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Zweifelhaftes Verfahren gegen Sarrazin?
Der Freiburger Staatsrechtslehrer Schoch äußert in der FAZ.NET, dass das Initiativrecht zur Abberufung Sarrazins aus dem Bundesvorstand von dem Bundesrat hätte ausgehen müssen, die ihn auch einst vorgeschlagen haben: "Ein Abberufungsvorschlag des Bundesrates bedürfe des Einvernehmens der Bundesregierung, der Vorstand der Bundesbank wäre anzuhören."
Es sei "nicht erkennbar" woraus sich das Recht des Vorstands der Bundesbank zur Entlassung seines Mitglieds Sarrazin ergeben solle.
Dass der Bundespräsident die Bundesregierung eingeschaltet habe um eine Stellungnahme gebeten habe, mache das Verfahren "in einem weiteren Punkt angreifbar".
Zudem müssten in dem Verfahren rechtsstattliche Mindeststandarts gewahrt werden. Dazu zählt die "Unbefangenheit" der zur Entscheidung berufenen Personen.
Bundespräsident, Bundeskanzlerin u. weitere Mitglieder der Regierung hätten schon im Vorfeld
Vorfestlegungen" erkennen lassen, und begründen die Zweifel, ob ein Einvernehmen der Bundesregierung zur Abberufung Sarrazin "wirklich rechtlich begründet und nicht eher politisch motiviert ist."
Bei der Entscheidung über die Abberufung ist demnach zudem die "Rücksichtnahme auf das berufliche Fortkommen bestimmter Mitglieder des Vorstands der Bank keine rechtliche tragfähige Erwägung."
@ Nomos .... gute Besserung wg. d. Erkältung !! - und vielen Dank für deine links.
Hoffentlich liest BP C.Wulff den Artikel des Prof. Kal-Heinz Ladeur bevor er eine Enscheidung fällt!!
Der Abberufungsgesuch der Bundesbank an den Bundespräsidenten war eine rechtliche Erfindung der BB? - Bin gespannt, wie sich BP Wulff da heraus windet.
11 Antworten
- CatanLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich glaube sie fliegen mit dem Rauswurf gehörig auf die Nase... es gibt nämlich gar kein formelles Verfahren um einen Bundesbanker zu entlassen... ihm kann auch nicht gekündigt werden, da er kein Arbeitnehmer des Staates ist sondern Teil eines besonders geschützten Organs. Zwar dürfte es eine ultima-ratio Lösung geben, die aber bestimmt nicht bei Meinungsäußerungen greift.
@1/i Wo hast du denn her, dass der BPräs ihn entlassen kann ?!
Schau lieber mal ins Gesetz und glaub nicht alles was im TV erzählt wird... http://bundesrecht.juris.de/bbankg/
Der Kanzler wird auch vom BPräsidenten ernannt... trotzdem kann er ihn nicht entlassen... actus-contrarius Theorie ist nicht anwendbar... lies einfach selber was Juristen dazu sagen: http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1381/ein-akt...
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Richtig, der Bundespräsident konnte seine Klappe nicht halten (typisch Poltiker) und hat Sarrazin im Vorfeld verurteilt und ist somit befangen. Wenn Wulf der Entfernung aus dem Amt zustimmt, wird S. vor Gericht ziehen und das voraussichtlich mit Erfolg. Das Bundespräsidialamt wäre damit stark beschädigt. Wie ich bereits schon mal sagte, der Wulf eignet sich nicht zum BP.
- ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
... für mich ist d ganze Umgang sowohl d Regierung wie von d SPD, aber auch d Bundesbank ein Zeichen dessen Unfähigkeit!!!!!!!
Sie sind Unfähig mit d Wahrheit um zu gehen...
Sie sind Unfähig Kritik zu ertragen!
Sie sind Unfähig Vorschläge zu prüfen!
Sie sind Unfähig mit d Kontrameinung etwas anzufangen!
Sie sind Unfähig ihm raus zu werfen, weil sie die Konsequenzen tragen müssen was d eigene Volk ihnen präsentieren wird!
Für mich war das größte Beweis über diese Unfähigkeit als der SPD d Bundesbank Druck machte, das diese ihre eigene Chef entlassen mögen... Für mich sind solche nur ekelhafte Ratten, denen man meiden sollte wegen dessen biss, welche viele Krankheiten zutragen kann.....
Natürlich wirft sich d Frage automatisch auf, ob in Deutschland ein Vertrauenswürdige Regierung, Partei oder zu minderst Politiker noch existieren???
.. ich kenne keine von d Bekannteren! ... doch wer weist?.. eventuell gibt es welche! Ich kenne nicht alle!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Endlich hat unsere Bundesregierung wieder ein Opfer gefunden um von der eigenen Inkompetenz abzulenken. Vor Sarazzin gab es schon so viele die wegen einer kleinen oer großen Wahrheit ihren Platz räumen mussten. Erstaunlich find ich immer wieder nur, wie ruhig es in diesen Tag dann immer um den Rest der Politker wird, z.B. Gutenberg, oder Westerwelle, nur Heldin Angie macht ihre Marketingkampagne im Ausland weiter anstatt sich endlich mal um ihre Bürger zu kümmern.
