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Darf man ein Fahrradanhänger für kinder ans mofa bauen?

Hallo, ich hab mal ne blöde frage, und zwar würde mich interessieren, ob man die Fahrradanhänger welche man ans Fahrrad machen kann um kinder zu befördern, auch an ein Mofa machen darf.

Bei den normalen Fahrradanhängern ist das erlaubt, gilt das aber auch für die kinderanhänger?

Reflektoren ect. ist klar.

Danke vorab für hilfestellung.

11 Antworten

Bewertung
  • Lene
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du darfst mit dem Mofa keine Personen befördern.

    Auch nicht im Anhänger.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kann ich mir nicht vorstellen, daß das erlaubt ist! Die Kinder atmen doch die ganzen Auspuffabgase vom Mofa ein!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich, wäre ich denn "die Verwaltung" würde es nicht zulassen. Aber ehrlich gesagt, ich weiss es nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Für 25 km/h sind die doch gar nicht ausgelegt, oder?

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Darfst Du grundsätzlich, allerdings keine Kinder befördern. Generell ist die Personenbeförderung in Anhängern verboten, nur hinter Fahrrädern erlaubt. Und ein Mofa ist zwar offiziell ein Fahrrad mit Hilfsmotor, aber eben kein Fahrrad.

    Konkret aus der Änderung StVO 2009:

    § 21 Personenbeförderung

    In Abs. 3 werden folgender Sätze angefügt:

    „Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern

    eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von

    mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung

    auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten

    Kindes.“

    Die Erweiterung der Vorschrift gibt endlich der seit vielen Jahren geübten Praxis

    im Zusammenhang mit Kinderanhängern hinter Fahrrädern eine rechtliche

    Grundlage. Bisher wurden die Fahrradanhänger zur Personenbeförderung lediglich

    aufgrund ministerieller Weisung toleriert.

    Alles klar?

    Stefan

  • vor 1 Jahrzehnt

    In/auf Anhängern hinter Kraftfahrzeugen darf grundsätzlich keine Person mitfahren. Es gibt Ausnahmen, aber Fahrradanhänger gehören nicht dazu. In § 21 Straßenverkehrsordnung ist klar festgelegt, dass diese Anhänger nur hinter Fahrrädern mitgeführt werden dürfen. Es dürfen bis 2 Kinder mitfahren, die jeweils max. 6 Jahre alt sein dürfen. Der Fahrer muss mind. 16 Jahre alt sein.

    Mitgeführt werden ohne Personen darf der Anhänger.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie der Name sagt: FAHRRADanhäger.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, darf man nicht !

  • hulga
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas erlaubt ist.

    wäre auch viel zu gefährlich für das arme kind.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    kla darf man das, is nur ne sache des verstands

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