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Darf Mahngebür per Inkassounternehmen eingetrieben werden ?

Habe gerade die Hammer-Unverschämtheit von meinem DSL Anbieter erlebt: Es fing damit an das ich versehentlich einen Lastschrifteinzug storniert hatte (weil ich was verwechselt hatte) und der Anbieter 35 € nicht einziehen konnte.Als ich das ein paar Tage später gemerkt habe, habe ich die 35 € "zufuß" überwiesen.

Am gleichen Tag , später am Nachmittag, fand ich eine Mahnung im Briefkasten, 35 € plus 12 € (!!!) Mahngebühr.Da ich ja gerade vorher die Rechnung bezahlt hatte, dachte ich es ist alles in Ordnung. Gestern, 3 Monate später, bekomme ich von einer Inkassofirma Post, sie wollen die 12 € plus mehr als 50 € Bearbeitungsgebühr.. Gehts noch ? Dürfen die das ? Wie kann ich mich wehren ohne gleich einen Anwalt zu beauftragen (Hab keine Rechtsschutz-Versicherung), Bzw gibt es irgendwelche Muster Urteile zu sowas ?

Update:

Ich meine wäre ja wenigstens nett gewesen wenn sie mir nochmal mitgeteilt hätten, dass sie Wert auf die Mahngebühr legen, anstatt das gleich an so eine Firma weiter zu geben.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, das ist nicht Rechtens. Anders lautende Antworten hier entbehren jeder rechtlichen Grundlage.

    Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt - ohne dass er gemahnt werden müsste - spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Ist der Schuldner Verbraucher (§ 13 BGB), muss er auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden sein. Die Verzugszinsen werden bei der ersten Mahnung nicht berechnet.

    Die Mahnung muss die bestimmte und eindeutige Aufforderung an den Schuldner enthalten, seine Vertragspflicht (bspw. Zahlung, Lieferung o. ä.) zu erfüllen.

    Wenn der Schuldner erst durch die Mahnung in Verzug kommt, muss er die dafür dem Gläubiger etwa entstehenden Kosten - zum Beispiel Gebühren eines Rechtsanwalts oder einer Inkassofirma - nicht tragen.

    Erst die danach anfallenden Kosten weiterer Zahlungsaufforderungen oder anderer Maßnahmen hat er als Verzugsschaden dem Gläubiger zu ersetzen. Dies kommt bei dir nicht zum Tragen, weil du die Rechnung inzwischen bezahlt hast.

    Die Höhe der Mahngebühr ist meines Erachtens unangemessen hoch. Dazu ein paar Zeilen und einige Urteile verschiedener Gericht:

    Sofern Mahnkosten überhaupt anerkannt werden (s. o.), ist noch problematisch, in welcher Höhe der Gläubiger für die jeweilige Mahnung selbst Kosten berechnen darf. Diese Grenze wird in der deutschen Rechtsprechung je nach dem Bezirk des jeweiligen Oberlandesgerichtes (OLG) unterschiedlich bestimmt. Zumindest ist es einhellige Meinung, dass eine Obergrenze besteht. Eine durch Allgemeine Geschäftsbedingungen festgesetzte Pauschale von 15 € pro Mahnschreiben wird jedenfalls ohne den Beweis besonderer kostensteigernder Umstände für unangemessen und somit unwirksam erachtet. Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht führte dazu unter Verweis auf unterschiedliche Entscheidungen der Oberlandesgerichte aus: "Die [...] Höhe der Schadenspauschale von 30 DM je Mahnung [..] ist ungewöhnlich hoch. So ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bereits streitig, ob eine Pauschale von 5 DM je Mahnung noch angemessen ist (verneinend OLG Karlsruhe ZIP 1985, 603/ 607; OLG Frankfurt WM 1985, 938; OLG Hamm NJW-RR 1992, 242/ 243; bejahend OLG Düsseldorf WM 1985, 17/ 18; OLG Köln WM 1987, 1548/ 1550)

    Schreibe dem Inkassobüro mit Bezug auf meine Ausführung und lass dich nicht einschüchtern.

    Viel Glück

    @ nomerciman - wenn du nicht weißt, was ein Mahnbescheid ist, unterlass dazu jede Aussage!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zumindest die 50 EUR Bearbeitungsgebühr müssen nicht bezahlt werden. Ob überhaupt Verzug eingetreten ist, ist eine andere Frage, die Mahngebühr ist auch locker um das Doppelte überhöht. Auch Inkassobüros haben Obergrenzen, wieviel sie (mit Glück) einklagen können (FORDERN dürfen sie leider beliebig viel, da gibt's keine gesetzliche Grenze, und sie kriegen es von dummen Schuldnern). Auf keinen Fall dürften das bei einem einfachen Mahnschreiben wegen 12 Euro mehr als 10-20 Euro sein - 50 sind Wucher, und schon gar nicht muss man "Kontoführungsgebühren" und andere Fantasiekosten bezahlen.

    Ich würde versuchen:

    1.) mit DSL-Anbieter gütlich zu klären

    2.) beim Inkasso ALLEN Forderungen widersprechen, dann dürfen die nichts bei der Schufa eintragen

    3.) Nicht einschüchtern lassen, Inkassos drohen gerne mit der Hölle auf Erden.

    4.) Keine Anzahlungen, Raten o.ä. leisten, damit erkennt man automatisch die ganze Forderung an.

    5.) Auf gerichtlichen Mahnbescheid achten (kommt vom Gericht, nicht vom Inkasso, auch wenn die das gerne mal vorgaukeln), dem muss man innerhalb 2 Wochen widersprechen.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das dürfen und machen sie auch.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Man darf. Allerdings hat man dabei allgemein schlechte Karten. Wer so schon zahlungsunfähig ist, kann auch die nicht aufbringen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man da sofort reagiert

    Tipp. Lasse dir eine Bestätigung von deiner Bank geben stopfe diese in den Briefumschlag und ab an den DSL Anbieter

    Das war eine Überschneidung

  • PiKe
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würdem al mit deinem DSL-Anbieter telefonieren und ihnen die Sache erklären.

    Vllt haben die ja dann Verständnis. Das sollte immer der erste Weg sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    so was ist ne frechheit hole dir rat beim anwalt beim amtsgericht bekommst du ein beratungshilfeschein war bei mir so ähnlich mit anbieter die haben es nicht auf die reihe gebracht das ein techniker kommt habe dann einfach meine zahlung eingestellt bin zum anwalt hätte 198 € zahlen müssen da ich 9 wochen nicht ins internet kam hat anwalt bei denen angerufen dann waren sie auch mit 90 € zufrieden lasse dir das ja nicht bieten so was ist abzocke dir viel glück

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da hast du anscheinend zu spät überwiesen. Ich würde alles erstmal per Telefon mit denen abklären. Aber wenn du einen Mahnbescheid gekriegt hast musst du diesen in der Regel auch bezahlen.

    Grüße nomerciman

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