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Auto abschleppen????

Braucht mann ein Führerschein!

Wenn ich mich abschleppen lasse, also nicht selber aktiv fahre

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn das Fahrzeug nicht betriebsbereit ist, dann brauchst du keinen Führerschein. Ist das Fahrzeug jedoch Betriebsbereit, dann ist es schleppen und dann braucht der Fahrer des Zugfahrzeuges Klasse 2, der andere braucht Klasse 3!

    Quelle(n): Ich bin seit 25 Jahren LKW Fahrer!
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst unterscheiden zwischen schleppen und abschleppen.

    Beim Abschleppen zählt der Nothilfegedanke. Bedeutet es darf vom Ort der Panne bis zu nächsten Werkstatt abgeschleppt werden. Dann braucht der wo im abgeschleppten Fahrzeug sitzt keine Fahrerlaubnis.

    Schleppen wärez.B., wenn das abgemeldete Auto von zuhause zum Verwerter hingeschleppt wird. Sei es weil das Fahrzeug nicht fahrbereit, oder abgemeldet ist. In dem Fall bräuchte der wo schleppt eine Fahrerlaubnis Klasse BE, C1E, CE und der im hinteren Fahrzeug die Kahrerlaubnis Klasse für das Fahrzeug. Der Knackpunkt bei schleppen ist, für das schleppen wird eine Genehmigung gebraucht die praktisch nie erteilt wird. Es gibt Abschleppwagen und Pkw-Anhänger.

    Noch mehr Infos im Link

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nö.

    Ich war 16, als ich zum ersten Mal ein Auto im öffentlichen Straßenverkehr gesteuert habe. Das war der havarierte Fiat 126 meines großen Bruders, und er saß am Steuer des elterlichen Renault, der den Fiat schleppte. Das war alles völlig legal.

    Die Person, die das abgeschleppte Fahrzeug bedient, muss nur im Umgang damit unterwiesen sein. Jedenfalls war das 1982 die Rechtslage, und m.W. hat sich das seither nicht geändert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Im Gegensatz zu dem Fahrer des abschleppenden Kraftfahrzeuges benötigt der Lenker des abzuschleppenden Fahrzeuges keinen Führerschein. Allerdings sollte es ein erfahrener Mensch sein, also kein 18-Jähriger, der davon überhaupt keine Ahnung hat. Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 Km/h und beide Fahrzeuge müssen die Warnblinkanlage einschalten.

    Quelle(n): autotransporte.net
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    @Thomas

    Dein erster Satz ist Kokolores. Der Fahrer des geschleppten Fahrzeugs benötigt IMMER eine Fahrerlaubnis, sofern er sich auf öffentlichen Straßen bewegt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    glaube ja, denn du bist ja auch, wenn du den Motor nicht an hast, ein Verkehrsteilnehmer, der die StVo kennen sollte.

    Aber ganz sicher bin ich mir da auch nich

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