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Leon
Lv 6
Leon fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

(Polizei)Dienstrecht/Beamtendienstrecht ... kennt sich wer gut darin aus?

Es geht mal wieder um einen Aspekt in meinem Krimi, der sachlich richtig dargestellt werden muss.

Situation: Mein Protagonist bekommt in seiner Villa Besuch von der Kripo, die wegen eines am Vortag im weiteren Umkreis geschehenen Mordes ermittelt. Sie kommen nicht weiter und fragen deshalb alles und jeden in der Hoffnung, das jemand Ungewöhnliches beobachtet haben könnte.

Der Protagonist und seine Frau wissen zwar nichts, bieten den Beamten jedoch an, auf die in drei Tagen stattfindende Geburtstagsparty zu kommen und sich unter die Gäste zu mischen und vielleicht dabei etwas Brauchbares aufzuschnappen.

Frage: Dürfen die Kripoleute das? Essen und Trinken umsonst ... da schwebt ja schnell der Geruch von Vorteilsnahme oder wie das heißen mag im Raum. Und das wäre ja auch nur spekulativ von ihnen, denn es gibt ja überhaupt keinen Fakt, der ihnen das stundenlange "Mitfeiern" nahelegen würde ... sie wissen ja nicht einmal, wer alles zu der Party kommen wird bis auf die Honoratioren, die immer dabei sind. Es ist also eine Party mit offizieller Besetzung .. Bürgermeister, Polizeichef und wohl auch Journalisten.

Ich weiß einfach nicht genug darüber, in welche Fallen zwei ehrliche Polizisten dabei tappen könnten und wäre für jeden ernsthaften Tipp dankbar.

... und eine spitze Bemerkung von blauclever wäre auch nicht übel :))

Gruß

Léon

Update:

Danke, Tux ^^ ... aber die werden ja eingeladen zu kommen und sich umzuhören ... und wenn auf deiner Party 2 Leute auftauchen, die nicht essen, nicht trinken und nicht tanzen, was würden deine Gäste davon halten?

Schimanzky hätte damit natürlich kein Prob^^ ... aber die Praxis ist doch etwas anders

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn`s denn der Wahrheitsfindung dient, muß man Opfer bringen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Idee ist praxisfremd und nicht logisch.

    Die Polizisten befragen das Umfeld in offener Form. Auf der Feier, wollen sie aber plötzlich verdeckt aufttreten. Warum? Du sagst selber, dass es keine Fakten gibt, die so eine Vorgehensweise notwendig machen. So eine Zeitverschwendung würden echte Ermittler nicht investieren.

    Rechtlich gesehen ist das ebenso fragwürdig. Wenn die Polizei Zeugen befragt, und Zeugen wären zunächst einmal alle Gäste, muss sie sich zu erkennen geben und die Zeugen belehren. Sonst sind die Aussagen nichts wert.

  • Karl
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    um einen Mord auf zu klären ist jedes mittel recht- im rahmen.

    wie so nicht.

    angebracht würde sein das die beamten als polizei in tarnung also in ziviel erscheinen als hausfreunde und dann so getarnt ermitteln zu können.

    sie müssen aber diese rolle so spielen das sie als gedekte polizei nicht auffallen.

    wieso sollte es nicht ein Bürgermeistere hohe herren und andere herren sein oder alle zusammen in einem komplot aufdecken doch auffallen das diese dreck am stecken haben- weil sie meinen hinter dem thietel sich verstecken-- alles noch besser vertuschen können zu maipulieren.

    gerade weil sie sagen--was kümmert mein geschwätz von gestern .

    alle hohen herren dürfen beweisen das deren sagen tun im einklang ist.

    und wenn so nur zu ermittel ist mördern das handwerk zu legen und wenn es noch einer verfiltzung ist-

