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Verständliche Definition der Rechtsordnung?
Hallo,
kennt jemand eine einfache Definition der Rechtsordnung?
Was in Wikipedia steht versteh ich nicht ^^
danke schön :)
3 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Was in Wikipedia steht:
"Der Begriff Rechtsordnung (auch Rechtssystem genannt) bezeichnet die Gesamtheit der in einem umschriebenen Anwendungsraum (beispielsweise dem Recht eines Staates) gültigen rechtlichen Normen (objektiver Rechtsbegriff). Neben dem durch die Legislative gesetzten Recht gehört zur Rechtsordnung auch dessen Interpretation durch die Judikative."
Das bedeutet:
Die Rechtsordnung steht für die gültigen rechtlichen Normen (Gesetze) an einem gewissen Ort (z.B. Deutschland) und die Auslegung der Gesetze durch Gerichte.
- vor 1 Jahrzehnt
Was in der Wiki steht wurde bestimmt von einem Juristen verfasst, und der hat gleich mal mit ein paar rechtstechnischen Begriffen um sich geworfen. Wenn man sich mal die Mühe macht die Begriffe nachzulesen kommt man ein wenig weiter. Aber auch da bleiben offene Fragen. Denn was typisch für Juristen ist, das ist die Neigung die Theorie mit der Wirklichkeit zu verwechseln. Das heisst sie tun so als ob alles so funktionieren würde wie ihre Gesetze es vorschreiben. Juristen denken dass die Legislative über das Recht bestimmt. Aber in Wahrheit ist das alles ganz anders, und man kann sagen dass die Menschen die Ordnung gar nicht verstehen unter der sie leben.
Für die deutsche Rechtsordnung ist es typisch dass sie von gewissen Prinzipien ausgeht. Ãber allem stehen Gott und das Volk - diese beiden Mächte sind nach der Theorie die Souveräne, also diejenigen die zu bestimmen haben. Aber theoretisch müssen sie sich an Regeln halten. Prinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat oder Gewaltenteilung sind genau definiert. Erst in zweiter Linie wird Deutschland durch gewählte Abgeordnete in den Parlamenten regiert, denn die machen die Gesetze. Nach der Theorie sind diese frei und nur ihrem Gewissen unterworfen. Der Gesetzgeber (die Legislative) hat sich selbst also viel Freiheitsrechte eingeräumt. In Wahrheit jedoch sieht alles ganz anders aus. Die Abgeordneten sind nicht frei in ihren Entscheidungen, sondern sie müssen sich den Parteien unterwerfen, das ist der sogenannte Fraktionszwang. In Wahrheit wird Deutschland durch die Parteien regiert. Auch das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat sich viele Freiheiten heraus genommen, es greift direkt in den Prozess der Gesetzgebung ein. Und immer mehr regieren die Reichen Deutschland, denn der Staat ist völllig überschuldet und auf das Wohlwollen seiner Geldgeber existenziell angewiesen. Nur Gott und das Volk, die haben offiziell gar nichts zu sagen. Das Volk soll in der Theorie des Grundgesetzes durch Abstimmungen seinen Willen bekunden, aber das haben die Parteien und Politiker ganz abgeschafft.
Damit sich das mal ändert plane ich eine ganz neue Rechtsordnung einzuführen, nämlich eine göttliche Monarchie. Es gibt nämlich noch andere mögliche Ordnungen als die unter der die Deutschen derzeit leben. Gott und andere Mächte regieren derzeit diese Welt indem sie den Willen der Menschen lenken und ihnen Gedanken eingeben. Das soll sich nun ändern, und Gott will publik machen wie die Menschen wirklich funktionieren. Mehr dazu auf meiner Webseite beljon.de.