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Umsatzsteuersatz in Rechnung?

Ich bin selbständig und stelle Rechnungen mit 19 % Umsatzsteuer. Wenn ich jetzt meinem Auftraggeber eine Hotelrechnung weiterberechnen will, stelle ich die meinem Auftraggeber dann mit 7 oder mit 19 % in Rechnung? Danke für Eure Antworten.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Den Nettobetrag der Hotelrechnung zzgl. 19% MWSt.

    Nachtrag: Weiterberechnung an Auftraggeber

    Sofern der Unternehmer die von ihm getragenen Aufwendungen seinem Auftraggeber in der nächsten Rechnung weiterberechnet, muss auf eine korrekte Abrechung geachtet werden. Um einen sog. durchlaufenden Posten handelt es sich nicht. In der Regel sind die Reisekosten Nebenleistungen, die gemeinsam mit der eigentlichen Hauptleistung des Unternehmers an seinen Auftraggeber erbracht wurden. Umsatzsteuerlich muss die Nebenleistung genauso wie die Hauptleistung gewürdigt werden. Wenn der Unternehmer bspw. die Hotelrechnung dem Auftraggeber weiterbelastet, muss er auf die Nettokosten der Übernachtung die Umsatzsteuer entsprechend der von ihm ausgeführten Leistung berechnen. So muss auch verfahren werden, wenn die Reisekosten nur dem ermäßigten Steuersatz unterlegen haben, wie z.B. Taxikosten mit 7 %. Sofern der Unternehmer Leistungen mit 19 % Umsatzsteuer ausführt, erfolgt deren Weiterbelastung auch mit 19%.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Immer Netto, oder das, was wirklich gezahlt wurde! Ich glaube, du hast den falschen Job! - oder?!

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