    dann erst recht

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das wird unglaubwürdig, denn gerade wenn die Honoratioren dabei sind muss denen doch jeder Fremde sofort auffallen. Das ging in den 1980er Jahren bei "Miami Vice", aber heutzutage doch nicht mehr. Die Gastgeberin könnte sich allerdings bereit erklären, die Bude zu "verwanzen", und die beiden Bullen hören von Weitem im Auto die Gespräche ab. Und jetzt musst du amerikanisch werden, weil es in Deutschland kein grundsätzliches Beweisverwertungsverbot gibt: Sie bekommen etwas mit, können den Sprecher aber (weil eigentlich illegal abgehört) damit nicht vor Gericht bringen, aber die Situation auf der Party eskaliert dennoch, sie müssen reinstürmen, schießen dem Bürgermeister durch die Schulter um eine Gesel zu retten, der Täter wird angeschossen, feuert zurück und trifft den einen Polizisten am Bein bevor er in den Pool stürzt, der Cop springt hinterher, "das Wasser färbte sich rot wie Tomatensuppe während sie kämpften und man aus der Ferne die Sirene eines Krankenwagens hörte. Der Polizeichef erbleichte und bat um einen Whiskey, während der Bürgermeister hektisch auf seinem Blackberry herumtippte. Aber es war kein Anwalt erreichbar, und der einzige den er kannte war der, der besoffen auf dem Sofa lag. Der sollte ihm die Verantwortung abnehmen? Na gut, man könnte es versuchen."

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wegen deines Mordes kommen keine verdeckten Ermittler. Das sind ganz normale Beamte einer eingesetzten Mordkommission.

    Selbstverständlich kannst du da jemand zu einer Geburtstagsfeier einladen. Wenn der jenige Beamte zu diesem Zeitpunkt dann Freizeit hat, kann er doch zur Geburtstagsfeier kommen, wie jeder andere eigeladene Gast.

    Natürlich kann auch aus Ermittlungsgründen ein dienstlicher Einsatz bei der Geburtstagsfeier notwendig werden. Da muss aber dann der Vorgesetze deines Beamten die Zustimmung für geben und das auch als Dienstzeit ausweisen lassen. Als Freizeitbeschäftigung wird wohl keiner dort kommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo^^

    Ähm, wie du ja gesagt hast, sind die eingeladen, aber die dürfen Niemandem einfach fragen, es sei denn, die wissen darüber bescheid. Die dürfen generell, nur beobachten, wie du ja im Filmen siehst. Wenn die Jemandem, als verdächtig vor kommen, dürfen die das. Du musst es spannender machen. Also ich als Gast, würde ich blöd da stehen, wenn einer mich fragen oder ähnliches, was mit der Fall zu tun hat.

    Ich lese ja gern Sherlok Holmes, wenn du es kennst^^ Je spannender du es machst, desto besser, hast dumehre Leser^^

    Ich hoffe, dass hlft dir weiter ^^

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    schau mal § 110a stpo. da heisst es,

    (1) Verdeckte Ermittler dürfen zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung

    1.

    auf dem Gebiet des unerlaubten Betäubungsmittel- oder Waffenverkehrs, der Geld- oder Wertzeichenfälschung,

    2.

    auf dem Gebiet des Staatsschutzes (§§ 74a, 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes),

    3.

    gewerbs- oder gewohnheitsmäßig oder

    4.

    von einem Bandenmitglied oder in anderer Weise organisiert

    begangen worden ist. Zur Aufklärung von Verbrechen dürfen Verdeckte Ermittler auch eingesetzt werden, soweit auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr der Wiederholung besteht. Der Einsatz ist nur zulässig, soweit die Aufklärung auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Zur Aufklärung von Verbrechen dürfen Verdeckte Ermittler außerdem eingesetzt werden, wenn die besondere Bedeutung der Tat den Einsatz gebietet und andere Maßnahmen aussichtslos wären.

    (2) Verdeckte Ermittler sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln. Sie dürfen unter der Legende am Rechtsverkehr teilnehmen.

    (3) Soweit es für den Aufbau oder die Aufrechterhaltung der Legende unerlässlich ist, dürfen entsprechende Urkunden hergestellt, verändert und gebraucht werden.

    nachtrag:

    warum sollen sie denn nichts essen, oder trinken? verdeckt ermitteln bedeutet auch, sich dem umfeld angemessen anzupassen. auch kann ich mir nicht vorstellen, das man sich auf einer party so belauert. oder aber mehrere personen waeren involviert.

    ich finde, du kannst die cops in deinem roman tun lassen, was dir beliebt. nichts waere abwegig.

    die koennen faktisch tun was sie wollen.

    du kannst jedes gesestz, jeden paragraphen, ob im stgb, oder stpo, mit einen anderen paragraphen wieder umgehen.

    wenn du gerne krimis schreibst und mal ein paar eus ueberhast, solltest du dir mal das stgb von h.koerner holen.

    alleine die kommentare darin, sind schon maechtig beeindruckend.

    @alfred,

    ich will nicht den besserwisser raushaengen lassen und erspar mir jegliche erguesse.

    aber wenn ich keine ahnung habe, halt ich einfach den mund.

    Quelle(n): strafprozessordnung
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