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Gekündigt durch nichterscheinen am Arbeitsplatz.Sperre beim Arbeitsamt ?

Angenommen man verliert seinen Arbeitsplatz,weil man länger als 3 Tage ohne Grund nicht erschienen ist,wie verhält sich das Arbeitsamt? Kriegt man eine Sperre ?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    3 Tage unentschuldigt entspricht fristloser Kündigung. Folglich Sperre beim Arbeitsamt.

    Im Zeitalter der Handys und des Internets, dürfte es da keine Ausrede geben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kannst du von ausgehen, weil die Kündigung definitiv selbstverschuldet ist.

    Steht es nicht in der Kündigung als Grund drin kannst du Glück haben, das das Amt nicht fragt...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich!!!

    ps: 'Unbegründete' Kündigungen gibt es im Arbeitsrecht nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da (wahrscheinlich) eine verhaltensbedingte Kündigung fristlos oder fristgemäß erfolgte, ist eine Sperrzeit zu erwarten.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei personenbedingten Kündigungen ist eine Sperre vorprogrammiert.

    Ist ja das Gleiche wie Diebstahl oder Beleidigung usw.

  • Klaus
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Was ist das für eine Frage, wer bleibt denn 3 Tage unentschuldigt seinem Arbeitsplatz fern und riskiert seine Arbeit? Wie heißt das so schön "Fördern und Fordern".

  • vor 1 Jahrzehnt

    selbstverständlich.

    wegen selbstverschuldeter kündigung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das möchte ich doch schwer hoffen und das Geld sollte auch auf Null gestrichen werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    an die firma muesste noch zusaetzlich schadensersatz gezahlt werden.

    durch unentschuldigtes fehlen entstehen zusaetzliche kosten.

    natuerlich bekommt man eine sperre beim arbeitsamt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Klar. Statt dass mal einer anruft und fragt, was los ist oder die Arbeit so einrichtet, dass du gerne hingehst, wird lieber mit "negativen Anreizen" gearbeitet. Knallhart. Und das heißt kein Geld für dich.

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