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Eilige Hausrat/Gebäudeversicherungsfrage Haus unter Wasser!?

Bitte schnelle Rückantwort erbeten!

Hi Freunde,

wir sind hier mit Freunden im Urlaub in Sardinien, bei unseren Freunden ist das Haus vollkommen unter Wasser wegen eines „geplatzten Toilettenventils“ (laut Sanitärmeister). Kein Überlaufschaden, sondern entweder das Absperrventil der Toilette oder der Wasserkastenautomat sind geplatzt und haben das Haus geflutet.

Keller und EG sind vollkommen abgesoffen, im OG ist nur 1 Zimmer noch trocken.

Frage: Ein geplatztes Toilettenventil gehört das zur Wasserleitung versicherungstechnisch und kann man normalerweise mit Kostenübernahme durch Hausrat und Gebäudeversicherung rechnen? Das würde unsere Freunde sehr beruhigen, zur Zeit machen die sich mächtig Sorgen, einen früheren Rückflug haben sie auch nicht bekommen (es geht sowieso Sonntag zrück).

Aufgefallen ist es dem Nachbarn, da die Außenwand feucht geworden ist bis zum 1. Stock.

5 Antworten

Bewertung
  • SUE
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Gebäude-Leitungswasser-Versicherung übernimmt die Behebung des Rohrbruches und die anfallenden Folgeschäden (Laminat, Türen etc.) und auch die Trocknung.

    Die Hausrat-Leitungswasser-Versicherung übernimmt die Schäden am Hausrat (Möbel, Kleidung etc.)

    Grüßle

    SUE

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ventile außerhalb der Wand fallen NICHT unter die Gebäudeversicherung. Ich hatte exakt den gleichen Fall voriges Jahr. Da ging es auch um diese Frage. Wenn irgend wie möglich, muss die Bruchstelle in die Wand gelegt werden, sonst haben eure Freunde schlechte Karten.

    Ob und was die Hausratversicherung zahlt, muss natürlich geprüft werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kann euch nur raten, daß der Klemptner Rohrbruch auf die Rechnung schreibt. Bei uns ist vor ein paar Jahren das Zulaufventl zum Heißwassertank geplatzt. Heißt, es hat die Schraube rausgedrückt und der gesamte Keller stand unter Wasser. Feuerwehr mußte die Heizung auspumpen. Wir haben das so angegeben wie es war und die Versicherung hat mitgeteilt, Rohrbruch ja, Ventil nein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Fällt unter einen LW Schaden. Schäden am Gebäude werden von der Gebäude -LW Vers, Schäden am Hausrat von der Hausratversicherung gedeckt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ihr könnt versuchsweise eine Schadensmeldung an die Versicherung senden. Näheres von dort.

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