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Wieviel Urlaub steht mir zu ?
Ich bin mit 600 Euro Verdienst in einem Nagelstudio angemeldet, und 4 Tage a 8 Stunden im Studio. Das sind insgesamt 32 Stunden wöchentliche Arbeitszeit, ausser es hat jemand Urlaub oder es ist ein Feiertag in der Woche, dann fällt mein freier Tag komplett aus, und ich bin mitunter 40 Stunden im Studio.
Falls es was zur Sache tut, ich bin 38 Jahre alt ( man sagte mir das es auch Altersabhängig ist)
Es gibt gerade Differenzen mit meiner Chefin, die der Meinung ist, das 16 Tage Urlaub ausreichend sind, und ich schliesslich " nur " von 8 Uhr 30 bis 16 Uhr 30 anwesend bin, und wenn ich mehr Urlaub haben wolle, dann sollte ich auf meinen freien Tag verzichten.
Ich habe im Internet nix gefunden, das mir weiter helfen könnte, vielleicht hat hier jemand einen vergleichbaren Job, mit dergleichen Arbeitszeit und kann mir weiter helfen.
Meine Kollegin arbeitet nur 3 Tage die Woche, respektive 4 wenn Urlaub und s.o ist, die kriegt dann also nur 12 Tage oder wie verstehe ich das?
8 Antworten
- DanielaLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Also die Arbeitszeit die Deine Chefin als nur bezeichnet sind NICHT ausschlaggebend. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG). Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden. Dabei ist ausschließlich relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet und nicht wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
1. es gilt, wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt und - wie hier kaum anzunehmen - kein Tarifvertrag gilt, das Bundesurlaubsgesetz BUrlG
2. das Bundesurlaubsgesetz gewährt grundsätzlich 24 Arbeitstage (§ 3) Urlaub bei einer 6 Tage Woche
das ist dann umzurechnen und führt tatsächlich zu 16 Arbeitstagen bei der 4 Tage Woche
3. mit 16 Urlaubstagen in einer 4 Tage Woche kann man 4 Wochen Urlaub machen, was dem Gesetz entspricht
4. die Lohnfortzahlung in der 4 Woche Urlaub erfolgt nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen ohne Ãberstunden (§ 11 ) . Dann sind hier wohl wenigstens die 600 Euro zu bezahlen. Der gelegentliche zusätzliche Arbeitstag ist als Ãberstunde zu sehen und fällt da nicht rein.
5. 600 Euro bei 32 x 4,2 = 134,4 Stunden/ Monat ist mit 4,46 Euro hoffentlich netto?
Darin sind jedenfalls sicher nicht die zusätzlichen Stunden abgegolten für die Aushilfstage.
6. bezogen auf den Zusatz ist das richtig. Wie gesagt, spielt ja keine Rolle weil auch bei 12 Urlaubstagen 4 Wochen mit 3 Arbeitstagen Urlaub herauskommt.
Wie gesagt alles bei voller Lohnfortzahlung
Quelle(n): http://bundesrecht.juris.de/burlg/__3.html - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du hast ganz genausoviel Urlaub wie jede Vollzeitkraft, die dort arbeitet. Es mag zwar altersmässig gestaffelt sein.... aber ob du Teilzeit oder Vollzeit arbeitest, spielt garkeine Rolle.
Mal angenommen, die anderen hätten 30 Tage Urlaub (5 Wochen a 6 Tage)... dann hättest du bei einer 4 Tage-Woche - 20 Urlaubstage - was dann auch wieder 5 Wochen ergibt.
- ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
nach Bundesurlaubsgesetz steht dir 24 Tage bei 6TageWoche, 20 Tage bei 5TageWoche und demnach 16 Tage bei 4TageWoche gesetzlich zu, wenn bei dir eine 4 Tage Woche arbeitsvertraglich geregelt ist.
Nochmal zur Klarstellung: die 16 Tage sind natürlich auch nur auf 4 Tage in der Woche anzurechnen. Grundsätzlich bleibt daher unabhängig von der Tage-Woche ein Urlaub von 4 Wochen als gesetzliche Mindestgrundlage.
@Blauclever: danke, ich fühle mich geschmeichelt... :-))
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- loh99leiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, Dir steht der volle Urlaub zu, denn da fehlst Du ja auch nur pro Tag die Stunden die Du sonst arbeiten würdest.
Ich habe das auch schon praktiziert: als Arbeitnehmer und als -geber.
mfG gw38
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die allwissende Müllhalde trägt zumindest den ersten Bestandteil des nicks völlig zu Recht ...
16 Tage stehen dir zu. Die Chefin hat Recht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Vorab ; Ãberstunden werden nicht an den Urlaub angerechnet.
Aber richtig ist ,der Mindesturlaub beträgt pro Jahr in Deutschland 24 Tage nicht weniger und nicht mehr.
Und ja ,es gibt eine Altersgrenze ,aber die liegt , glaube ich ;bei 25 Jahren,da ist der Mindesturlaub so bei 21 Tagen oder 20 Tagen.
Natürlich ist das Problem ,da du das nur noch über ein Gericht klären kannst ,solltest du den Vertrag schon fest gemacht haben und der Arbeitgeber sich stur stellt das zu ändern.