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Umsatzsteuerermittlung!?Finanzamt!?

Hallo ich hab ein paar Fragen!

Wie ermittelt man die Umsatzsteuer?

Wer muss sie an das Finanzamt abführen?

Unterschied zwischen Quartalsweise und Monatlich?

Folgen bei keiner Anmeldung beim Finanzamt?

Fehlerhafte Übermittlung?

Wo bekommt man die Steuersätze her?

Ich bedanke mich im Voraus!

Update:

Ich möchte mich nicht selbstständig machen!

Ich brauche es für ein Referat! (:

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Umsatzsteuer ermittelt man anhand der Umsätze.

    Umsatz mal Steuersatz

    Davon abziehen kann man die Umsatzsteuer, die man auf bezogene Leistungen bezahlt hat, sogenannte Vorsteuer.

    Abführen muss der Unternehmer, er ist Steuerschuldner, Tragen tut sie der Endverbraucher, er ist Steuerträger, da jeder Unternehmer in der HAndelskette die Vorsteuern aus dem EInkauf abziehen kann, während der Endverbraucher als Privatperson keinen Vorsteuerabzug hat.

    Eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung muss abgeben, wer im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 7.500 € Umsatzsteuer entrichten musste und wer ein neues Gewerbe anfängt.

    Alle, die unter diese Grenze fallen, geben ihre Voranmeldungen vierteljährlich ab.

    Das kannst Du sehr gut im §18 UStG nachlesen.

    Die Folgen der Nichtanmeldung sind Verspätungszuschläge , Säumniszuschläge, Schätzungen, und Anklage wegen Steuerhinterziehung.

    Das Finanzamt ist gerade bei der Umsatzsteuer rigoros, weil der Unternehmer die Steuer quasi nur im Auftrag des Finanzamtes einnimmt, sie zählt nicht zu seinem Ertrag.

    Bei einer fehlerhaften Anmeldung kann eine Korrektur erfolgen.

    Die Steuersätze sind im § 12 USTG geregelt.

    Im Allgemeinen gilt ein Steuersatz von 19%. Einige Ausnahmen werden in einer gesonderten Anlage aufgeführt, für die gelten 7 %, nämlich hauptsächlich Lebensmittel, Tageszeitungen, künstlerische Leistungen, wie z.B. Bilder und seit NEusestem Übernachtungen im Hotel.

    solltest Du noch genauere Informationen für Dein Referat brauchen, empfehle ich Dir das Umsatzsteuergesetz und die Datenbank vom nwb Verlag (www.nwb.de)

    Es ist übrigens erschreckend, was hier alles Falsches geschrieben wird, es werden keine Werbungskosten bei der Umsatzsteuer abgezogen und im EStG findest Du auch keine Umsatzsteuersätze.

    Und Vorsteuer darfst Du auch nur abziehen, wenn Du rechnungen mit USt Ausweis vorliegen hast, also nicht einfach aufaddieren und dann 19% ziehen, es können ja auch Ausgaben dabei sein mit 7 % , ausländische oder gar keine Vorsteuer dabei sein. Ausländische Vorsteuer ist in Deutschland im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung nicht abzugsfähig und wo keine Steuer drin ist, kann man auch keine abziehen.

    Quelle(n): Beruf: Steuerberater
  • vor 1 Jahrzehnt

    Deinen Fragen nach zu beurteilen möchtest dich selbständig machen, oder? Da werden aber ein paar Antworten auf deine Fragen nicht reichen. Dafür brauchst ordentliche Beratung, und zu 99% einen Steuerberater, wenn du "gefahrlos" arbeiten möchtest.

    Aber kurz zu Info:

    Frage 1: Den Monatsumsatz ermitteln, davon dann den Steuersatz (=Umsatzsteuer) errechnen (D im Moment 19% - glaube ich, bin aus Ö), dann rechnest deine Einkäufe und Ausgaben zusammen, errechnest davon wieder den Steuersatz (= Vorsteuer) und ziehst diesen von der Umsatzsteuer ab. Den Differenbetrag zahlst DU ans Finanzamt. ... war bitte nur Beschreibung im Groben!!

    Frage 2: Du zahlst ans Finanzamt - pünktlich

    Frage 3: Monatlich ist eben immer per 15. des Folgemonats = Fälligkeit, Quartal alle 3 Monate

    Frage 4: hohe Strafen und ev. Löschung deines Gewerbes (wenn Vergehen hoch)

    Frage 5: Könntest nachträglich Korrektur machen, spätestens bei Jahresabschluß , kann aber Bußgeld kosten

    Frage 6: online aus der Finanzamtdatenbank, direkt beim FA, oder vom Steuerberater, oder der Handelskammer

    Aber bitte nochmal, erkundige dich gut, wennst dir nicht sicher bist, lass die Arbeit einem Steuerberater machen, das kommt dir unterm Strich billiger als wenn du Mist baust.

    Quelle(n): Seit 25 J. selbständig
  • vor 1 Jahrzehnt

    Umsatzsteuer wird anhand des Umsatzes - Werbungskosten errechnet. Bei meiner Chefin hat das immer die Steuerberaterin ausgerechnet.

    Du selbst musst es dann an das Finanzamt überweisen oder abbuchen lassen.

    Monatlich heißt es wird jeden Monat gezahlt, Quartal bedeutet das über drei Monate ausgerechnet wird und dann gezahlt.

    Bei nicht Anmeldung kommt es dann zum Steuerstrafverfahren. Die kennen da keine Gnade!

    Fehlerhafte Übermittlung kann ich leider nicht beantworten.

    Steuersätze bekommt man beim Finanzamt oder dem Steuerberater.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wo Bekommt man die Steuersätze her?

    Aus dem EStG, da ist die Einkommensteuer Grundtabelle (für Alleinverdiener) und die Splittingtabelle für Doppelverdiener drin.

    Wie ermittelt man die UST?

    Einkünfte - Werbungskosten = Einkommen

    Dann einfach in der Tabelle nachlesen.

    Wer muss sie abführen?

    Du natürlich ;)

    Folgen bei Nichtanmeldung?

    -->Steuerhinterziehung! Kann böse enden, und sogar mit Gefängnis bestraft werden.

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