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Julia A fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Anzeige bei Polizei machen?

Weiß jemand ob ich bei der Polizei eine Anzeige machen kann wenn die Frau das Auto einbehält obwohl ich sie gebeten habe mir das Auto zu bringen. Problem ist nur im Brief sind beide eingetragen. UNd den KAufvertrag hat sie mitgenommen. Bitte un schnelle Rückmeldung und nur sinnvolle Antworten.

Danke

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn ihr auch beide den Kaufvertrag unterschrieben habt, nützt dir auch eine Anzeige bei der Polizei nichts. Sie ist mit allen Papieren sogar in der Lage, das Auto zu verkaufen. Versuche dich am besten, gütlich mit dieser Frau zu einigen. Wenn das nicht hinhaut, dann würde ich es mit einem Anwalt versuchen, aber schnell, sonst ist das Auto weg.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Polizei ist nicht zur Durchsetzung privater Rechte zuständig - das machen Zivilgerichte.

    1. In Frage käme aber evtl. eine Unterschlagung (der 50 % Deines Autoanteils). Wenn Du aber nicht nachweisen kannst, dass sie Dir Deine 50 % unterschlagen hast (sie benutzt halt das Auto derzeit und Du nicht - vermutlich genauso wie vorher auch), kann die Polizei nichts machen.

    2. Was sollte die Polizei machen? Der Frau das Auto wegnehmen und Dir geben? Dann geht (mit dem gleichen Recht) die Frau zur Polizei..... Oder das Auto sicherstellen bis Ihr Euch geeinigt habt? Dann hat auch keiner was davon.

    Fazit: Was willst Du eigentlich? Soll das Auto verkauft werden? Dann müsst Ihr sowieso beide ran (Ihr steht ja im Brief). Wenn Ihr Euch nur streitet, wer das Auto bekommen soll (habt Ihr Euch getrennt?), viel Spass beim Anwalt wie bei allen Trennungsstreitigkeiten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Anzeige kannst du denke ich immer machen, allerdings hört es sich für mich so an als hättest du keine Beweise.

    Also hingehen würde ich auf jedenfall mal...

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    eine Anzeige ist zwecklos, da hier kein Straftatbestand vorliegt. Du musst Deine Ansprüche zivilrechtlich durchsetzen, da hat die Polizei nichts mit zu schaffen.

    Wenn Du Eigentümer des Fahrzeugs bist (z.B. indem Du nachweisen kannst, dass Du das Auto gekauft hast), dann muss sie es Dir herausgeben, unabhängig vom Briefeintrag. Wende Dich an einen Anwalt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei Deinem Problem handelt es sich um Privat recht. Das geht die Polizei nichts an. Von einer Straf anzeige hast du dein Auto auch nicht wieder.

    Ergo Privat klage über deinen Anwalt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    "Bitte un schnelle Rückmeldung und nur sinnvolle Antworten."

    Wie wäre es mal mit einer sinnvollen Frage?

    Natürlich kannst du eine Anzeige bei der Polizei machen. Aber die wird ganz genau wissen wollen, wer "die Frau" ist, wem das Auto gehört, was eigentlich dein Problem ist und ob du alkoholische Getränke zu dir genommen hast.

    Und dann bist DU derjenige, der sinnvolle Antworten geben können sollte.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kläre das mit einem Anwalt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was soll die Polizei dazu sagen? Dass beide im Fahrzeugbrief stehen und jeder ein Recht auf das Auto hat? Es muß schriftlich festgelegt werden, wie Ihr Euch einigt, wer wann das Auto haben kann.

    Wenn es natürlich ohne Anwalt geht wäre besser. Man kann sich doch einigen. Und wenn sich einer nicht daran hält, würde ich zum Anwalt gehen. Der Polizei ist das doch egal. Das Auto ist ja nicht geklaut in dem Sinne. Ich finde es aber hundsgemein von der Frau. So kann man nicht miteinander umgehen, darauf kann man nichts aufbauen das ist nur Sch......würde mich wütend machen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zur Polizei gehen ist am besten die wissen da eher Rat

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Polizei wird dir raten einen Anwalt aufzusuchen!Was solche sachen angeht ist es schwierig,da ihr beide im Brief steht!

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