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Wer hat Erfahrung mit Kaufverträge?
Hallo miteinander!
Ich habe mir ein Auto gekauft- laut Verkäufer unfallfrei-, jetzt stellt sich aber raus, dass es doch ein Unfallwagen ist.Was kann ich da machen?
Gruß Eddie.
Danke Euch allen!
Hier mehr einzelheiten:
- es handelt sich um ein Privatkauf
-ja, im Kaufvertrag steht " unfallfrei"
-der Verkäufer hat den Unfall verursacht t
7 Antworten
- kapovazLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
die frage ist was für ein unfall war das
nicht jeder unfallschaden muss beim verkauf angegeben werden stichwort bagatellschaden
z bsp kaputte stoßstange oder rückleuchte etc
solche kleine schäden die sachgerecht repariert wurden mindern den wert eines autos nicht
und stellen auch kein sicherheitsrisiko dar
- vor 1 Jahrzehnt
- laut Verkäufer unfallfrei -
steht das im Kaufvertrag oder hat er dir das einfach so gesagt?
Wenn es nicht im Kaufvetrag steht, gilt hier wohl "gekauft wie gesehen".
- vor 1 Jahrzehnt
wichtig ist ob der Verkäufer das gewusst hat, denn währe ist arglistige Täuschung und sogar strafbar. wenn er es nicht gewusst hat ist es ein versteckter Mangel den der Verkäufer beseitigen muss in diesem fall geht das ja nicht also muss er das fahrzeug zurück nehmen und den VOLLEN kaufpreis erstatten... falls er sich weigert anwalt einschalten
- apfelmusLv 6vor 1 Jahrzehnt
Du kannst wegen arglistiger Täuschung, § 123 I BGB, anfechten. Beachte nur, dass § 144 I BGB nicht entgegen steht.
Ãbrigens, bei VeräuÃerung eines gebrauchten Wagens besteht eine Pflicht zur Offenbarung eines Unfalls. Klärt der Verkäufer über diesen Umstand nicht auf, begeht er eine Täuschung durch Unterlassen im Sinne des § 123 I BGB.
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- CatanLv 6vor 1 Jahrzehnt
Du kannst:
- Zurücktreten
- Preis mindern
- ggf. Schadensersatz fordern (bei Verschulden)
- ggf. Anfechten (nur bei Arglist)
- Nacherfüllungsverlangen ist nicht möglich
Das wars.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
hallo,
ganz schön übel die sache.
du hast zwei möglichkeiten :
die erste wäre, er muà den kaufvertrag rückgängig machen - also auto zurück, geld zurück
die zweite wäre: du behälst den wagen und handelst mit ihm einen angemessenen kaufpreis neu aus
er ist lt. gesetz dazu verpflichtet den wagen zurück zu nehmen, es war arglistige täuschung von ihm und vorsätzlicher betrug. also wenn er nichts der gleichen will - zum anwalt und verklagen -
ich hoffe nur für dich, das in dem kaufvertrag - unfallfrei - geschrieben ist. solltest du keinen kaufvertrag haben, sieht es sehr schlecht aus für dich.
viel glück und lg
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Jeder hier hat Erfahrung mit Kaufverträgen. NIcht jeder aber mit Irreführung. Der Vertrag lässt sich dann anfechten