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Eilige Hausrat/Gebäudeversicherungsfrage Haus unter Wasser!?
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Hi Freunde,
wir sind hier mit Freunden im Urlaub in Sardinien, bei unseren Freunden ist das Haus vollkommen unter Wasser wegen eines „geplatzten Toilettenventils“ (laut Sanitärmeister). Kein Überlaufschaden, sondern entweder das Absperrventil der Toilette oder der Wasserkastenautomat sind geplatzt und haben das Haus geflutet.
Keller und EG sind vollkommen abgesoffen, im OG ist nur 1 Zimmer noch trocken.
Frage: Ein geplatztes Toilettenventil gehört das zur Wasserleitung versicherungstechnisch und kann man normalerweise mit Kostenübernahme durch Hausrat und Gebäudeversicherung rechnen? Das würde unsere Freunde sehr beruhigen, zur Zeit machen die sich mächtig Sorgen, einen früheren Rückflug haben sie auch nicht bekommen (es geht sowieso Sonntag zrück).
Aufgefallen ist es dem Nachbarn, da die Außenwand feucht geworden ist bis zum 1. Stock.
5 Antworten
- SUELv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Gebäude-Leitungswasser-Versicherung übernimmt die Behebung des Rohrbruches und die anfallenden Folgeschäden (Laminat, Türen etc.) und auch die Trocknung.
Die Hausrat-Leitungswasser-Versicherung übernimmt die Schäden am Hausrat (Möbel, Kleidung etc.)
Grüßle
SUE
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ventile auÃerhalb der Wand fallen NICHT unter die Gebäudeversicherung. Ich hatte exakt den gleichen Fall voriges Jahr. Da ging es auch um diese Frage. Wenn irgend wie möglich, muss die Bruchstelle in die Wand gelegt werden, sonst haben eure Freunde schlechte Karten.
Ob und was die Hausratversicherung zahlt, muss natürlich geprüft werden.
- idril_arienLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich kann euch nur raten, daà der Klemptner Rohrbruch auf die Rechnung schreibt. Bei uns ist vor ein paar Jahren das Zulaufventl zum HeiÃwassertank geplatzt. HeiÃt, es hat die Schraube rausgedrückt und der gesamte Keller stand unter Wasser. Feuerwehr muÃte die Heizung auspumpen. Wir haben das so angegeben wie es war und die Versicherung hat mitgeteilt, Rohrbruch ja, Ventil nein.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Fällt unter einen LW Schaden. Schäden am Gebäude werden von der Gebäude -LW Vers, Schäden am Hausrat von der Hausratversicherung gedeckt.
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- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ihr könnt versuchsweise eine Schadensmeldung an die Versicherung senden. Näheres von dort.