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- 𐎗 lupa ණ ଲ ҉Lv 7vor 1 Jahrzehnt
in jedem normalen Betrieb wäre Sarrazin fristlos gefeuert worden, schon alleine deswegen, weil er bestimmte Gruppen von Menschen angreift, teilweise auch Beleidigt und dadurch den Betriebsfrieden stört.
Warum dann bitte auch nicht bei der Bundesbank? Der Mann hat eine hohe Position inne und sollte sich dementsprechend auch zu benehmen wissen.
So ein Mann an der Spitze der Dt. Bundesbank ist nicht tragbar und gehört zum Teufel gejagt ohne hohe Abfindung versteht sich.
- leer/vollLv 7vor 1 Jahrzehnt
alles in allem eine hexenjagd gegn jemanden, der sich sehr wohl alle mühe gibt, logisch zu denken und zu argumentieren. eine zudecker und verdrängergesellschaft ist das. ob sarrazin in allem recht hat, interessiert in diesem fall gar nicht. man darf niemanden diskriminieren aufgrund seiner politischen meinung. das ist echt das letzte. demokratie? meinungsfreiheit? redefreiheit? ist doch schon längst vorbei!!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das wird schon seinen ordentlichen Gang gehen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
richtig..da wird sich sarrazin (und seine anwälte) schon drum künmmern
keine angst !!
- BernhardLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hätte Otto Normalbürger diese Äußerungen getan,hätte er schon längst eine Anzeige wegen Volksverhetzung und zusätzlich wäre er seinen Job los.Aber manche in unserem Staate sind eben gleicher unter den Gleichen.
- 1/i = -iLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der bundespräsident hat das recht den Vorstand für die Bundesbank zu ernennen.
D.h. der Präsident kann wenn er lust hat ihn einach entlassen. Oder? Ist doch im Beruf genauso: der ein einstellt, kann ein auch kicken ...
Unser Bundespräsident ist der mächtigste Mann im Staat. Nichtmal die Kanzlerin könnte ihn ans Bein pinkeln, der hat nehmlich noch ganz andere Befugnisse, z.B. kann er neuwahlen veranlassen.
Man sollte erwähnen das es kein Fall bisher in der Bundesgeschichte gibt, wo der Präsident von diesen Recht gebrauch gemacht hat bzw. es auch nicht nötig hatte.
Abstreiten kann man allerdings auch nicht das Sarrazin den Ruf der Bank und auch der Regierung, sowie seiner Partei im allgemeinen Schadet.
Es gibt Menschen in andern Berufen, die wurden schon wegen weniger gekündigt.
Mal abgesehen davon das Sarrazin weder logisch noch im einklang mit den deutschen Gesetz argumentiert.
Sicher es gilt die Meinungfreiheit, auch die Redefreiheit. Wer aber seine Meinung frei äußert, muss auch das Echo vertragen können. Schließlich äußern wir auch nur unsere Meinung über ihn.
Und wo bitte ist es dann unfair wenn ich sage das es ein Hetzer ist und unwissenschftlich Arbeitet? Auch nur meine Meinung, die ich mit den gleichen Recht frei äußern darf.
Und ich bin auf einmal der dumme Buhmann?
Wie man in den Wald hinein schreit, so schallt es heraus.
Wer ganze Volksgruppen diskriminiert und polemisch argumentiert, muss auch damit rechnen das er auf massiven Wiederstand stößt. Und das sein Buch alles andere als wissenschaftlich korrekt ist, ist relativ einfach nach zu weisen ... das streitet er nichtmal selbst ab.
Ich meine, ich hab das Buch nicht gelesen, aber wie schlecht muss das geschrieben sein, das selbst die Leute dessen Zahlen er benutzt sich von ihn distanzieren.
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@Nomos:
Nacrichten schauen.
Dort heist es, bzw hieß es... das de rVorstand ein geschlossenen Antrag an den Bundespräsidenten gestellt hat um die Entlassung von Sarrazin zu bewirken.
Der Grund: er entscheidet wer geht.
Juristisch gesehen gibt es keine eindeutige äußerung das er einfach so entlassen kann.
Allerdings ist es die Regierung und der Päsident derjenige der solche Leute erst in den Vorstand erheben kann. Es wäre nur logisch das diese auch die Befugniss haben sie zu entlassen ...
Wer den sonst, wenn nicht diejenigen, die sie einstellen?
Mal abgesehen davon, wenn es er nicht ist kann der Vorstand eigene Leute entlassen. Und die habens ich schon einstimmig gegen ihn geäußert.
Irgendwer muss es tun können. Es kann doch nicht sein, das der Vorstand der Bundesbank unkündbar ist. Kein Job der Welt ist unkündbar ...
Einer von den beiden wird es am ende sein: entweder der Vorstand oder der Präsident. Da bin ich mir ziemlich sicher.
Ja, so direkt hast du sogar Recht. der BP kann aber neuwahlen beantragen und durchführen lassen. Damit wird auch die Regierung neu gebildet ... damit würde sich auch der Kanzler(in) neu bestimmen.
Er kann nicht willkürlich vor gehen, das ist richtig, es muss z.B. vorher die vertrauensfrage gestellt werden.