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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Feuerwehrmann im Einsatz. Was ist das für eine Gerechtigkeit?

Er wollte helfen, vielleicht sogar Leben retten. Aber jetzt ist er seinen Führerschein und 173 €uro los.

Er ist nach einem Alarm mit 64 km/h unter gebührender Vorsicht und Rücksichtnahme durch eine 30iger Zone gefahren.

Ich würde meinen Feuerwehrhelm dem zuständigen Richter übergeben.

Und ihr? Wie denkt ihr darüber?

Update:

@chris: Der Fall war vor Gericht und der Richter hat den Feuerwehrmann verdonnert.

Wie hätte der Richter wohl geurteilt, wenn seine Hütte gebrannt hätte?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo Garuda...,

    ich bin seit 1988 nebenbei in der Freiwilligen Feuerwehr und kenne solche hirnverbrannten Urteile zu genüge....,das Problem ist nur : DIE FEUERWEHR IN DEUTSCHLAND HAT KEINE LOBBY !!!!

    Man ist ja gem.LBrSchG verpflichtet bei Alarmierung in max.5 Minuten zur Feuerwache zu eilen...,da die Hilfeleistungsfrist in Deutschland max. 12 Minuten beträgt.Soweit so gut aber...,das alles ist nur nackte Theorie und die Realität sieht traurigerweise ganz anders aus.Es hat 1998 ein Richter gesagt (dieser hatte 2 Feuerwehrleuten verurteilt + Verlust des Führerscheins) ,das der Feuerwehrmann bei einer Alarmierung über den FME (Funkmeldeempfänger/Piepser) zu hören habe,um welch Einsatzstichwort bzw.,Einsatzart es sich handele d.h.,ob Gefahr in Verzug sei oder nicht.........,der Witz ist,wenn der Disponent auf der Leitstelle das Stichwort "technische Hilfleistung" sagt......,kann es sein das entweder es sich hierbei um einen VU also Verkehrsunfall handelt bzw.,um ne Ölspur (welche m.E. auch eine Gefahr in Verzug bedeutet).Das gleiche erlebt man wenn das Stichwort "Feuer" ertönt...,das kann sein das ein Haus brennt oder nur ein simpler Müllcontainer bzw.,es sich um einen Kfz-Brand handelt.

    Jeder von uns bei 112 weiß was ein Stichwort bedeutet aber,was uns da erwartet am Einsatzort,das weiß man nie.

    Ich rege mich schon garnicht mehr über solche Urteile auf da diese in Deutschland zur Normalität gehören und leider ist der Feuerwehrmann/frau ganz allein auf sich gestellt und bekommt von keiner Seite HIlfe d.h.,der Kreisfeuerwehrverband bzw.,Landesfeuerwehrverband hilft diesen betroffenen nicht !!!!.Nun könnte die Gemeinde/Stadtverwaltung sich einsetzen sowie der jeweilige Orts/Gemeindewehrführer aber.....,sehr oft ist das nicht der Fall da viele Wehrführungen sich es nicht mit der Gemeinde/Stadtverwaltung versauen wollen.... .

    Das was du aber nun hier bei Yahoo-Clever berichtest.........,ist zwar nett von dir aber....,wenn einem Feuerwehrmann/frau gekündigt (fristlos) wird nach einem Feuerwehreinsatz seitens des Arbeitgebers (und da urteilen die Arbeits/Sozialgerichte zu 100% immer für den Arbeitgeber) und das ist seit 1994 trauriger Standard in Deutschland....,regt einem sowas nicht mehr auf das einer Einsatzkraft der Führerschein entzogen wird seitens eines Gerichtes.

