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Ist es legal dass die Finanzämter das Geld der Steuerrückerstattungen erst ca. 10 Tage nach Fertigstellung?

der Steuerberechnung erstatten? Zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Berechnung steht ja doch fest dass der Steuerzahler zuviel gezahlt hat und damit gehört ihm doch der Rückerstattungsbetrag. Und das Finanzamt sitzt trotzdem noch ohne Notwendigkeit 2 Wochen drauf. Wer kennt sich hier aus?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also meine persönliche Erfahrung ist, dass das Geld meist kurz nach dem Einkommensteuerbescheid auf dem Konto eingeht. Selten kommt es sogar vor, dass das Geld schon vor dem Zugang des Bescheides auf dem Konto ist.

    Der Verfahrensweg ist folgender:

    Der zuständige Sachbearbeiter (Veranlagungsstelle) stellt die Bearbeitung der Erklärung fertig. Daraufhin wird der Steuerbescheid zentral im Rechenzentrum gedruckt und von dort verschickt.

    Mit Fertigstellung wird die Steuererstattung an die Kasse (Erhebungsstelle) weitergegeben und dieses veranlasst dann die Auszahlung.

    Wie schnell das ganze geht, ist vom Einzelfall abhängig. Zwischen Fertigstellung und Versendung des Bescheides können nach Aussage eines Finanzbeamten bis zu zwei Wochen vergehen. Ähnlich sieht es wohl auch bei der Zahlungsanweisung aus.

    Nebenbei, im Nachzahlungsfall verlangt das Finanzamt das Geld ja auch erst nach einem Monat obwohl mit Fertigstellung des Bescheides der Nachzahlungsbetrag feststeht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Naja eine Zahlungsverpflichtung besteht schon nach Feststellung und die Auszahlung muss auch sofort erfolgen, allerdings bedeutet sofort halt max. 30 Tage. Solange hat grundsätzlich jeder Zeit eine Zahlungs anzuweisen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

    Ingesamt ist es bei den Finanzbehörden so, dass die Zahlungen immer in festen Intervallen erfolgen z.B. zweimal monatlich, um Kosten zu sparen, macht also teilweise Sinn, weil bedenke hinter jeder Aktion steht ein manueller Vorgang, der Kosten verursacht, also ist eine effiziente Zahlungsanweisung durchaus wünschenswert. Dies ist allerdings nur meine Vermutung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Behördenweg ist lange. Dein Sachbearbeiter kann noch nicht die Auszahlung vornehmen.

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