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Steuerschulden zurückzahlen nach Eingang von Gehaltspfändungbescheid?
Heute ereilte mich die Nachricht von meinem Arbeitgeber, dass er einen Gehaltspfändungsbescheid bekommen hat über mehrere Tausend Euro. Ich war wie vom Donner gerührt und musste nun erfahren, dass mein Ehemann schon länger seine Steuerschulden nicht bezahlt hat. Aus falschen Stolz erzählte er mir nichts. Nun das! Sehr peinlich auch für mich. Paradoxerweise habe ich das Geld auf dem Sparbuch und möchte es natürlich dem Finanzamt zurückzahlen. Da heute Freitag ist, bekomme ich keine Auskunft mehr, ob das ohne weiteres möglich ist. Weiß einer Antwort?Sitze jetzt sowieso das ganze Wochenende auf heißen Kohlen. Dank im Voraus!
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Sobald die Zahlung der Steuerschulden beim Finanzamt eingeht, oder aber du die Zahlung nachweisen kannst (Bareinzahlung auf dem Konto des Finanzamtes) wird die Pfändung umgehend aufgehoben werden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn du die Steuerschulden direkt bezahlen kannst, dann wird die Gehaltspfändung hinfällig. Natürlich kannst du den Betrag jetzt noch ganz bezahlen.
Quelle(n): In Zukunft solltest du deinem Mann es nicht mehr erlauben, eine Firma unter deinem Namen zu führen, falls doch, dann kümmere dich auch darum wie es mit den Finanzen "deiner" Firma aussieht und das dein Mann auch die Schulden bezahlt. Die Tatsache, dass bei dir eine Gehaltspfändung ansteht, zeigt nämlich, dass die Firma deines Mannes auf deinen Namen läuft, die Ehefrau eines Gewerbetreibenden wird nämlich nicht zwangsläufig für eine Steuerschuld herangezogen. - schnuppeLv 6vor 1 Jahrzehnt
Das ist peinlich aber nicht zu ändern,bestimmt hat dir dein Mann auch die Mahnungen vorenthalten
das ist unfair von ihm.Was ich nicht verstehe die Schulden von deinem Mann kann man doch nicht von dir verlangen es sei denn die Pfändung bezieht sich auf Eheleute.Also nicht gleich am Montag los rennen und bezahlen da würde ich erst einmal einen Steuerberater fragen.Bezahlen kannst Du dann immer noch, jetzt ist sowieso das Kind in den Brunnen gefallen.Ich wünsche dir trotzdem ein schönes Wochenende.
- SternchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Also, ganz so, wie Du schreibst, ist es sicher nicht gewesen. Einer Pfändung gehen schon ein paar Mahnungen voraus.