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in unserem fahrradkeller werden regelmäßig fahrräder beschädigt. lohnt es sich die polizei zu informieren?
ich wohne in einem mietshaus, wo es für etwa 2 hausnummern einen gemeinsamen fahrradkeller gibt, indem regelmäßig fahrräder in beschädigt werden. kann man die polizei informieren und lohnt sich das überhaupt?
6 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
da es sich nicht um öffentlichen grund handelt wäre eine anzeige gegen unbekannt eigentlich sinnlos
denn die staatsanwaltschaft stellt dann "kein öffentliches interesse" fest
wie wäre es mit eine versteckten kamera? oder: beobachten ??
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Drec.ks-Zensoren von Sche.iss-Yahoo blockieren meine Fragen (nur im Profil stehen die neuesten)
Es bleibt mir keine andere Möglichkeit als damit darauf aufmerksam zu machen!!
Nieder mit Yahoo!!! Nieder mit Zensur-Ter.ror!!!
- KarstenLv 5vor 1 Jahrzehnt
Eine Anzeige bei der Polizei ist immer gut, vor allem Dann, wenn mehrere Mieter Anzeige erstatten. Auch wenn es nur einbe Anzeige gegen unbekannt sein wird.
SchlieÃlich handelt es sich dabei um Sachbeschädigung, was eine Straftat darstellt. Bekommt der Täter mit, daà jetzt die Polizei gegen ihn ermittelt, hört er vieleicht sogar von selbst auf. Es wird auf jeden Fall Befragungen in beiden Häusern geben.
Eine andere Sache ist es, wenn man den Fahrradkeller per Videokamera überwachen läÃt, wofür man aber eine Genehmigung der Hausverwaltung braucht, dann hätte man einen Beweis. Der Haken daran ist aber, daà jeder darüber bescheid wissen muÃ. daà dieser Raum Video überwacht wird. Ist nur eine einzige Person dagegen, bekommst Du keine Genehmigung von der Hausverwaltung dafür.
Eine andere Alternative wäre es, daà sich mehrere Mieter mit eine "Raumwache" abwechseln und der Täter vieleicht so auf frischer Tat dabei erwischt wird. Dann kann man ihn direkt der Polizei übergeben.
Wird kein Täter auf frischer Tat erwischt, die Anzeige gegen unbekannt erstattet wurde, wird die Anzeige innerhalb von ca. sechs Wochen wieder eingestellt.
Gruà Karsten
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, es lohnt sich die Ãbeltäter zu erwischen.
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- Slovak08Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Selbst eine Anzeige gegen "Unbekannt" ändert an der Sache nichts, denn die Ermittlungen werden werden u.U. überhaupt nicht begonnen, das Verfahren sofort eingestellt. Alles scheitert daran, dass unkontrollierbarer Zugang besteht und die Räumlichkeiten nicht wirklich verschlossen sind. Selbst ein Fahrraddiebstahl würde zwar aufgenommen, aber nicht weiter verfolgt werden (können).
Dagegen hilft nur, dass du dein Fahrrad in dein Kellerabteil einsperrst. Ich weiÃ, das dürfte auch eine Platzfrage sein.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich würde Anzeige erstatten, den es handelt sich hierbei um eine Straftat.
§ 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Quelle(n): Bundesministerium der Justiz