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ist Stalking ein Grund für fristlose Kündigung ?

also , die Vermieter meine Eltern Stalken uns .

die gehen ums haus und gucken in die Fenster ,

sie terrorisieren uns förmlich .

ist das nun ein fristloser Kündigung Grund ?

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Unter Stalking heisst auf deutsch: Nachstellung und wird im Sprachgebrauch das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. Stalking ist in vielen Staaten ein Straftatbestand und Thema kriminologischer und psychologischer Untersuchungen.

    Mit Gesetz vom 22. März 2009, in Kraft getreten am 31. März 2007, wurde in das deutsche Strafgesetzbuch der Straftatbestand der „Nachstellung“ eingeführt § 238 StGB. Eine einfache Nachstellung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Höhere Strafrahmen gelten, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht hat oder die Tat den Tod einer der genannten Personen verursacht hat.

    Opfer von Stalking haben die Möglichkeit, bei Gericht Schutzanordnungen gegen den Stalker zu erwirken, die auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes erlassen werden können und beispielsweise aus der Anordnung bestehen können, sich der Wohnung des Opfers nicht zu nähern. Ein Beispiel aus der obergerichtlichen Spruchpraxis dazu ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 2. Oktober 2009. Nach dieser reicht es für eine Anordnung nach dem Gewicht bereits aus, wenn das Opfer über einen Zeitraum von etwa 5 Minuten am Verlassen der Wohnung gehindert wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frag beim Mieterbund nach und empfehlen würde ich es nur wenn ihr auch zu sofort in eine andere Bleibe umziehen könnt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sind deine Eltern die Vermieter?

    Bei Stalking benötigst du Beweise und einen Anwalt! Kannst du dir keinen leisten,sage dem Anwalt das,damit Prozeßkostenhilfe beantragt wird. Ein Gericht wird dann entscheiden,was weiter geschieht,denn Stalking ist strafbar u der Vermieter muß z.B. unter Umständen sogar deine Umzugskosten tragen! Besprich das aber wirklich besser mit einem Anwalt, auch, wie du Beweise für das Stalking sichern kannst od ob noch ein Versuch(durch einen sog Mediator)sinnvoll wäre,eine Versöhnung u Schlichtung herbei zu führen!! Viel Glück!

  • vor 1 Jahrzehnt

    lade im einfach zum CAFE ein und zeige die wohnung dann ist er vielleicht befriedigt

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