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Rechnung verschicken?

Guten Morgen zusammen,

ich besitze eine Zahnzusatzversicherung bei der DKV und lasse mir heute eine zweite Füllung setzen. Da laut den Leistungen Füllungen bezahlt werden jetzt meine Frage: muss ich die Rechnung vorab selbst bezahlen und wird sie mir zurück erstattet oder die Rechnung direkt an die Versicherung weiter leiten? Vielen Dank!

3 Antworten

Bewertung
  • Tom F
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Vertragspartner ist der Versicherte zur Versicherung. Mit dem Zahnarzt hat das eher wenig zu tun. Der Zahnarzt nimmt den Versicherten in Regreß, nicht die Versicherung.

    Fazit: Rechnung bezahlen, an die DKV schicken und auf Erstattung warten. Es ist hoffentlich im Vorfeld geklärt worden, welche Leistung die DKV übernimmt? Wenn nicht, dann tatsächlich auf Erstattung warten, aber den Zahnarzt nicht warten lassen, wobei das Zahlungsziel schon ausgeschöpft werden kann. Der Zahnarzt hat seine Leistung erbracht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Rechnung sofort an die DKV schicken,wenn das Geld nicht innerhalb ca. 14 Tagen von der DKV kommt,dann musst du es verauslagen,also erstmal selbst bezahlen.

    Pantani

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    In der Regel ist auf der Rechnung ein sogenanntes Zahlungsziel angegeben, bis dahin kannst du warten ob die DKV das Geld an dich überweist, ansonsten musst du es tatsächlich vorstrecken

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