Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Mein Mann hat eine neue Arbeit und muss während der Arbeitszeit T-Shirts tragen,auf denen das Firmenlogo drauf?

ist. Alle Mitarbeiter müssen das. Er hat 4 Stück davon bekommen, sie müssen selbst gewaschen werden und nun kommt´s: auf seiner ersten Abrechnung tauchen diese 4 shirts auf, und zwar als Kostenfaktor für UNS! Er musste für die T-shirts 25,- Euro bezahlen. Darf die Firma das, ihm einfach automatisch 25,- abziehen?

DIE wollen doch, daß er die T-shirts anzieht, das ist doch nicht unsere Idee. Müssen die nicht gestellt werden?

Es handelt sich ja nicht um Schutzkleidung-es sollen nur alle Mitarbeiter das Gleiche tragen, und das auf Wunsch der Firma. Muss die dann nicht auch die Kosten tragen?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo,

    ich würde diese 4 T-Shirts sofort abgeben da diese nicht bestellt worden sind und auch keiner Arbeitsbekleidung in herkömmlichen Sinne entsprechen ferner,wenn dein Mann eine Firmenbekleidung tragen soll,dann ist es Sache der Firma d.h.,des Arbeitgebers und dieser zahlt die und nicht der Arbeitnehmer !!!,

    schätze mal das dein Göttergatte da an einen sehr unseriösen Arbeitgeber geraten ist welcher jene T-Shirts beim hersteller nicht einmal bezahlt hat und somit sich diese seitens seiner Arbeitnehmer bezahlen lässt.Das was der Arbeitgeber macht d.h.,euch die 4 T-Shirts in Rechnung stellt ist sittenwidrig und daher würde ich diese T-Shirts abgeben und fertig.Anbei gebe ich den guten Rat,nehmt euch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht welcher euch vetritt und dem Arbeitgeber auffordert jene 25€ zurück zu zahlen !!!!.

    Dein Mann hat zwar ein Arbeitsverhältnis unterschrieben aber keinen Kauf/Erwerb von Arbeitsbekleidung ferner,ist das illegale Abziehen eines Betrages von Arbeitsbekleidung nicht nur sittenwidrig sondern auch eine Unterschlagung !!!!!. Wenn im Arbeitsvertrag nix drin steht das dein Mann solch albernes T-Shirt tragen muß,dann ist er hierzu auch nicht verpflichtet und verpflichtet ist man nur,wenn man gem.BG sowie UVV Arbeitsschutzkleidung tragen muß aufgrund gesetzl.Arbeitssicherheitsbestimmungen und selbst eine Schutzbekleidung muß der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen !!!!.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    das kann als geldwerter Vorteil abgerechnet werden, weil er sie theoretisch auch privat anziehen könnte.

    Das ist link aber legal.

  • Dagi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Da würde ich mit dem Chef sprechen das es Sein Logo ist und ich für ihn Werbung mache außerdem ist es betriebsinterne Arbeitskleidung .Da muß ich nichts Zahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde das mal mit dem Betriebsrat besprechen,aber vorsicht,schließlich ist Dein Mann neu in der Firma.Vielleicht gehen die auch auf Dummfang und sagen sich"Probieren kann man es ja mal".Normalerweise müsste die Firma Euch noch etwas zahlen,da Dein Gatte ja das T-Shirt noch als Werbung für die Firma trägt.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    @tom wie kann man nur so eine dumme Aussage machen. Wer ahnt schon das man für die Firmen-T-Shirts die er dort trägt selber zahlen muss?

    ist eine Unverschämtheit der Firma!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was ist das für ein unseriöser Arbeitgeber :-[]

    So was wie einen Betriebsrat gibt es wohl nicht.

    Firmenkleidung zahlt normalerweise der Arbeitgeber, aber um 25 Euro würde ich nicht zum streiten anfangen.

    Naja, diese mülligen T-Shirts kann man wenigstens von der Steuer absetzen.

    Ich würde an seiner Stelle lieber aufpassen, was als nächste Schikane kommt. Er sollte lieber seine Mitarbeiter fragen, was ihn noch alles erwartet und wie er sich davor schützen kann.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise ist das nicht legal, denn Arbeitskleidung ist zu stellen. In dem Fall muss der Arbeitgeber je nach Tarifvertrag auch für die Reinigung aufkommen. Geregelt ist das ganze im jeweils zuständigen Tarifvertrag. Das mit dem geldwerten Vorteil ist Quatsch, denn dann müsste er ja Steuern auf den Wert der T-Shirts zahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist wirklich ein sehr unschöner Zug von der Firma! Da würde jeder davon ausgehen, dass diese T-Shirts kostenlos sind. Da hätt ich auch nicht nachgefragt, weil das für mich logisch wäre. Ich befürchte, rechtlich hat dein Mann nicht viele Möglichkeiten, klar kann er mit den Chefs diskutieren, aber die sitzen am längeren Ast... :-(

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde sie zurück geben da ich keine t shirts bestellt habe, und wenn ich schon werbung machen soll dann einen werbevertrag mit ihm abschließen der mir pro Monat 25,-€ einbringt, denn werbungsträger werden immer bezahlt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nun, wer in einer Bank arbeitet muss sich auch einem Dresscode unterordnen. Und glaube mir, Anzüge in ausreichender Menge sind wesentlich teurer als 25€, und Anzüge kann man nicht so einfach waschen, die muss man reinigen.

    Von daher hat ein Arbeitgeber schon Möglichkeiten, auf das Aussehen der Mitarbeiter einzuwirken. Dass es einfach so mirnichtsdirnichts gekommen ist, ist unschön. Aber, ich glaube, wenn man dagegen angeht, hat man die T-Shirts auch die längste Zeit getragen.

    Allerdings bin ich eigentlich so zynische, gleich mal zu fragen, ob die Firma aus den USA oder Japan kommt.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.