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T. m fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

unerlaubte Abbuchungen auf dem Konto ! Anzeige erstatten?

Auf einem Gemeinschaftskonto welches als " und" Konto gefuehrt wird, werden Abbuchungen von diversen Firmen und Behoerden per Lastschrifteneinzug vorgenommen. Ich habe mehrfachst bei der Bank vorgesprochen und dort gesagt, dass ich niemals diesen Firmen erlaubt habe per Lastschrifteneinzug Geld vom Konto abzubuchen, auch nie einen Vordruck zur Ermaechtigung unterschrieben haette. Die Bank hat gemeint das haette schon seine Ordnung. Da mir die ganze Sache nun doch zu bunt wird, ich stark annehme, dass diese Einzugsermaechtigungen von der Gegenseite ( Kontomitinhaber )in Eigenmaechtigkeit erstellt wurden, habe ich ueberlegt dieses bei der Polizei anzuzeigen. Aber ich bin mir unsicher ob das der richtige Weg ist und ob die Polizei da ueberhaupt etwas dagegen unternimmt, wenn schon die Bank das so als gegeben abtut.

7 Antworten

Bewertung
  • Kishi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn der/die Konto-Mitinhaber/In seine/ihre Einwilligung gegeben hat, wirst Du nix unternehmen können. Es sei denn Du schaffst Dir ein eigenenes Konto an.

    Ich habe in solchen Fällen das Geld zurückbuchen lassen und der Firma, welche Geld abgebucht hat eine strikte Anweisung gegeben, keine weiteren Gelder mehr von meinem Konto abzubuchen. Ansonsten würde eine Strafanzeige folgen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    1. Auch wenn das Konto auf "Max und Moritz Müller" eröffnet wurde, ist es kein "Und-Konto"!

    Hierzu müsste eine spezielle Erklärung vorliegen und jede Verfügung von beiden Kontoinhabern

    genehmigt werden.

    2. Wenn der Mitkontoinhaber Einzugsermächtigungen erteilt, ist es sein gutes Recht. Das musst du

    gegen dich gelten lassen.

    3. Wenn dir das nicht passt, steigst du aus dem Konto aus und verlangst die Umschreibung des

    Kontos auf den Mitkontoinhaber allein.

    Quelle(n): bin Banker
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst das Geld einfach zurück buchen und dann Anzeige erstatten. Die Bank kann nicht einfach behaupten, die Abbuchungen seien rechtens. Die müssen das beweisen.

  • Shefra
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Warum fragst du denn nicht einfach mal die "Gegenseite", also deinen Mitinhaber? Da kannst du doch schon einige Sachverhalte klären.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nicht ganz einfach, aber dröseln wir das mal auf:

    Die Bank sagt, es ist alles in Ordnung

    Das können die gar nicht wissen, da sie keine Information bekommen außer der Lastschrift. Du kannst das zurückbuchen (bis zu sechs Wochen nach Erhalt der Auszüge), musst aber damit rechnen, Probleme mit der Firma zu bekommen, falls Dein Mitinhaber die Abbuchungen gestattet hat.

    Also gibts nur folgende Alternativen:

    Dein Mitinhaber hat die Abbuchungen genehmigt. Ob das so ist, können Dir die Firmen sagen, die abgebucht haben. Da hast Du einfach Pech gehabt. Dann solltest Du so schnell wie möglich aus dem Konto aussteigen, wenn Dir das nicht Recht ist.

    Dein Mitinhaber hat keine Abbuchungen genehmigt. Dann sofort zurückbuchen und abwarten. Ist gar nicht so selten, wie viele denken.

    Trotzdem noch eine Frage: redet Ihr nicht miteinander, obwohl Ihr ein gemeinsames Konto habt?

  • vor 1 Jahrzehnt

    zuerst nimmst du dein ganzes geld runter und eröffnest ein neues konto , und dann würde ich auch zur polizei gehen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ein gemeinschaftskonto hat den nachteil das auch andere eingetragene personen lastschriften ausstellen können machen kannst du da nichts außer daraus lernen

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