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Raffi
Lv 4
Raffi fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Kann man Anzeigen irgendwo einsehen?

Ist es möglich seine eigenen Anzeigen einzusehen? Oder ob man generell vorbestraft ist und so weiter? Wenn ja, wie? und wo? Und können auch andere für einen nachsehn?

Update:

Oke, danke schon mal. Das wusste ich bisher alles nicht.

@Tuxedomoon: ja, eigentlich sollte man das wissen. Aber eine, die ich kenn, sollte eigentlich eine Anzeige bekommen, davor wollte sich die Polizei aber melden, wegen Vorladen usw. Das war vor 2 Monaten, seitdem war nichts mehr. Sie weiß jetzt nicht, ob sie eine hat oder nicht.

Da fällt mir noch was ein, was ich gern wissen würde: woher weiß man, dass man ne Anzeige hat? Bekommt man da einen Zettel? Oder wird das nur mündlich geregelt, also praktisch sobald man Personalien abgegeben hat? Oder wird man immer vorgeladen?

Update 2:

Und wie bekommt man jetzt konkret eine Anzeige?

Update 3:

@Thomas: d.h. ohne Vorladung keine Anzeige?

5 Antworten

Bewertung
  • PiKe
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du kannst dir im Bürgerbüro ein polizeiliches Führungszeugnis holen. Das kostet aber Geld.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, gegen 10 Euro kannst Du Einblick in Deine Vorstrafenliste nehmen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn es bei gericht, oder staatsanwaltschaft eine akte ueber jemanden geben sollte, hat der betreffende auch ein anrecht auf akteneinsicht. bei der polizei geht das allerdings nicht. beziehungsweise hat die polizei nur ermittlungsakten, die so wie die ermittlungen abgeschlossen sind, an die sta. uebergeben wird.

    ueber sowas sollte man aber doch bescheid wissen. wenn es dir nur darum geht zu erfahren, was ein potentieller arbeitgeber erfahren koennte, geh zum buergeramt und beantrage ein fuehrungszeugnis.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Deine Anzeigen kannst Du grundsätzlich NICHT einsehen. Bei der Polizei werden die Ermittlungsakten abgelegt, in der auch andere personenbezogene Daten sind (also nicht nur Deine). Im laufenden Verfahren kannst Du allerdings (nur über einen Rechtsanwalt) Akteneinsicht beantragen, Du willst aber offenbar mehr.

    Ob Du vorbestraft bist (also Geld- und Freiheitsstrafen über 90 Tage), erfährst Du aus Deinem Führungszeugnis, zu bekommen bei Deiner Gemeinde. Ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (BZR). Andere Personen dürfen das nur einsehen, wenn sie von Dir eine Vollmacht bekommen.

    In einem Strafverfahren musst Du angehört werden (ergibt sich aus der Strafprozessordnung). Eine Vorladung muss nicht erfolgen, vielfach wirst Du bei der Polizei auch vor Ort befragt (vor allem bei Verkehrsunfällen) und kannst (auch wenn Du Dich nicht äußern willst), musst aber nicht unterschreiben.

    Die einfachste Möglichkeit ist ein Antrag bei der Polizei auf Auskunft, welche Daten über Dich gespeichert sind (kostenpflichtig). Dann erhälst Du eine Aufstellung. Die betrifft aber alle Ermittlungsakten (einschl. aller möglichen Vorgänge wie z.B. auch eine Ruhestörung)und ist deshalb meist umfangreicher als der Auszug aus dem BZR.

    Alles klar?

    Stefan

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gehe zum EMA (Einwohnermeldeamt) und beantrage ein Polizeiliches Führungszeugnis. Das kostet um die 10,00 Euro. Man sendet es dir zu. Dauert wohl 3 Wochen, da es aus Berlin kommt.

    falls gegen dich eine aktuelle Anzeige läuft, kannst du zum ersten bei deiner Polizei Dienststelle gegen Vorlage deines Personalausweises nachfragen, du bekommst allerdings auch eine Vorladung zur Aussage. Diese kannst du aber dann auch selbst schreiben und Unterschreiben und dann der Polizei per Postbrief (nicht als E-Mail) zusenden.

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