    Ich plädiere seit 1992 das die Feuerwehren in Deutschland eine Lobby haben müssen d.h.,eine Gewerkschaft welche sich für die ehrenamtlichen Feuerwehrleute einsetzt und deren Rechte stärkt d.h.,vom Sozialen sowie Rechtlichen müssen die Bedingungen stimmen für eine ehrenamtliche Arbeit bei der Feuerwehr.Leider stosse ich auf taube Ohren,selbst beim DFV also Deutschen Feuerwehrverband stösst meine Idee auf Unverständnis und von den einzelnen Kreis u.-Landesverbänden mal ganz zu schweigen.So muß sich weder die Politik geschweige die einzelnen Verbände nicht wundern das in Deutschland bei den Freiwilligen Feuerwehren solch massiver Personalmangel herrscht,da solch hirnverbranntes und m.E. rechtswidriges Urteil viele Interessierte abschreckt sowie die Tatsache,das es keine ädaquaten sozialen Hilfeleistungen gibt für Feuerwehrleute d.h.,Rentenversicherung+Krankenversicherung .Selbst wenn ein Feuerwehrmann/frau zu Schaden kommt bei einem Einsatz......,d.h.,er/sie verunfallt und wird zum Pflegefall....,zu 100% darf diese Einsatzkraft zusehen von wo Geld kommt und man wird so zum Sozialfall sprich HARTZ4.

    Das man meine Person mit der Idee zu einer Gewerkschaft für Feuerwehrleute hasst,beweißt die Tatsache das man mir das Dienstverhältnis verweigert !!!!,also sehen viele Führungskräfte nebst Kommunalpolitiker gerne wenn der Feuerwehrmann die Fresse hält und wenn sogar der DFV sich verleugnet (nebst der KFV+LFV) und auf keine Schreiben nebst Email antwortet...,dann weiß man welch Wert jeder einzelne Feuerwehrmann/frau in deren Augen hat.

    Ich würde an der Stelle des betroffenen Kameraden an die Presse gehen,sprich TV und Zeitungen und dieses Skandalurteil public machen,doch leider interessieren sich die Medien (geschweige Fachpresse) nicht für sowas sondern kommen rund um die Uhr zum Einsatzort wenn man tolle Fotos machen kann von Toten,Verletzten und Elend !.

    Viele Grüsse aus Heiligenhafen

    Quelle(n): seit 1988 ehrenamtlicher Feuerwehrmann,hauptamtlich im Rettungsdienst Lkr.Ostholstein als Rettungsassistent
  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Urteil entspricht unseren Gesetzen und daran ist absolut nichts zu mäkeln.

    Der Feuerwehrmann hatte offenbar kein Blaulicht und somit null Sonderrechte. Er war offenbar in seinem Privat-Pkw unterwegs. Das bedeutet, er hat sich wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch, an

    die Verkehrsregeln zu halten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Richter kann natürlich nicht anders entscheiden. Sonst fahren morgen tausend Leute mit 100 kmh

    durch eure Stadt, weil sie den Herd nicht ausgeschaltet haben und einen Brand vermeiden wollen

    oder weil die Oma angerufen hat, dass es ihr nicht gut geht usw.

    Man kann nicht argumentieren, dass man eventuell ein Leben hätte retten können, wenn man

    gleichzeitig durch überhöhte Geschwindigkeit vielleicht viele Leben gefährdet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dieses Urteil kenne ich nicht, aber aus dem Jahr 1978 hat der BGH deutlich gemacht: Die Gefährdung 3. ist auch im Rettungsfall auszuschließen. Das bedeutet: auch mit Lalülala und Blaulicht darf man keine Menschen gefährden, schon garnicht mit PrivatPKW durch Wohngebiete rasen. Die Menschen haben ein Recht auf Unversehrtheit nach GG, die Passanten können doch nicht wissen, daß es irgendwo brennt, da ist der Schutz im Straßenverkehr der Passanten in Dubio wichtiger als die Eile eines Feuerwehrmannes. Damals raste ein 32 Jahrer Mann der Feuerwehr in eine Gruppe von 16 Kindern und Jugendlichen, es gab 11 Tote.

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  • Gabi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    @garude, mal ganz ehrlich, auch wenn mein haus brennt, ich möchte NIE in meinem leben schuld am tod eines kindes sein. mir ist vor zig jahren mal eine 7 jaehrige vor mein taxi gelaufen, ich hatte eine hochschwangere dame im auto, dem kind ist gott sei dank nix passiert, ich haette noch nicht einmal schuld gehabt, aber diese gefuehle wuensche ich niemanden. klar, fuehlt sich dein feuerwehrmann ungerecht behandelt, aber glaub mir, er faehrt nie wieder mit 64 durch eine 30iger zone, ist auch gut so, wirklich. sorry,so sehe ich das. gglg, g.

