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? fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Vorladung vom Zoll als Zeuge - Muß ich ?

Servus.

Ich habe vom Zoll eine Vorladung.

Als Zeuge soll ich gegen meinen Arbeitgeber vernommen werden.

Muß ich wirklich beim Zoll erscheinen ?

Hat nicht einzig alleine ein Staatsanwalt und Richter die Handhabe mich zu zwingen ?

Ich habe schon gehört der Zoll hat viele Fragen.

Muß man die wirklich beantworten ?

Die Polizei hat doch auch nur das Recht auf die wahrheitsgemäßen Personalien und mehr nicht.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Man ist verpflichtet, der Polizei und dem Zoll sachdienliche Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

    Trotzdem können die Beamten dich nicht zur Aussage zwingen.

    Aber sie dürfen dich zum Verhör vorführen, wenn du nicht erscheinst. Du kannst ja stumm bleiben, wenn du willst.

    Aber vor Gericht später wirst du auch aussagen müssen. Da hast du gar keine Wahl. Also - warum sperrst du dich so? Im Endeffekt wirst du die Fragen beantworten müssen.

    Vielleicht kannst du durch deine Aussage ja sogar eine Verhandlung vermeiden, wenn dein Chef nichts geschmuggelt hat.

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du musst da nicht erscheinen, musst aber damit rechnen, dass man dann Dich aufsucht. Auskunftspflichtig bist Du durchaus, da Du gegenüber Deinem Arbeitgeber kein Zeugnisverweigerungsrecht hast.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du nicht erscheinst, wirst du vorgeführt; der Zoll hat hoheitliche Aufgaben und führt auch eigene Ermittlungen (Zollfahndung, Zollkriminalamt) durch. Als Zeuge wirst du über deine Rechte und Pflichten belehrt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    völlig falsch - du musst beim Zoll gar nicht erscheinen. Es ist freiwillig, du brauchst auch beim Zoll keine Angaben machen! Lediglich ein Staatsanwalt bzw. der Richter kann dir Anweisen, eine Aussage zu machen, welche aber dann auch korrekt sein muss!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich muss Er!

    Er hat doch deutlich geschrieben das er eine Vorladung hat!

    Was ist das hier?

    Ein Kindergarten?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du brauchst da nicht hin, wenn du nicht willst. Wenn der Zoll es für unumgänglich hält dich zu vernehmen, dann bekommst du eine Vorladung, in der du aber die Aussage verweigern kannst. Ansonsten, lege deinen Personalausweis vor und gebe deine Adresse an, das war es dann zunächst, bis zur Gerichtlichen Hauptverhandlung.

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