Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Kann man bei Stkl.4/4 und einer Nachzahlung die Einkommenssteuererklärung zurückziehen?
Wir (verheiratet) haben Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit und eine Pachteinnahme. Bisher haben wir ca. 150 Euro in der Einkommenssteuererklärung erstattet bekommen. Für 2009 sollen wir jedoch trotz geringerem zu versteuerndem Einkommen zum ersten Mal knapp 100 Euro nachzahlen. Können wir jetzt die freiwillige Steuererklärung bei Steuerklasse 4/4 zurückziehen? Und wenn ja, mit welcher Begründung?
5 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Eine Einkommensteuererklärung kann man natürlich nicht zurückziehen. Jedoch besteht die Möglichkeit gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen, da die Möglichkeit einer fehlerhaften Bearbeitung vorliegen könnte. Dies könnt ihr persönlich bei eurem Finanzamt erledigen. Nicht vergessen: Bescheid mitnehmen.
Einspruchsverfahren sind oft erfolgreich. Im Jahr 2009 erledigten die Finanzämter in Deutschland 6,1 Mio. Einsprüche. In 4,15 Mio. Fällen, das sind rd. 68 Prozent, waren die Einspruchsführer erfolgreich; so die Einspruchsstatistik 2009 des Bundesministeriums der Finanzen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Natürlich kann man eine Steuererklärung nicht zurück ziehen nur weil man mit dem Bescheid nicht einverstandenist.
- Johnny BravoLv 5vor 1 Jahrzehnt
Das Problem ist dass es sich gar nicht um eine freiwillige Steuererklärung sondern um eine zwangsmäßige Steuererklärung handelt da Ihr Pachteinnahmen habt. Das heißt dass Ihr zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet seid.
Ich empfehle Euch jedoch den Gang zum Lohnsteuerhilfeverein. Vielleicht habt Ihr ja Ausgaben oder Sonstiges vergessen. Das solltet Ihr jedoch schnell machen da die Einspruchsfrist nach vier Wochen endet. Und bei einem geringen Einkommen ist der Beitrag auch sehr überschaubar.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sprich doch mal ganz nett mit dem Finanzamt. Das sind schließlich auch nur Menschen, die einem nichts Böses wollen. Und schreib uns bitte, wie die Antwort war. ; )
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- pjLv 5vor 1 Jahrzehnt
Esgibt keine freiwillige ESt-Erklärung. Jeder, der neben einer nichtselbstständigen Arbeit noch Einkommen hat(Pacht, Miete, Dividenden, Zinsen usw.) muss die Erklärung abgeben. Wenn Ihr bisher immer eine Erstattung hatte, dann vergleiche doch mal, was sich zu den vorjährigen Bescheiden geändert hat. Vielleicht klärt es sich von selbst. Ob sich für 150 Euro professionelle Hilfe lohnt ist fraglich, den Steuerberater und auch Beratungsvereine nehmen Gebühren.