    @gotland... das muss ich erst verdauen, so ,wie du es beschreibst... wirklich nicht so schön... aber ich muss dir dann doch auch recht geben, doofe situation..gglg

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    STVO gilt für ALLE

    besonders für feuerwehrleute auf dem weg zum feuerwegstützpunkt im privatwagen!!!

    im roten einsatzwagen würden die wohl keine 30er zone befahren...

    @GARUDA

    was soll der richter sagen, wenn seine hütte brennt?

    wie jeder andere mormale mensch wird er für diesen fall versichert sein

    @GOTLAND

    wie der name schon sagt: die teilname ist freiwillig! für die eingefleischten scheinen bei uns im ort keinerlei verkehrsregeln zu bestehen- weder auf dem weg zur wache, noch im einsatzfahrzeug.

    es gibt genug mitglieder unserer freiwilligen feuerwehr, die tagsüber weit genug von ihren stützpunktfeuerwachen arbeiten, um nicht an jedem einsatz teilnehmen zu können.

    ich kenne einen von der freiwilligen feuerwehr der- wenn er keinen bock auf nen einsatz hat- sagt, dass er besoffen war. aber aus erster hand weiss ich, dass er schon volltrunken bei einem "echten" einsatz mit dabei war.

    da fällts einem schwer sympathie für die FF aufzubauen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Naja, das ist eine schwierige Sache.Laut StVo dürfen sich auch Fahrer eines Fahrzeugs mit Sondersignal nicht über die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hinweg setzen.

    Das Signal dient dazu um den fließenden Verkehr vor einer Gefahr zu warnen und ein störungsfreies Passieren des Einsatzfahrzeugs zu gewähren.

    Egal, auch wenn es jetzt blöd klingt, aber 64 in einer 30iger Zone ist schon kriminell.

    Was nützt es wenn er jemanden Tod fährt und dann eh nicht mehrt zum Einsatz kommt.

    Es gab schon Fälle, wo ein Einsatzwagen drei oder vier Todesfälle verursacht haben wegen einer Übung. Das muss nun wirklich nicht sein.

    Und , mit Verlaub, 64 km/h gebührend in einer 30iger Zone, das geht weiß Gott nicht .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zu hast zu wenig erzählt. War er mit dem Feuerwehr wagen mit Blaulicht und Matinshorn unterwegs oder in seinem Privatwagen??? Klar ist das ungerecht, aber dann muss man von außen sehen das er im Einsatz ist. Ein Feuerwehrwagen kann nicht 30 km / h fahren wenn es irgendwo brennt. Dem Richter sollte man in den Hintern treten und sein Haus abfackeln !!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Als erstes, Nomos Andwort ist echt blödsinn, jeder hat ein Recht auf Feiern !

    Zum anderen , War , der jenige Privat und zum Feuerwache unterwegs, hat Er sich genau wie jeder andere Verkehrsteilnemer zu benehmen, und somit in einer 30 Zone auch nur 30 zu fahren.So einfach. Wärend eines Einsatzes, mit Blaulicht und Martinshorn , sieht die Sache anders aus. Das aber wird der Richter , dem Beschuldigten auch so erklärt haben.

    Zu Nomo. Du hast sicher keinen schimmer , was Feuerwehrleute , egal ob freiwillig oder Hauptberuflich , leisten müssen, sonst würdest Du so ein dummes Zeug nicht schreiben. Schau Dich mal in einer F-Wache um und lass Dir einiges zu Einsätzen erklären, dann bist mal was schlauer im Hirn.

  • Catan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    aha... und weil irgendwo ne katze aufm baum sitzt, darf er andere leben gefährden indem er mit mehr als doppelter geschwindigkeit an nem kindergarten vorbeirast ?!

    als richter hätte ich dem schon von selbst den helm abgenommen ! lass mich raten freiwillige feuerwehr... bei uns im dorf trifft man die immer an der biertheke...

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