor. Ich schließe den Vertrag ab 1 Tag vor der Reise, bezahle sofort, reise ab und in 10 Tagen bin ich wieder in Deutschland ohne Gesundheitliche Probleme und rufe meine Vertragserklärung wider. Wiviel bekomme ich in diesem Fall zurück?
(8/365)*10=0,21, also bekomme ich ca. 7,79 Euro erstattet, oder?
du hast recht, dass du meinst, dass das eine Frechheit, aber da ich Wirtschaftsmathematik studieren will, möchte ich solche Sachen wissen und wie diese Frechheit verhindert werden kann. Wie kann man in diesem Fall Verbraucherschutz benutzen?
ah, ich habe falsch geschrieben, nich Verbrauchershutz, sondern, hat die Versicherungsgesellschaft Schutz davor? Kann der Versicherer auf keine Weise prüfen, ob der Versicherte im Ausland war?
3 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Frage ist juristisch mit Sicherheit interessant. Es gibt 2 Möglichkeiten:
1:) Die Versicherung zahlt nicht. Dann hast Du den "schwarzen Peter" und kannst versuchen auf dem Privatklageweg die 7,79€ zurück zu bekommen. Die Chance dass das Gericht sich weigert das Verfahren zu zu lassen ist ziemlich groß. Hier wäre ein Anwalt zu befragen. Der will für diese Auskunft schon mal Geld und zwar mehr als nur 7,79€ ;so ab 80,--€ aufwärts liegen hier die Gebühren.
2.) Die Versicherung ist kulant und erstattet Dir den Betrag, dann war es trotzdem noch ein schlechtes Geschäft. Porto und Zeitaufwand für den Schriftwechsel stehen in keinem Verhältnis zum Erstattungsbetrag
Mir sind aber Deine Beweggründe zu dieser Frage noch nicht ganz klar. Der Versicherer hat solche Verhaltensformen bereits bei der Festlegung der Prämie einkalkuliert. Er hat damit kein Problem. Weder bei Kulanz, noch bei Ablehnung, sein Name wird wie hier zu sehen, einschließlich Produktinformation für ihn kostenfrei verbreitet. Werbung zum Null-Tarif
- RydaLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
du bekommst in diesem Fall kein Geld zurück.
Es handelt sich hier um eine "Risikoversicherung".
Wenn in deinem Urlaub etwas passiert wäre hätte der Versicherer auch geleistet!
Die prüfen das dann schon nach!
Gruà Ryda
- OdiLv 5vor 1 Jahrzehnt
Theoretisch ja. Aber willst du echt so einen Aufriss machen wegen 8 € Jahresbeitrag? Und willst du das dann bei jedem Urlaub veranstalten? Das fällt irgendwann auf.