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Wie viel Geld darf man zum Bafög dazu verdienen?

Hallo Community,

habe eine Frage bezüglich der Selbstständigkeit. Ich besuche z.Z eine Berufsfachschule und möchte mich nach der Berufsfachschule im Bereich Getränke/Getränkemarkt mich selbstständig machen. Ich beziehe Bafög und möchte wissen oder ich zu dem Bafög ( 212 Euro ) noch geld, mit den Verkauf von Getränken online, dazuverdienen kann. Damit ich quasi einen Übergang von der BFS zur Selbstständigkeit habe. Und wie schaut es aus zum Thema Versicherung, muss ich mich wenn ich wärend der Schule mit einem geringen Betrag duch den nebenverdienst privat also selbst versichern oder kann ich Familienversichert bleiben?

Danke schon jetzt für eure Antworten!

1 Antwort

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  • vor 1 Jahrzehnt
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    Einkommen des Antragstellers

    Bei der Ermittlung der tatsächlichen Höhe der BAföG Förderung kommt es unter anderem auch auf das Einkommen des Antragstellers an.

    Hierbei ist das tatsächliche Einkommen im Bewilligungszeitraum maßgeblich. Da dieses im Zeitpunkt der Antragstellung üblicherweise noch nicht feststeht, hat der Antragsteller eine Prognose über sein voraussichtliches Einkommen im Bewilligungszeitraum gegenüber dem BAföG-Amt abzugeben. Hierauf basiert die Berechnung der tatsächlichen Förderungshöhe. Fällt das Einkommen letztendlich höher oder niedriger aus, steht nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eine Nachzahlung oder Rückzahlung an. Der Antragsteller ist dem BaföG-Amt gegenüber zu einer Berichtigung seiner Einkommensprognose verpflichtet, sobald eine Änderung abzusehen ist. Diese Prognose wird in der Regel auch vom zuständigen BAföG-Amt nach Ablauf des Bewilligungszeitraums überprüft.

    Übersteigt das Einkommen des Antragstellers im Bewilligungszeitraum die folgenden Freigrenzen, erfolgt eine Anrechnung der Differenz auf die Leistungen nach dem BAföG.

    Die Freigrenze, der bei der Anrechnung des Einkommens des Antragstellers anrechnungsfrei bleibt, liegt für Bewilligungszeiträume, die nach dem 1. August 2008 beginnen für alle Ausbildungsarten bei 400 Euro Bruttoeinkommen pro Monat (4800 Euro im üblichen Bewilligungszeitraum).

    http://www.sozialleistungen.info/con/bafoeg/einkom...

    Familienversicherung - Voraussetzungen

    Der Familienangehörige darf nicht Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. als Arbeitnehmer mit einem monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von mehr als 400 €, als Azubi, Rentner etc.) sein.

    Familienangehörige, die selbstständig erwerbstätig sind als gewerbliche Unternehmer oder Freiberufler können nur dann familienversichert sein, wenn sie ihre Tätigkeit nicht „hauptberuflich“ im Sinn der gesetzlichen Krankenversicherung ausüben.

    Das regelmäßige Gesamteinkommen des Familienangehörigen darf im Jahr 2010 nicht den Betrag von 365,00 € im Monat (ein Siebtel der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) übersteigen. Bei Ausübung einer geringfügig entlohnten Tätigkeit (Minijob) liegt die Grenze bei 400,00 € im Monat.

    Altersgrenzen bei Kindern

    Kinder können gemäß § 10 Abs. 2 SGB V nur bis zu bestimmten Altersgrenzen familienversichert sein.

    1. Die Familienversicherung ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres durchführbar.

    2. Fortgeführt wird sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Als Erwerbstätigkeit in diesem Sinne gilt jede regelmäßige abhängige oder selbstständige Tätigkeit, in der mehr als 400 € im Monat an Einnahmen erzielt wird.

    3. Die Familienversicherung wird schließlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres durchgeführt, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehrdienst, Zivildienst) unterbrochen oder verzögert, besteht die Familienversicherung um den entsprechenden Zeitraum dieses Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus.

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