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Muss mein Arbeitgeber Steuern Zahlen wenn ich in Frankreich wohne aber in Deutschland arbeite?

Ich wohne in Frankreich und will in Deutschland arbeiten. Der Arbeitgeber will von mir eine Schulbescheinigung, da er so Steuern nicht zahlen muss.

Ich aber weder Schüler, noch Student.

Ich kann aber dank einer Grenzgängerbescheinigung in Frankreich versteuern. Heistdas, dass der Arbeitgeber dann auch keine Steuern für mich zahlen muss?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Grundsätzlich zahlt der Arbeitnehmer Einkommensteuer und nicht der Arbeitgeber. Ausnahme gibt es nur beim 400€ Minijob. Da zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale. Was der Arbeitgeber wohl bei einem sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob zahlen muss, sind anteilige Sozialversicherungsbeiträge. Die teilt er sich in etwa jeweils zur Hälfte mit dem Arbeitnehmer.

    Die Einkommensteuer wird sowohl auf das Welteinkommen natürlicher Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG), als auch auf das inländische Einkommen (im Sinne des § 49 EStG) von Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichem Aufenthalt im Inland haben (beschränkte Einkommensteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 4 EStG), erhoben. Erhoben von der Person, die das Einkommen erzielt.

    @ bon scott forever - nicht jeder kann Ahnung vom Steuerecht haben. Dann sollte man sich dazu aber auch nicht äußern.

  • vor 1 Jahrzehnt

    er muss steuern für dich zahlen, da kommt er unter diesen bedingungen nicht drum herum.

    die frage ist aber, ob er sie nach französichem (steuer)recht bezahlen muss oder nach deutschem. das wird er sich ausgerechnet haben.

    zur sicherheit solltest du aber einen lokalen steuerberater sprechen. es sollte sich lohnen.

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