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Darf man in Deutschland als EU Bürger unentgeltlich arbeiten?

Hoffe hier ist ein Steuerspezialist der mir helfen kann.

Es geht um folgende Sache: Ein, seit einem Arbeitsunfall , schwerversehrte Person (als arbeitsunfähig in Pension weil die ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann) ist seit Jahren bei einem Arzt in Behandlung und kann sich nur Dank dieser Behandlungen bewegen. Nun benötigt genau dieser Arzt eine Spechstundenhilfe (3x die Woche 4 Std.) und hat den Patienten (Österr.Staatsbürger) gefragt ob er das nicht machen wolle.

Es liegt auf der Hand das der Patient das gerne machen würde , zum einen um den Arzt freizuspielen von Bürotätigkeit, damit er mehr Zeit hat anderen zu helfen, zum anderen weil er selbst ja dann gratis behandelt würde und immer in sicherer Nähe des richtigen Arztes ist.

Allerdings darf er kaum was dazuverdienen und würde das daher unentgeltlich tun (kleines Zimmer würde gestellt..d.h. ausser Sachleistung Behandlung und Übernachtungsmöglichkeit keine Zahlung).

Ist das in Deutschland erlaubt oder könnten sich Probleme stellen bzw. gäbe es eine andere Möglichkeit? Vielen Dank für konstruktive Antworten und Links zum Nachlesen .

Update:

Also das Freundschaftshilfe regelmäßig erlaubt ist wage ich zu bezweifeln. In Österreich jedenfalls nicht denn dann wird z.b.die slowenische AltenPflegerin sofort zu rechtlosen Freundin der man Sachgeschenke macht.

Update 2:

Liebe Lene, das ein Arzt nicht unentgeltlich behandeln darf ist absoluter Blödsinn.Tatsächlich verlangen Mediziner untereinander gar kein Honarar und zudem steht es jedem Unternehmer frei zb. aus sozialen Gründen jemand eine Leistung unentgeltlich zukommen zu lassen. Das war aber nicht meine Frage.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    1.Wer mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann ist nach § 43 SGB VI nicht erwerbsunfähig.Es würde also im Zweifelsfall (z.B.Meldung) zu einer Überprüfung des Rentenanspuches kommen.

    2.Wenn er Sachleisungen erhält arbeitet er NICHT unentgeltlich . Sachleistungen stehen steuer- und verfahrensrechtlich den geldwerten Ersatzleistungen gleich.

  • Paul
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ja das geht gegen entgelt. auch eine sachleistung ist ein entgelt.

    eu-bürger dürfen grundsätzlich auch im ausland arbeiten und er darf etwas dazu verdienen. die freigrenze sollte er mit seiner rentenkasse abstimmen.

    beim bezug einer invaliditätspension ( früher erwerbsunfähigkeit genannt wie heute noch in deutschland ) darf die tägliche arbeitszeit aber 3 std. NICHT ÜBERSCHREITEN.

    siehe auch nachfolgende webside

    http://de.wikipedia.org/wiki/Verminderte_Erwerbsf%...

    Quelle(n): internet
  • tom
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Freundschaftshilfe ist immer erlaubt

    oder Hilfe mit Gegenhilfe also Tausch , Du für mich ich für dich

    das dürfte kein Problem sein

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