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Fahrtkostenerstattung bei Vorladung?

Hallo,

hab wegen eines kleineren deliktes eine Vorladung zur Aussage bei meiner örtlichen polizeiwache kassiert. Nichts großes... ich werde auch definitiv "freigesprochen" muss halt ne Aussage machen (oder besser gesagt ich hab die möglichkeit)

Werden mir die Fahrtkosten erstatten? ich wohn in den Niederlanden und das wären schon so 50 Euro oder so (alleine die hinfahrt!) Die Aussage könnten man nämlich auch rein theoretisch verweigern,deswegen bin ich mir halt nicht sicher ob ich das geld zurückbekomme

Weil wenn man mir die kosten erstattet würd ich die aussage halt nicht verweigern (wollt an dem Wochenende eh nach hause von daher..)

Vielen Dank für Antworten

Gruß

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein! Von der Polizei erhälst du keine Fahrtkosten erstattet. Du kannst diese Aussage allerdings selbst zu Papier bringen und der zuständigen Polizei Dienststelle zusenden, aber bitte nur per Postbrief, nicht per Mail, da bei einer Mail der Absender nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. Nicht vergessen: Bitte deine Aussage unterschreiben!

  • Tom
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Du musst nichtmal hin. Wenn du nicht dort erscheinst, wird es so zur Kenntnis genommen, als wenn du keine Aussage getätigt hättest.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    beschuldigte haben keinen anspruch auf fahrkostenerstattung.

    nur zeugen vor gericht.

    nachtrag:

    stimmt, als beschuldigter bist du nicht verpflichtet bei der polizei eine aussage zu machen. wovon dir auch jeder anwalt abraten wuerde.

    aber es gibt immer ein fuer und wider. kommt eben immer auf die geschichte an.

    wenn es eh pipifax ist und du noch nicht strafrechtlich in erscheinung getreten bist, musst du dir eh keinen kopf machen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur bei Gericht gibt es eine Kostenerstattung, nicht bei der Polizei.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Geh einfach nicht hin.Dann wirst du abgeholt

  • Vas
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Na klar kriegst du das Fahrgeld ersetzt, und wenn sie dich einsperren, dann bekommst du auch noch Wohngeld dazu!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du vor Gericht eine Aussage machen mußt, bekommst Du Deine Fahrtkosten erstattet. Dazu bekommst Du noch ein sogenanntes Zeugengeld, ich glaube das sind 10,- e.

    Wie es bei einer Aussage bei der Polizei aussieht, weiß ich nicht. Aber warum klärst Du das nicht einfach telefonisch ab, os es möglich ist, dass Du die Aussage bei Deinem Heimat - Polizeirevier machst und die Beamten diese Aussage an die zuständigen Kollegen weiter leiten? Ist doch egal bei welchem Polizeirevier man das macht, Polizei ist gleich Polizei, egal wo das ist.

    Wenn das nicht geht und Du keine Fahrtkostenerstattung bekommen solltest, würde ich an Deiner Stelle die Aussage verweigern.

    Gruß Karsten

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch wenns die Polizei ist, eine Vorladung ist mehr eine Art Einladung. Rechtlich muss man sich da nicht zwangsweise hinbegeben. Erkundige dich mal (Bei der Polizei) ob du die Aussage auch elektronisch oder postalisch abliefern kannst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die haben einen Hol - und Bringservice eingerichtet.

    Die Nummer der Hotline erhältst du nach Einsendung eines frankierten Rückumschlages an,

    Keine Macht den Drogen

    Tulpenplatz 99

    01547 Amsterdam

    Quelle(n): The Cleaner
  • vor 1 Jahrzehnt

    Übernachte doch bei der Polizei! Kriegst sogar noch Frühshstück und ist noch besser wie Drogen! (Niederlande)

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