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TriPo2
Lv 7
TriPo2 fragte in Nachrichten & MedienAktuelle Themen · vor 1 Jahrzehnt

Heute geht der Prozess gegen Nadia von den No Angels los - wie siehst Du das?

Es geht ja darum, dass sie (angeblich) obwohl ihr ihre HIV-Infektion bekannt war, ungeschützten GV ausübte. Hat nun der Kläger Recht mit seiner Klage bzgl. gefährlicher Körperverletzung oder ist es im Endeffekt jedem selbst überlassen, auf einen ausreichenden Schutz (z.B. durch Kondome) zu achten?

Update:

Antwort bitte auch begründen!

Update 2:

@Petra: Leseverständnis ist nicht so - hm? Ich werte nicht - weder dass sie angeklagt wird noch ob es rechtens ist. Ich möchte lediglich eure Meinung wissen; wenn eine Begründung für Deine Meinung zu viel verlangt ist, antworte bitte auf solche Fragen nicht. Danke.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ok, es ist absolut nicht in Ordnung von ihr, doch dazu gehören immer 2!

    Selber schuld, wer ungeschützt mit jedem gleich ins Bettchen hüpft, obwohl er ihn nicht kennt!

    Dass dadurch Krankheiten übertragen werden können, sollte mittlerweile jedem, der Sex praktiziert, zumindest in Deutschland, bekannt sein!

    Was wäre wohl gewesen, wenn sie nicht krank wäre, aber von ihm schwanger geworden wäre?

    Hätte er da zu seiner Verantwortung gestanden?? Wer weiß....

    Und zum Thema "Körperverletzung"

    Das ist fast so, als halte ich einem eine Wange hin, fordere ihn auf, mir eine reinzuhauen und beschwere mich dann und verklage ihn wegen solcher!

  • hajokl
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer HIV infiziert ist hat die Pflicht es seinem Sexual -Partner mit zuteilen. sonst ist es eine

    vorsätzliche Körperverletzung mit eventl. Todesfolge.

    Und dieses hat die Dame nicht getan so ist auch der Prozess gerechtfertigt und der /die Richter/in

    werden schon ein gerechtes Urteil fällen, da hilft kein Promi-Bonus.

    Gruß hajokl .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich maße mir nicht an zu wissen, hat sie die Tat begangen oder nicht. Auch wenn sie ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte mit dem Kläger so ist eine Ansteckungsgefahr zwar hoch, aber längst nicht bei 90% (So zumindest die AIDS-Hilfen).

    Na ja, wer weiß schon ob der Kläger sich nicht vorher oder nachher Infizierte?

    Ich warte Gutachten der beiden Seiten und das Urteil ab. Ansonsten erlaube ich mir Fragen zu stellen, aber wissen kann ich Nichts!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Promibonus - Bewährung oder keine Haftstrafe, hart aber wahr

    Gutes beispiel : Lindsay Lohan

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Also ich bin der Meinung, das ich wenn ich den HIV Virus in mir trage ich meinen Geschlechtspartner darüber informieren muss damit er sich dem entsprechend schützen kann! Wenn ich dass nicht tue, und sich dieser Geschlechtspartner bei mir infiziert dann habe ich in diesem Moment (zu mindest meiner Meinung nach) nicht nur Körperverletzung begangen, sondern da diese Krankheit immer noch tödlich ist Körperverletzung mit Todesfolge

    Aber wie gesagt, das ist meine Meinung! Rechtlich gesehen, sieht das ganz anders aus!

  • vor 1 Jahrzehnt

    So Leute...

    diese Frau hat schon fast eine Hand voll Menschen mit HIV angesteckt und muss deshalb für sehr lange Zeit ins Gefängnis! Nicht der Geschädigte ist schuld, sondern sie, die ihre Pflicht nicht wahrgenommen hat und nicht darauf hinwies, dass sie HIV hat! Gleichzeitig wird von jedem Bürger verlangt, dass dieser Pflichtbewusst handelt! Doch sie hat alles andere als Pflichtbewusst gehandelt und hat einen Menschen zum tode verurteilt!

    mfg

    Ps.: Nach meiner Meinung sollten sie diese Frau Lebenslang einsperren und nachher in Sicherheitsverwahrung stecken! Boah... was bekomme ich hier für negative Stimmen? Haben einige Kids wieder zu lange in der Nase gebohrt, oder was?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich als Nichtjurist nehme an, dass die Feststellung und Würdigung der Tatsachen dem Gericht obliegt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    antwort begründen ! sonst gehts dir gut ? ja ?

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