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Doppelnachname - kann man einen streichen lassen?
Hallo. :)
Ich bin jetzt 16 Jahre alt und habe einen Doppelnachnamen. Das sind quasi zwei Nachnamen, mit einem Bindestrich getrennt. Sie entstanden durch die Scheidung meiner Eltern und der neuen Heirat meiner Mutter. Den zweiten Nachnamen würde ich gerne loshaben.
Jetzt geht es mir allerdings ums Prinzip...
Würde das denn gehen? Wenn ja, muss man dazu 18 sein?
Danke schonmal. :)
Wie hoch sind denn die Gebüren, um so eine Änderung vornehmen zu lassen?
4 Antworten
- HelgaleLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du mußt bis zu Deiner Heirat warten. Das zutändige Standesamt gibt Dir bestimmt Auskunft nach den Regeln des Namensrechtes.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Frag auf den Einwohnermeldeamt nach. Ich denke, das geht schon. Du brauchst nur eine Vollmacht Deiner Eltern.
- avalonLv 7vor 1 Jahrzehnt
Mit 16 brauchst das Einverständnis der Eltern.
dann kannst Du den Doppelnamen gegen Gebühr beim Standesamt ändern
@nachtrag: Frag am besten beim Standesamt nach-ich muss zu meiner Schande gestehen,dass ich mich nicht mehr erinnere,ob es 30 Euro oder 30 DM waren.Und ich finde jetzt natürlich auch nicht diese Ãnderungsurkunde,tut mir leid.
- riverhineLv 5vor 1 Jahrzehnt
Leider Pech gehabt, du muÃt mit diesem Doppelnamen jetzt solange leben, bis du selbst heiratest, esrst dann hast du die Möglichkeit einen der beiden Namen wieder loszuwerden, vorher geht das nicht.
Bei einer standesamtlichen Heirat oder Begründung einer Gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, hast du die Möglichkeit mit deinem (Ehe)-Partner einen Namensänderung des Familiennamens machen zu dürfen, folgende 5 Möglichkeiten hast du:
1. Dein Familienname
2. Familienname deines Partners
3. Kombination aus deinem Familiennamen und dem deines Partners (sind es Doppelnamen dann dürfen es nur mögliche Kombinationen von einem Namen aus dem Doppelnamen deines Familiennamens und einem Namens deines Partners sein)
4. Kombination aus dem Familiennamen deines Partner und einem von deinen Familiennamen. (Kombinationsmöglichkeiten wie bei Punkt 3.)
5. Komplett neuer Familienname