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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenVersicherung · vor 1 Jahrzehnt

zählt eine kündigung auch per fax ?

möchte meine versicherung kündigen,

die letzte kündigung hatte ich per nachnahme-rückschein am letzten kündigungstermin abgesand.

die kündigung ist aber an 2. des darauffolgenden monat angekommen.

dachte es zählt der poststempel.

folglich wurde die kündigung nicht akzeptiert.

jetzt mochte ich die versicherung zusätzlich per fax kündigen,

wer weiss, ob sie dann angenommen werden muss?

danke für antworten

3 Antworten

Bewertung
  • Myana
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Kündige lieber noch einmal schriftlich, aber vor(!) dem Kündigungstermin. Am besten mindestens eine Woche vorher abschicken, noch besser zwei - dann bist du auf der sicheren Seite.

    Von der Kündigung per Fax rate ich dir ab, denn die wird im Zweifelsfall leider nicht anerkannt, siehe hier:

    http://www.anwalt.de/rechtstipps/olg-karlsruhe-wir...

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    die Kündigung per Fax zählt. Um sie beweisen zu können solltest Du das Sendeprotokoll aufheben. Ich würde solche Sachen aber immer so rechtzeitig abschicken, dass ich noch in der Kündigungsfrist nachhaken kann, wenn die Kündigung nicht rückbestätigt wird.

  • Hannes
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, warscheinlich hast du die Kündigung 2 Tage zu spät abgeschickt, normalerweise muss sie immer zum 30. oder 31. des Monats der Versicherung vorliegen. Natürlich gilt auch ein Fax als

    schrifliche Kündigung. Du kannst ja eventuell noch schreiben: ich möchte mit Ihnen die Mitgliedschaft

    zum nächstmöglichen Termin beenden. Entweder per Einschreiben oder Fax. Hannes

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